18 5. Der Magiſtrat wird ermächtigt, einen Vertrag über die Herſtellung der zu vermietenden Gebäude abzuſchließen, durch den der Unter⸗ nehmer gegen eine Geſamtverdingungsver⸗ gütung die fertige Herſtellung der Gebäude nach den Entwürfen zu 1 und den auf⸗ zuſtellenden Koſtenanſchlägen derart über⸗ nimmt, daß durch den Bauvertrag einer⸗ ſeits die Erfüllung des Mietvertrages ſicher⸗ geſtellt wird, andererſeits die zu 2 für den Grundſtücksankauf und die Bauausführung bewilligten Mittel nicht überſchritten werden. Für den Fall, daß der Bauvertrag und damit auch der endgültige Abſchluß des Miet⸗ vertrages nicht zuſtande kommt, wird zu den Koſten, die durch die Anfertigung von Bau⸗ plänen und Koſtenanſchlägen entſtehen, ein Betrag bis zur Hälfte jener Koſten, jedoch nur bis 1000 ℳ, aus dem Dispoſitionsfonds des Etatsjahres 1909 bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Abänderung des Ortsſtatuts über die Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungs⸗ ſchule. — Druckſache 11. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Ma⸗ giſtrat beantragt in dieſer Vorlage eine Anderung des Ortsſtatuts für die gewerblichen Fortbildungs⸗ ſchulen nach der Richtung, daß aus der bisherigen dreieinhalbjährigen Schulpflicht eine dreijährige gemacht werden ſoll. Während bisher die Schüler die Schule bis zum Anfang des Halbjahres beſuchen mußten, in dem ſie das 18. Lebensjahr vollendeten, ſoll vom 1. April 1910 an dieſe Verpflichtung bis zum Schluſſe des Halbjahres dauern, in dem ſie das 17. Lebensjahr vollenden. Allerdings will der Magiſtrat für diejenigen Schüler, die erſt ein Halbjahr oder ſpäter nach Beendigung der Schul⸗ pflicht die Fortbildungsſchule beſuchen, die alte Beſtimmung beibehalten. Zu dieſer Anderung veranlaſſen den Ma⸗ giſtrat drei Gründe: einmal der Umſtand, daß in den für uns ausſchlaggebenden Vororten wie in Berlin ſelbſt die Fortbildungsſchulpflicht eben⸗ falls nur drei Jahre dauert, zum zweiten Wünſche aus den Kreiſen der Arbeitgeber, vor allem der Handwerksmeiſter, und zum dritten Unzuträg⸗ lichkeiten, die ſich für die Schüler aus dieſer Be⸗ ſtimmung ergeben haben. Ich habe der Magiſtrats⸗ vorlage nach dieſen drei Geſichtspunkten nichts hinzuzufügen und empfehle Ihnen die Annahme. Der Vorſchrift, daß Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer zu hören ſind, iſt genügt worden. 23 Hand⸗ werksmeiſter haben ſich mit dieſer Angelegenheit beſchäftigt und 12 Arbeitnehmer. Ich will, was Ihnen vielleicht nicht un⸗ intereſſant iſt, noch hinzufügen, daß dieſe 12 Arbeit⸗ nehmer den Wunſch ausgeſprochen haben, das Privileg für die Einjährig⸗Freiwilligen, die bisher von dem Beſuche der obligatoriſchen Fortbildungs⸗ ſchule befreit ſind, in Wegfall bringen zu laſſen. I Vielleicht nimmt der Magiſtrat oder die Deputation für das Fortbildungsſchulweſen Veranlaſſung, zu dieſer Frage einmal Stellung zu nehmen. Sie iſt ſchon in der Debatte erörtert worden, die wir hatten, als wir im Jahre 1904 die obligatoriſche Fortbildungsſchule für Charlottenburg einführten. 1225 Sitzung vom 19. Januar 1910 Ich möchte mir erlauben, im Zuſat ng mit dieſer Vorlage noch auf⸗ eemen 26.—. einzugehen, die uns ſchon beſchäftigten, als wir jüngſt den Stundenplan für die obligatoriſche Fortbildungsſchule feſtſetzten. Ich habe mir damals erlaubt, darauf hinzuweiſen, daß es zwiſchen der Fortbildungsſchule und dem Zeanagsausſchaſe in Charlottenburg nicht ſo ſei, wie wir es wünſchen müßten, daß der Innungsausſchuß gewiſſe Wünſche habe und der Herr Stadtſchulrat, wie ich aus den Akten damals referieren konnte, in einer Unter⸗ redung die Wünſche entgegengenommen und mit den Innungsmeiſtern beſprochen habe. Die An⸗ gelegenheit hat weiter die Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchulweſen beſchäftigt, und ich möchte in aller Kürze Ihnen einige Punkte angeben, in denen die Deputation ſchlüſſig ge⸗ worden und Wünſchen der Handwerksmeiſter da⸗ durch entgegengekommen iſt. Die Deputation hat in einer Sitzung am 29. November v. I, folgendes feſtgelegt: 1. Gegen die Vorlegung der Lehrplanentwürfe bei den Innungsvorſtänden werden Ein⸗ wendungen nicht erhoben. Von der Mitteilung betr. die Beſchwerde des Innungsausſchuſſes über den zu ſta⸗ tiſtiſchen Zwecken ausgefüllten Fragebogen nimmt die Deputation Kenntnis, nachdem der Direktor erklärt hat, daß ſolche Frage⸗ bogen nicht mehr vorgelegt werden ſollen. Es wird zugeſtimmt, daß die Lehrer den Geſellenprüfungen beiwohnen. Bezüglich der Beſchwerde des Innungsaus⸗ ſchuſſes, die Lehrerwahl betreffend, erklärt die Deputation, daß auch in Zukunft von Fall zu Fall geprüft werden wird, welche Lehrkraft die geeignetſte iſt, die einzuſtellen iſt. Das Nachſitzen ſoll nicht Wochentags in der Zeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends ſtattfinden. Zum Theaterbeſuch ſoll der Sonnabend nicht mehr verwendet werden. Meine Herren, dieſe Beſchlüſſe bedeuten ein Entgegenkommen gegenüber den Wünſchen des Innungsausſchuſſes, von dem ich annehme, daß es in dieſem Kreiſe die richtige Würdigung finden wird. Und wenn dann weiter in den Akten ſich noch der Vermerk findet: Alljährlich ſollen die Obermeiſter der ver⸗ ſchiedenen Innungen, der Direktor und die hauptamtlichen Lehrer zuſammenkommen, um gemeinſam die die Fortbildungsſchule be⸗ treffenden Angelegenheiten zu beſprechen, und die nächſte Zuſammenkunft ſchon für den Monat Februar in Ausſicht genommen iſt, ſo glaube ich, daß auch dieſer Schritt einen Schritt weiter auf dem Wege der Verſtändigung und des Friedens bedeutet. Es wird Sie heute noch die Wahl eines Bürger⸗ deputierten in die Fortbildungsſchuldeputation be⸗ ſchäftigen. Der Wahlausſchuß hat ſich in An⸗ erkennung der Berechtigung einer Petition der nnungsmeiſter in dieſer Richtung auf den Stand⸗ punkt geſtellt, Ihnen einen Bürger als Bürger⸗ deputierten zu empfehlen, der unter den von dem Innungsausſchuſſe vorgeſchlagenen drei Kan⸗ didaten ſich befindet. Ich hoffe, daß Sie im Sinne des Wahlausſchuſſes dieſe Wahl vornehmen werden, um dadurch dieſe berechtigte Petition ebenfalls 6.