68 Sitzung vom 9. März 1910 lich nicht genau zu überſehen und auf den Pfennig Aber auch in dieſer Beziehung könnten, wenn auszurechnen, wie die Verträge für uns aus⸗ kommen werden: ich glaube aber, wir tun am beſten daran, wenn wir der Kolonie eine gute Entwicklung wünſchen, die uns dann auch gute Ab⸗ nehmer für unſer Gas und unſere Elektrizität zuführen wird. Stadtrat Caſſirer: Meine Herren, nach § 2 des Vertrages iſt die Stadtgemeinde verpflichtet, „Gasröhren in denjenigen Straßen zu legen, in welchen der Fiskus die Aufſtellung und Beleuchtung von Straßenlaternen verlangt, jedoch nur inſoweit, als auf je ein Meter Leitungslänge ein Jahres⸗ konſum von mindeſtens 8 hm garantiert iſt.“ Der Herr Referent hat nun die Frage geſtellt, von welcher Stelle aus die Berechnung erfolgen ſoll. Die Sache iſt eigentlich einfach. Das mindeſte, was wir zu leiſten haben und der Fiskus zu nehmen verpflichtet iſt, — darüber ſpricht §3 — iſt die öffent⸗ liche Beleuchtung mittels Gas durch Aufſtellung von mindeſtens 30 Laternen. Wenn nun in der Ent⸗ fernung von 40 bis 50 m ein Konſument wohnt, der Gas verlangt, ſo würde er von der nächſten Laterne, die aufgeſtellt iſt, 40 bis 50 m Leitung zu bezahlen haben, nicht etwa vom Beginn der Ge⸗ markungsgrenze an. Es kann allerdings der Fall ein⸗ treten, daß jemand, der zufällig in der Nähe einer derartigen Gaskonſumſtelle wohnt, weſentlich ge⸗ ringere Koſten hat, als ein anderer, der weiter entfernt wohnt. Aber ganz ähnlich liegen die Ver⸗ hältniſſe auch heute in Charlottenburg, wenn es ſich um die Verlegung von Kabeln handelt. Wenn jemand in einer Gegend wohnt, in der Kabel noch nicht liegen, dann kann ihm das Kabel nur gelegt werden, wenn er einen gewiſſen Jahreskonſum garantiert. Er iſt alſo nicht ſo günſtig geſtellt wie jemand, der zufällig an einer Straße liegt, in der bereits Kabel verlegt ſind. Die zweite Anfrage, die der Herr Referent geſtellt hat, bezieht ſich auf § 6, auf die Koſten von 3,25 „, für Straßenflamme und Brennſtunde; Herr Stadtverordneter Frentzel hat die Anfrage geſtellt, in welcher Weiſe die Beleuchtungsart gedacht iſt, welche wir dem Fiskus garantieren. Wir haben zur Zeit nur eine einzige Beleuchtungs⸗ art in Charlottenburg; mit derſelben Beleuchtungs⸗ art, alſo mit dem jetzigen Auerbrenner, mit dem wir unſere Straßen beleuchten, würden wir auch die Straßen des Fistus beleuchten. Es iſt im § 6 darauf hingewieſen, daß die Straßenlaternen in der in Charlottenburg allgemein verwendeten Form aufgeſtellt werden müſſen. Sinngemäß wird man daraus entnehmen, daß auch in bezug auf die Be⸗ leuchtung genau dasſelbe Syſtem gewählt wird, wie es zurzeit hier bei uns in Charlottenburg iſt. Im übrigen könnte, wenn der Herr Referent Wert darauf legt, damit gar kein Zweifel beſteht, dieſer Punkt auch noch im Wege der Korreſpondenz auf⸗ geklärt werden. Der Herr Referent hat ſchließlich darauf hin⸗ gewieſen, daß die Konkurrenz für das elektriſche Licht nach 20 Jahren aufhört, während die Gas⸗ anſtaltsverwaltung einen Vertrag auf 50 Jahre hat, und es beſtände die Gefahr, daß etwa ſchon nach 20 Jahren eine Konkurrenz dem Gaslicht in der Straßenbeleuchtung entſtehen würde. Das halte ich nach der Faſſung des Vertrages für gänzlich ausgeſchloſſen. Wir geben dem Fiskus ein Recht, und der Fiskus übernimmt eine Verpflichtung. irgendwelche Zweifel beſtehen, auch dieſe noch vor Abſchluß des Vertrages durch mündliche oder ſchriftliche Verhandlung getlärt werden. Ich habe nicht die geringſten Bedenken und glaube auch, nach dieſer Richtung hin den Herrn Referenten vollkommen beruhigen zu können. Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, ich habe zur Vorlage einige Fragezeichen zu machen. In erſter Linie vermiſſe ich, daß in der Vorlage nichts über die finanzielle Tragweite derſelben ge⸗ ſagt iſt. Ich muß geſtehen, ich würde in eigenen Angelegenheiten es nicht fertig bringen, Verträge, die auf eine lange Dauer hinaus geſchloſſen werden, abzuſchließen, ohne zu wiſſen, welche finanzielle Tragweite die Sache eigentlich hat. Handelt es ſich hier um Hunderttauſende, oder handelt es ſich hier um Millionen, zumal bei einem ſo wenig günſtigen Etat wie dem der Stadt Charlottenburg? Der Herr Referent ſcheint ſich ja über dieſen Punkt leichten Herzens hinwegzuſetzen: er ſagt, er habe das Gefühl, daß die Sache vorteilhaft iſt, und ver⸗ zichtet darauf, daß ihm nach dieſer Richtung hin Auf⸗ klärungen gegeben werden. Ich muß ſagen: ich bringe das nicht fertig. Infolgedeſſen erachte ich es für wünſchenswert, daß ſchon aus dieſem Grunde die Vorlage in einem Ausſchuß beraten wird. In öffentlicher Sitzung läßt ſich natürlich nach dieſer Richtung hin eine umfaſſende Aufklärung nicht geben. Aber ich finde noch eine ganze Reihe von weiteren Fragen, deren Erörterung ſich wohl in einem Ausſchuſſe rechtfertigt. Insbeſondere, muß ich ſagen, erſcheint mir der § 20 zu a als eine Be⸗ ſtimmung, die den Charakter einer societas leonina hat: denn es iſt auf der einen Seite geſagt, wir ſollen Mehrkoſten, welche durch Unterbringung der Druckrohre in den Brücken, die ganz gering ſind, und wobei es ſich um ein paar tauſend Mark handelt, kompenſieren gegen vermehrte Bauanlagen infolge des in § 14 bezeichneten forſtfiskaliſchen Gebietes. Meine Herren, das können Beträge ſein, die außer⸗ ordentlich groß ſind; es kann ſich da um Anlegung von Pumpwerten handeln, und wer weiß, was in Frage kommt. Meiner Meinung nach iſt das eine äußerſt gefährliche Beſtimmung, wenigſtens eine Beſtimmung, deren Tragweite mir bis jetzt nicht klar geworden iſt nach Maßgabe des Ganges der bis⸗ herigen Verhandlungen. Ein weiteres Bedenken finde ich auch in der Beſtimmung des § § des Vertrages sub b. Dieſe Beſtimmung iſt mir überhaupt nicht klar geworden. Ich weiß nicht, was der Magiſtrat oder die Kon⸗ trahenten mit dieſer vagen Beſtimmung eigentlich ſagen wollten. Was ſoll das heißen, wenn es heißt: Mit Rückſicht darauf, daß für die Stadt⸗ gemeinde das durch dieſen Vertrag über⸗ nommene Gaslieferungsgeſchäft vorausſicht⸗ lich auf lange Zeit ein lohnendes nicht ſein wird, verpflichtet ſich der Fiskus, ſoweit ihm dies möglich iſt, jetzt und in Zukunft die Stadtgemeinde bei Ausübung ihres Ge⸗ ſchäftes zu fördern und ihr bei Wegräumung aller der gedeihlichen Entwicklung des Ge⸗ ſchäfts etwa ſich entgegenſtellenden Schwierig⸗ keiten behilflich zu ſein. Es iſt die Frage, ob der Fistus das können wird; denn ich vermute, daß wahrſcheinlich un⸗ mittelbar, nachdem die Verträge hier abgeſchloſſen