— 72 Sitzung vom liegen, daß wir entſchieden wünſchen müſſen, daß auch für die minder bemittelten mittleren Klaſſen Krankeneinrichtungen geſchaffen werden. Dieſe ſollen der Stadt natürlich nichts koſten, ſondern die dadurch entſtehenden Koſten ſollen auf die Pa⸗ tienten gelegt werden. Bei der jetzigen Situation gehen aber manche Familien, bei denen eine ſchwere Krankheit auftritt, in ihren finanziellen Ver⸗ hält niſſen volltommen zugrunde. Wir müſſen da für Abhilfe ſorgen. Es iſt bedauerlich, daß es nicht ſchneller zu machen geht: aber die ſchwierige Lage, die augenblicklich bis zum Bau dieſes Pavillons be⸗ ſteht, wird in gewiſſer Weiſe beſeitigt durch die neue Anſtalt im Cäcilienhaus, auf die in der Offentlichkeit mehr und mehr hingewieſen werden ſollte. Es kann auch nur den Arzten emp⸗ pfohlen werden, von dieſem Cä⸗ cilienhauſe immer mehr Gebrauch zu machen. (Bravo!) Es iſt im Ausſchuß auch davon geſprochen worden, ob man zwiſchen dieſem Hauſe und der Stadt eine nähere Verbindung anbahnen ſolle. Das iſt fallen gelaſſen. Aber es iſt wünſchenswert, daß alle Volkstreiſe Kenntnis davon erhalten, daß eine Krankenanſtalt für Patienten I. und II. Klaſſe im Cäcilienhaus vorhanden iſt, und das Bedürfnis iſt ſo groß, daß ſowohl dieſe Anſtalt wie die Anſtalt Weſtend gefüllt wird. Es iſt beſſer, ſie hierher zu legen als in die teuren Sanatorien, wo die Pa⸗ tienten unverhältnismäßig viel Geld zahlen müſſen. (Bravo) Stadtv. Wilt: Ich erkläre mich mit der Er⸗ klärung des Herrn Bürgermeiſters bezüglich der Vertrauensmänner einverſtanden und hoffe, daß ſpäter etwas anderes herauskommen wird. Stadtv. Dr. Landsberger: Ich muß ſagen, daß die Ausführungen des Herrn Kollegen Stadt⸗ hagen über die Verhandlungen im Etatsausſchuß objektiv richtig ſind. Aber ich kann nicht umhin, zu erklären, daß ich perſönlich ein Bedürfnis für die ſogenannte 1. und II. Klaſſe im ſtädtiſchen Kranken⸗ hauſe nicht anerkenne, wenigſtens nicht ein Bedürf⸗ nis in größerem Umfange, als ihm jetzt ſchon ge⸗ nügt wird. Ich halte dafür, daß die ſtädtiſchen Krankenhäuſer weſentlich für Unbemittelte beſtimmt ſind, und daß für andere Kranke anderweitig ge⸗ ſorgt werden kann. Ich will nur meine Abſtimmung in dieſer Weiſe motivieren. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kap. vI, Krankenanſtalten, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſtgeſtellt. Außerdem beſchließt die Verſammlung nach dem Antrage des Etatsausſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, den Bau eines Pavillons für Patienten 1. und II. Klaſſe möglichſt zu beſchleunigen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Sonderetat Nr. §. Grundſtückserwerbsfonds. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszunsti: Ich möchte bemerken, daß der Sonderetat §8 im Etats⸗ 9. März 1910 ausſchuß unverändert angenommen iſt. Es iſt aber von dem Dezernenten des Magiſtrats auf eine An⸗ des Grundſtückserwerbsfonds gegeben worden, das ich der Verſammlung unterbreiten möchte. Wie Ihnen betannt iſt, beträgt der ganze Fonds 16 386 430 ℳ. Der vorausſichtliche Abſchluß des Rechnungsjahres 1909 wird ſich dahin ſtellen, daß im Ordinarium eine Einnahme von 301 000. , eine Ausgabe von 821 0% ℳ ſich ergeben wird; es wird mithin ein Zuſchuß von 520 000 ℳ erforder⸗ lich ſein. Im Extraordinarium wird die Einnahme ſich auf 1 162 000 ℳ ſtellen, und zwar einſchließlich eines Darlehns von 340 000 dℳ, welches von der Sparkaſſe entlehnt worden iſt gegen Eintragung einer Grundſchuld auf dem ſtädtiſchen Grundſtücke Berliner Straße /5 und Lützower Straße 9. Die Ausgabe wird ſich auf 1 135 500 belaufen ein⸗ ſchließlich der Ausgaben dreier Grundſtücke, welche noch bis zum 31. März 1910 erworben werden ſollen. Es wird mithin auch im Extraordinarium ein Zuſchuß erforderlich ſein, und zwar in Höhe von 273 500 ℳ. Am 1. April 1909 betrug der Ver⸗ brauch 13 669 278,15 ℳ. Hierzu kommt der Zu⸗ ſchuß hinſichtlich des Iſts des Ordinariums in Höhe von 273 50% ℳs, und dazu kommen noch nach dem uſus, nach welchem wir bei der Regelung des Grundſtückserwerbsfonds rechnen, die für die drei nächſten Jahre kündbaren Hypotheten im Betrage von 2 669 994,50 ℳ, ſo daß vorausſichtlich der Grundſtückserwerbsfonds ſich am 1. April 1910 auf 16 612 772 ℳ und einige Pfennige ſtellen wird. Da nach den bisherigen Anleihen aber nur 16 386 430 ℳ verfügbar ſind, ſo würde bereits jetzt eine Überſchreitung von 226 342,65 ℳ vorliegen. Nun ſind vom April bis zum Juli 1910 drei An⸗ täufe zu regulieren im Geſamtbetrage von 282 400 ℳ, ſo daß die Überſchreitung ſich erhöht von 226 342 ℳ auf 508 742 ℳ. Im Etat für 1910 ſind zur Erſtattung an den Fonds vorgeſehen Bei⸗ träge von zuſammen 1 278 175 ℳ. Werden dieſe Erſtattungen vorgenommen, ſo werden verfügbar ſein für das kommende Etatsjahr 769 432,35 ℳ zu Ankäufen. Dem Grundſtückserwerbsfonds ſteht auch noch ein Teil der Markthallengrundſtücke an der Niebuhr⸗ ſtraße zur Laſt. Ein Teil iſt bereits im Jahre 1905 erſtattet, obwohl das Grundſtück noch nicht zum Bau ausgeliefert worden iſt, und zwar ſteht dem Fonds noch zur Laſt ein Gelände von 740 Quadrat⸗ ruten mit einem Buchwerte von 1 119 000 ℳ. Die bisher erſtatteten Grundſtücke haben eine Größe von 1167 Quadratruten und einen Buchwert von 1 089 164 ℳ. Zuſammen haben dieſe Grundſtücke einen Buchwert von 2 208 164 ℳ, im Durchſchnitt die Quadratrute mit 1155 ℳ. Aber es iſt anzu⸗ nehmen, daß dieſes Gelände, welches nach den bis⸗ herigen Beſchlüſſen vorausſichtlich zur urſprüng⸗ lichen Beſtimmung nicht verwendet werden wird, einen erheblich größeren Betrag ergeben wird als den Buchwert. Das iſt der Stand des Grundſtückserwerbs⸗ fonds rorausſichtlich im Laufe dieſes Jahres. Es geht daraus hervor, daß es erforderlich ſein wird, wenn wir unſere bisherige Bodenpolitit fortſetzen wollen, für die nächſte Anleihe einen größeren Be⸗ trag einzuſetzen. Ich erachte es für verfrüht, heute über die Größe dieſes Betrages hier Mitteilung zu machen; es ſind auch im Ausſchuſſe Mitteilungen nach dieſer Richtung hin nicht gemacht worden. frage im Etatsausſchuß ein Bild über den Stand