Sitzung vom 9. März 1910 Ich beantrage, den Etat unverändert anzu⸗ nehmen. Stadtv. Zander: Meine Herren, in der Bürgerſchaft wundert man ſich darüber, daß die vielen Spielplätze, die in Charlottenburg angekauft, noch immer nicht hergerichtet ſind. Berliner Straße 126 wurde z. B. ſeinerzeit auch als Spiel⸗ platz angekauft; es wurde uns wenigſtens geſagt, daß der unbebaute Platz als Spielplatz benutzt werden ſollte. Statt deſſen hat der Magiſtrat mit einem Mieter des Hauſes einen Mietsvertrag über das ganze Grundſtück abgeſchloſſen und der große Platz, der als Spielplatz gekauft wurde, iſt jetzt an eine Gärtnerei vermietet. Ich möchte von dem Magiſtrat gern wiſſen, weshalb die als Spielplätze angekauften Grundſtücke nicht auch zu Spielplätzen hergerichtet werden. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Soviel ich mich entſinne, war der Vertrag bereits abgeſchloſſen, bevor wir den Beſchluß gefaßt hatten, den Spiel⸗ platz zu errichten. Der Vertrag iſt nicht aufzuheben, er muß erſt zu Ende gehen. Ich bin aber im Einzelnen nicht orientiert. Ich bitte deshalb, die nähere Beantwortung durch den Dezernenten, den Herrn Kämmerer, abzuwarten, den ich ſchon habe rufen laſſen. Stadtv. Vogel 1: Ich kann hinzufügen, daß es ſich ebenſo mit der Gärtnerei verhält. Die hatte auch ſchon einen Vertrag und iſt aus dem Vertrag natürlich nicht ausgetreten. Der Ablauf des Ver⸗ trages muß alſo abgewartet werden, und dann wird ſchon der Spielplatz errichtet werden. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Es liegt alſo ſo, wie ich ſagte. (Die Beratung wird geſchloſſen. Sonderetat Nr. 8, Grundſtückserwerbsfonds, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſtgeſtellt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Kap. v. Armenweſen. Berichterſtatter Stadtv. Klick:⸗ Meine Herren, der Etatsausſchuß ſchlägt Ihnen beim Kap. folgende Anderungen vor: Unter Abſchnitt 3 Nr. 7 wird die Unterbringung von Geiſteskranken uſm. um 15 000 ℳ auf 102 000 erhöht. Abſchnitt 5, Nr. 8b — Gehilfinnen zur Beauf⸗ ſichtigung aller Koſtpflegekinder uſw. unter 2 Jahren 3060 ℳ — iſt zu ſtreichen. Nr. 10 — zur Erſtattung für Auslagen an die Armenkommiſſionsvorſteher — iſt erhöht auf 9200. Abſchnitt 6 Nr. 10 — Kanaliſationsgebühren — iſt erhöht auf 321,52 ℳ. Ferner iſt unter den einmaligen Ausgaben als Abſchnitt 13 neu einzuſtellen: Beſchaffung eines neuen Eisſchranles für das Bürgerhaus 800 ℳ. Der Geſamtetat ſchließt ſomit ab in den Aus⸗ gaben mit 1 905 180 ℳ, denen 363 700 ℳ? Ein⸗ nahmen gegen überſtehen, ſo daß ſeitens der Satdt⸗ gemeinde ein Zuſchuß von 1 541 480 ℳ erforder⸗ lich iſt. 73 Meine Herren, zu der Poſition Abſchnitt 5 Nr. Ip hatte der Magiſtrat die Einſtellung von zwei beſoldeten Waiſenpflegerinnen gewünſcht und dies damit begründet, daß gerade in der Reiſezeit im Juni und Juli Mangel an Waiſenpflegerinnen were und infolgedeſſen die Kinder nicht genügend be⸗ aufſichtigt werden könnten. Außerdem hätten andere Städte dieſelbe Einrichtung und ſehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Deputation für die Waiſenpflege hatte in der erſten Sitzung dieſe Forderung abgelehnt. Auch im Etatsausſchuß war keine rechte Meinung dafür vorhanden; man glaubte, darin eine Zurückſetzung der ehrenamtlich tätigen Waiſenpflegerinnen zu finden, und hat auch die Gründe, die dieſelben gegen dieſe Ein⸗ richtung angeführt hatten, voll anerkennen müſſen. Es wurde darauf hingewieſen, daß gerade dic ehrenamtlich tätigen Waiſenpflegerinnen mit vieler Liebe an den Kindern, die ſie zugewieſen erhalten, hängen und es als geradezu verletzend empfinden, daß ihnen die Pflege der Kinder unter 2 Jahren entzogen werden ſollte. Aber auch die Minderheit des Ausſchuſſes wünſchte nicht, daß dieſe An⸗ ordnung ſofort in Kraft treten ſolle, ſondern einigte ſich auf folgende Reſolution: Der Magiſtrat wird erſucht, die Deputation für die Waiſenpflege über die Frage der An⸗ ſtellung beſoldeter Waiſenpflegerinnen noch⸗ mals zu hören und alsdann cventuell eine be⸗ ſondere Vorlage zu machen. Aber man wollte auch, daß vorläufig bis zum 1. Oktober Erfahrungen geſammelt werden ſollten, und wenn dieſe ſo ausfielen, daß der Magiſtrat mit ſeiner Forderung recht hätte, dann eventuell durch eine beſondere Vorlage an die Stadtverordneten⸗ verſammlung dieſe im Etat geſtrichene Poſition wiederherſtellen. Ich bitte Sie, den Etat Armenweſen mit dieſen Anderungen anzunehmen. eine Herren, der Herr Referent hat mitgetéilt, daß der Etatsausſchuß beſchloſſen hat, es ſollten bis zum 1. Oktober t runan geſammelt werden. Mir iſt davon nichts bekannt. Über die Motive wird ja nicht abgeſtimmt. Ich habe den Beſchluß ſo aufgefaßt, wie er im Protokoll niedergelegt iſt, nämlich der Magiſtrat ſoll ſich mit der Deputation für die Waiſenpflege wegen der Anſtellung beſoldeter Waiſenpflegerinnen nochmals ins Benehmen ſetzen und dann eventuell der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung eine beſondere Vorlage machen. Ich kann mitteilen, daß die Deputation für Waiſenpflege inzwiſchen gehört worden iſt und mit Mehrheits⸗ beſchluß dazu gekommen iſt, die Anſtellung von beſoldeten Waiſenpflegerinnen zu empfe hlen. Auch von den mit beratender Stimme anweſenden drei Waiſenpflegerinnen haben ſich zwei mit Entſchiedenheit dafür ausgeſprochen, da ſie eingeſehen haben, daß es ohne beſoldete Waiſen⸗ pflegerinnen nicht geht, die dritte Dame hat ſich allerdings ablehnend verhalten. Die Deputation hat, wie geſagt, beſchloſſen, dem Magiſtrat die Anſtellung beſoldeter Waiſenpflegerinnen zu emp⸗ fehlen und den Antrag auf weitere Ver⸗ tagung abzulehnen. Stadtrat Samter: Stadtv. Bollmann; Meine Herren, namens der Mehrheit meiner ktion beantrage ich, dem Beſchluß des Etatsausſchuſſes auf Streichung