Sitzung vom 14. März 1910 ſchied iſt folgender: ein bebautes Grundſtück würde bei 34% Wertſteigerung in 4 Jahren 13% zahlen, ein unbebautes nur 8%. Das ſind Wunderbarkeiten, deren Begründung ich nicht einſehen kann. Alſo, meine Herren, es ſind viele Bedenken, die wir gegen die Annahme des Entwurfs, wie er uns vorgelegt iſt, geltend zu machen haben. Wenn ich trotzdem mit meinen Freunden mich dafür ent⸗ ſcheide, ſelbſt wenn die Anträge, die wir zum Teil unterſtützen, nicht angenommen werden ſollten, doch für die ganze Ordnung zu ſtimmen, ſo geſchieht es eben aus den beſonderen Geſichtspunkten, die ich zu Anfang betonte. Aber, meine Herren, wenn Sie eine Ausſchußberatung beſchließen ſollten, ſo glaube ich nicht, daß Sie damit etwas verſäumen würden. Es wäre doch vollkommen unerfindlich, daß die Regierung diejenigen Städte, die Vertrauen zu ihr haben, nun ſchlechter behandeln ſollte als die⸗ jenigen, die ſagen: die Regierung wird uns ſchädigen und uns plötzlich den Stuhl vor die Tür ſetzen. Ich glaube daher, daß die Befürchtung, der 1. April dieſes Jahres ſei als Endtermin vorgeſehen, nicht zutreffend iſt. 5 — Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Liepmann wenn in Ihrer Rede Anträge enthalten waren, dann bitte ich, ſie ſchriftlich mir zuzuſtellen. (Stadtv. Dr Liepmann: geſtellt!) Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, die Plötzlichteit der Volrage iſt durchaus gerechtfertigt: denn ſonſt würdenñ wir Zuſtände erleben, die noch ſchlimmer ſind als diejenigen, die ſich in den letzten Tagen abgeſpielt haben. Mir iſt heute auf dem Grundbuchamt erklärt worden, daß an einem Tage 30 Auflaſſungen ſtattgefunden hätten. Das iſt eine ausreichende Begründung für die Plötzlichkeit einer derartigen Steuer; anders kann ſie nicht eingebracht werden. 3 Was die Steuer ſelbſt anlangt, ſo erkenne ich an, daß ſie in zwei Punkten eine ſehr fein durch⸗ dachte Fortbildung des ganzen Wertzuwachsſteuer⸗ gedantens enthält, wie ich ſie in denjenigen Steuer⸗ nicht geſehen habe. Das iſt die Beſtimmung in § 5 Nr. IV und in § 6, welche im weſentlichen die Beſtimmung enthalten, daß derjenige, der einen großen Baublock aufſchließt, nicht bloß für die⸗ jenigen Bauſtellen, an denen er verdient, Steuern zahlen ſoll, ſondern von dem Verdienſt Ausfälle, die er an weniger wertvollen Baublocks erleidet, in Abzug bringen kann. Das iſt ein ſehr richtiger Gedanke; nur nicht ganz konſequent durchgeführt. Wenn § 5 Nr. IV konſequent ausgebildet wäre, müßte man ſagen, daß der Spetulant, welcher ge⸗ werbsmäßig mit Grundſtücken handelt, von ſeinem Wertzuwachs auch den Wertverluſt an Grundſtücken abziehen kann, ſelbſt wenn ſie nicht in demſelben Block liegen. Aber die Wertzuwachsſteuer wird wohl in Zukuaft noch in verſchiedenen Richtungen weiter ausgebildet werden. Ich meſſe dieſer In⸗ konſequenz keinen allzu großen Wert bei. Was die Anregung der direkten Wertzuwachs⸗ ſteuer des Herrn Kollegen Zietſch anlangt, ſo kann ich ihm erklären, daß ich durchaus den Widerſtand begreifen kann. Ich denke, wir ſind genügend regle⸗ mentiert und kontrolliert in Preußen, wir haben beinahe von der Wiege bis zum Grabe einen Ich habe reine Anträge habe dieſe Bemängelung ſeitens dieſer Herren als 103 Schutzmann hinter uns, und es wäre wirklich nicht erwünſcht, wenn jeder Hausbeſitzer jährlich noch ſeine Mietsverträge einreichen muß (Zuruf: Muß er tun!) zwecks Zahlung einer Extraſteuer von dem angeb⸗ lichen Wertzuwachs. Zu dem Gedanken des Herrn Kollegen Zietſch, den Aktienbeſitz von ſolchen Aktiengeſellſchaften zu beſteuern, welche Grundſtücke haben, muß ich ſagen, daß ich mir die Ausführung dieſes Gedankens nicht recht denken kann. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Zietſch ſich die Ausführungen dieſes Antrags in der Weiſe denkt, daß Extra⸗Schlußſcheine für den Aktienumſatz ſolcher Aktien, welche Terrainbeſitz haben, geſchaffen werden ſollen, und daß im täg⸗ lichen Börſenverkehr außer dem Schlußſcheinſtempel noch der Wertzuwachsſtempel erhoben werden ſoll, oder wie er ſich die Ausführung des Gedankens vorſtellt. Ich glaube, das würde in der Praxis dahin führen, den Handel an der Börſe für die Aktien ſolcher Geſellſchaften, welche überhaupt Grundſtücksbefitz haben, zur Unmöglichkeit zu machen. 7 2 Ich komme nochmals zu dem Antrage des Herrn Kollegen Jolenberg bezüglich der Anrechnung der Grundſtener und zu dem Antrage des Herrn Kollegen Stadthagen bezüglich der Erhöhung der Zinſen von 4 auf 5 %, zurück und muß ſagen: ich berechtigt erachtet und begreife die große Erregung, welche allenthalben in den beteiligten Kreiſen zu bemerken war. Ich kann Ihnen ſagen, ich wurde heute von mindeſtens 12 Seiten angeklingelt und gefragt: wie iſt es möglich, daß dieſe Steuer mit einer ſolchen Ungerechtigkeit bepackt wird, daß man einen Zuwachs bezahlen ſoll für einen Betrag, den man nicht verdient hat, ſondern den man der Stadt hingegeben hat? Die Ausführungen, welche der Herr Kämmerer gemacht hat, ſind meiner Anſicht mach nicht ſchlüſſig. die 10 %, frei gelaſſen, und deshalb kommen wir dahin, hier einen Wertzuwachs zu beſteuern, der Sie gehen dahin: wir haben gar kein Wertzuwachs iſt. Meine Herren, das iſt nicht der richtige Weg. Nach meiner Meinung würde es richtiger ſein, lieber 8 % oder 9 % frei⸗ ordnungen, die mir zugänglich geworden ſind, noch zulaſſen, aber nicht eine derartige Ungerechtigkeit mit in die Steuer zu übernehmen⸗ Ich bin überzeugt, daß die große Mehrheit für das Amendement Jolenberg ſtimmen würde, wenn der Magiſtrat erklären wollte: wir ſehen ein, daß die Nichtanrechnung der Grundſtener eine Unge⸗ rechtigteit iſt, wir treten dieſem Amendement bei und glauben, daß durch dieſen Beſchluß die Ein⸗ führung der Steuer nicht verzögert werden wird. (Zuruf des Stadtrats und Kämmerers Scholtz.) Ich bin überzeugt, wenn der Magiſtrat ſagt, daß er dieſem Amendement beitreten würde, daß es an⸗ genommen werden würde Wenn freilich der Magiſtrat erklären würde: es ſoll bei dem Vorſchlage des Magiſtrats bleiben, wir würden einer Steuer mit dieſem Amendement nicht zuſtimmen, — dann bleibt uns nichts anderes übrig, wenn wir die Steuer überhaupt durchbringen wollen, als daß wir darauf verzichten. Ebenſo glaube ich, daß der Antrag Stadthagen, die Zinſenanrechnung von 4 auf 5 %, zu erhöhen, angenommen werden würde. In dieſer Beziehung waren die Ausführungen des Herrn Kämmerers teinesfalls überzeugend. Ich glaube, es iſt ein Irr⸗ jum des Herrn Kämmerers, daß ſolche Fälle vor⸗