110 Deshalb richte ich an den Magiſtrat die Bitte, dafür Sorge zu tragen, daß eine Dienſtanweiſung vorhanden iſt, den Beamten ſo eingeprägt wird, daß derartige Vorfälle ſich nicht mehr ereignen. Meine Herren, das Unglück ſchreitet ſchnell, und man kann nicht warten, bis der Vorgeſetzte einer Feuerwehr mit ſeinen Erwägungen fertig iſt und zu einer Beſchluß⸗ faſſung kommt. Gerade die Feuerwehr, auf die wir ſo ſtolz ſind, iſt berufen, in ſolchen Fällen ſofort einzuſchreiten, ohne daß erſt Erwägungen angeſtellt werden. Ich habe zum Magiſtrat das Vertrauen, daß er dieſen Vorfall zum Anlaß nehmen wird, den ſämtlichen Beamten der Feuerwehr die Be⸗ deutung ihres Amtes klar zu machen, und vor allen Dingen eine Dienſtinſtruktion einzuführen, die uns die Gewähr bietet, daß bei allen Unglücksfällen, die in der eigenen Gemeinde oder in der Nachbar⸗ gemeinde vorkommen, ſofort eingeſchritten wird. Sollte der Magiſtrat dieſer Bitte nicht folgen, ſo werden meine Freunde Veranlaſſung nehmen, durch Anträge vorzugehen, um derartigen Krähwinleleien ein für allemal zu begegnen. 22 2 Stadtrat Meyer: Der Magiſtrat hat ſich ſelbſt⸗ verſtändlich mit der Angelegenheit beſchäftigt. Herr Stadtverordneter Holz möge aber verzeihen, wenn ich ſage: er iſt falſch unterrichtet. Die Sache hat ſich doch nicht ſo zugetragen, wie ſie ihm ſein Ge⸗ währsmann mitgeteilt hat. Der Unfall hat ſich am 8. Jannar ereignet. Am Abend dieſes 8. Januar habe ich bereits Erkundigungen eingezogen, und dann habe ich am Tage darauf den Herrn Brand⸗ direktor geſprochen und ihn um ſchleunigen Bericht gebeten. Dieſer Bericht iſt gekommen, alles iſt aktenmäßig klargelegt, und danach hat ſich der Vor⸗ fall nicht ſo abgeſpielt, wie Herr Holz meint, daß zwiſchen dem Unfall und dem Erſcheinen der Feuer⸗ wehr eine Zeitdifferenz von einer halben Stunde bis einer Stunde geweſen iſt, ſondern nur insge⸗ ſamt eine Zeitdifferenz von 7 Minuten. Um 2 Uhr 4 Minuten ſtürzte eine Frau nach der Feuerwache — ſie konnte nicht in das Telegraphenzimmer hinein, weil gerade ein Bett herausgetragen werden mußte — und ſchreit nur hinein: „Da iſt einem Mann im Fahrſtuhl ein Fuß eingeklemmt!“ Der Tele⸗ graphiſt konnte es nicht verſtehen und hörte nur Lietzenburger Straße 51; er verſteht Feuer und mel⸗ det ſofort Feuer nach Wilmersdorf, Lietzenburger Straße 51. Sogleich bekommt er den Anſchluß und gleich rückt auch der Brandinſpekor Dannehl von der Wilmersdorfer Feuerwehr aus. Inzwiſchen iſt eine andere Dame nach der Feuerwehr gekommen und hat dem Brandinſpektor v. Leupoldt tele⸗ phoniſch geſagt: es iſt ein Menſchenleben in Gefahr. Darauf hat ſofort der Brandinſpektor v. Leupoldt unſere Feuerwehr alarmiert —das war 2 Uhr 11 Mi⸗ nuten —, und um 2 Uhr 12 Minuten zirka war ſie an Ort und Stelle; die Wilmersdorfer Wehr war ſchon da und hatte den Mann ſchon herausgeholt gehabt. Was den Vorfall ſelbſt anbetrifft, ſo war ich, als er mir gemeldet wurde, ebenſo verſtimmt dar⸗ über wie der Herr Stadtverordnete. Für mich perſönlich als langjährigem Dezernenten ſtand es feſt, daß, wenn Menſchenleben in Gefahr ſind, es das A BC der Feuerwehr iſt, ohne weiteres auszu⸗ rücken. Ich habe den Fall auch diesbezüglich ſo in der Deputation vorgetragen und habe auch jüngſt noch mit dem Herrn Stadtverordneten Holz darüber in dieſem Sinne geſprochen. Inzwiſchen, meine daß ſie gut funktioniert und daß ſie daß durch die Ungunſt der Verhältniſſe, Sitzung vom 14. März 1910 Herren, habe ich mich aber ganz genau erkundigt, und ich bin nach den eingehendſten Erwägungen und genaueſter Prüfung der Löſchordnung, die ſich in den Feuerwachen befindet und Geltung hat, zur Überzeugung gekommen, daß der betreffende Paſſus der Löſchordnung, der hier nur in Frage kommen kann, doch nicht ſo zweifelsfrei iſt, wie er meiner UÜberzeugung nach ſein müßte. Ich habe deshalb ſofort eine Verfügung erlaſſen, die für die Folge derartige Zweifel überhaupt nicht mehr aufkommen läßt und derartig Klarheit ſchafft, daß, wenn es heißt: „Menſchenleben in Gefahr“ oder „Menſchen verunglückt“, ſich ähnliche Fälle nicht wieder er⸗ eignen dürften. Damit habe ich, glaube ich, die Anfrage des Herrn Stadtv. Holz zur Zufriedenheit beantwortet. Ich habe nur noch einen Punkt zu erwähnen. Der Herr Antragſteller ſagte: der Magiſtrat hat ſich Zeit zur Beantwortung der Frage gelaſſen von dem Tage der Einreichung der Anfrage bis heute, der Magiſtrat trage die Schuld an der Ver⸗ zögerung. Der Magiſtrat iſt daran nicht ſchuld, ſondern wir haben, wie gewöhnlich, geſchrieben: wir ſtellen dem Herrn Stadtverordnetenvorſteher anheim, die Angelegenheit auf die Tagesordnung zu ſetzen, wann er will; nur die Verzögerung vom letzten Mittwoch bis heute iſt auf einen perſönlichen Wunſch des Magiſtrats zurückzuführen.. Damit iſt die Anfrage, glaube ich rledigt. Borſteher Kanfmann: Ich ſtelle zunächſt feſt; daß die Mitteilung des Herrn Stadtrats Meyer den Tatſachen entſpricht. Der Magiſtrat hatte ſich bereits vor mehreren Sitzungen zur Beantwortung bereit erklärt. Einmal iſt die Sache auf Wunſch des Herrn Frageſtellers verlegt worden, der nicht hier ſein konnte; 7 92 7 , , (Heiterkeit) 4½ 4 7 ich werde im Bureau das Datum feſtſtellen. Dann iſt die Sache vertagt worden, weil wir andere dring⸗ liche Angelegenheiten zu erledigen hatten. Alſo der Magiſtrat trägt nicht die Schuld für die Ver⸗ zögerung der Beantwortung. , Herr Kollege Holz hat mit genügender Unter⸗ ſtützung eine Beſprechung der Anfrage beantragt. Stadtv. Holz: Meine Herren, es hat mir durch⸗ aus fern gelegen, etwa dem Magiſtrat den Vorwurf zu machen, daß er die Sache verſchleppen wollte. Ich habe nur mit Bedauern darauf hingewieſen, beſonders durch die Etatsberatung und ſonſtige Geſchäfte, es nicht möglich war, die Sache früher auf die Tages⸗ ordnung zu bringen. Ich habe abſolut keine Ver⸗ anlaſſung, dem Magiſtrat einen Vorwurf zu machen, ſondern ich glaube, daß meine Anregung, für den Magiſtrat gerade eine angenehme Gelegenheit bietet, ſich zu äußern und hervorzuheben, daß unſere Feuerwehr, trotz des einen Ausnahmefalles, glän⸗ zend daſteht. Der Vertreter des Magiſtrats hat meine tat⸗ ſächlichen Angaben bezweifelt. Ich möchte trotzdem keine Veranlaſſung nehmen, meine Gewährs⸗ männer, die ich als hervorragende klaſſiſche Zeugen charatteriſieren will, mit Namen zu nennen und in eine Beweisführung einzutreten, da es keinen Zweck hat, des näheren darauf einzugehen. Ich will nur wiederholen, daß ein Herr, auf den ich beſonders hingewieſen habe, ein alter Mann von 70 Jahren, zweimal den Weg von der Lietzenburger Straße