124 Ich nehme dann noch Veranlaſſung, auf das Feuerlöſchweſen zurückzukommen, und zwar auf die Beſchäftigung der Feuerwehrleute in dienſtfreier Zeit. Es iſt ſchwer, von den Leuten zu verlangen, daß ſie jede Nebenbeſchäftigung unterlaſſen; wohl aber kann man ihnen ans Herz legen, wenigſtens die Arbeit zu unterlaſſen, die ſich nach außen hin allzu bemerkbar macht. Hier kommt beſonders in Betracht die Tätigkeit des Teppichklopfens, Hilfe bei Umzügen und dergleichen Arbeit, wo andere Leute, die ſich ſeit Wochen arbeitslos auf der Straße umhertreiben, um nur ein bißchen Verdienſt zu ſuchen, gelegentlich zuſehen müſſen, wie Arbeiter, die im Verhältnis leidlich gut bezahlt ſind, ihnen den geringen Verdienſt wegnehmen; ſie ſtehen mit gemiſchten Gefühlen dabei. Es wäre daher dringend zu wünſchen, daß den Leuten im Verwaltungswege eine gewiſſe Einſchränkung auferlegt würde. Sollte aber von den Feuerwehrleuten geſagt werden, ſie kommen mit dem Lohn nicht aus, dann müſſen die Leute eben wieder aufgebeſſert werden; dann ſollen ſie ſich enger zuſammenſchließen und an ihren Arbeit⸗ geber — die Stadtgemeinde — die Forderung richten, daß ſie auskömmliche Löhne erhalten und nicht darauf angewieſen ſind, Nebenarbeiten zu machen, die den Arbeiter in ſeinem Erwerb weſent⸗ lich ſchädigen. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Wilk, es iſt ein natürliches Recht jedes Stadtverordneten, alle Dinge, die ihn bedrücken, im Plenum zur Sprache zu bringen. Ich möchte aber im allge⸗ meinen bitten, daß diejenigen Gegenſtände, die im Etatsausſchuß einen breiten Raum ausgefüllt und doch keine Gegenrede gefunden haben, nicht dann noch einmal hier in der ganzen Breite zum Vortrag gebracht werden — wenn es irgend geht! Ich will natürlich niemand darin beſchränken; es iſt nur eine Bitte, die ich im Intereſſe unſerer Verhandlungen an die Herren richte. Stadtrat Meyer: Herr Stadtverordneter Wilk hat verſchiedene Wünſche bezüglich der Kleidung vorgetragen. Ich werde ſie mir im ſtenographiſchen Bericht anſehen und werde dann prüfen. Im all⸗ gemeinen ſtellt jede Verwaltung Wünſche an die Bekleidungskammer; dieſe Wünſche werden dann von dem Kammerverwalter geprüft und ſpäter zur Deputation gebracht, die Deputation entſcheidet dann. Wir wollen nur das Beſte für die Leute, es iſt aber möglich, daß ein Stoff ſich beſſer be⸗ währt, ein anderer ſchlechter. Wir wollen immer auf der Höhe bleiben. Ich meine, Herr Stadtver⸗ ordneter Wilk, derartige Einzelwünſche erledigen Sie wirklich beſſer, wenn Sie dieſelben mir perſön⸗ lich zu Gehör bringen. Was nun die übrigen Wünſche des Herrn Stadtverordneten Wilk betrifft, ſo kann ich ihn dahin beruhigen, daß wir in der Verwaltung ganz ſeinen Standpunkt vertreten, daß der dienſtfreie Tag in erſter Linie für den Feuerwehrmann da iſt zu ſeiner Erfriſchung und Erholung, und daß er ſich ſeiner Familie widmen kann und ſeine privaten Angelegenheiten erledigen ſoll. Was er dann aber noch weiter nebenher machen will, das will die Ver⸗ waltung ihm ſelbſt überlaſſen, ſoweit ſelbſtverſtänd⸗ lich ſolche Arbeiten ſeine Kräfte nicht überſteigen, nicht geſundheitsſchädlich und ſonſt nicht nachteilig für den Dienſt ſind. Ein Mehr glaubt die Ver⸗ Sitzung vom 14. März 1910 waltung nicht tun zu können. So habe ich mich bereits im Etatsausſchuß geäußert. Stadtv. Wilk: Meine Herren, ich habe mich in meinen Ausführungen ganz kurz gefaßt und bin nicht etwa darauf eingegangen, was ich im Etats⸗ ausſchuß bereits geſagt habe. Ich werde mich auch in keiner Weiſe in meinen Ausführungen beſchränken laſſen; was ich zu ſagen habe, ſage ich, und wenn ich im Ausſchuß nicht befriedigt werde, bringe ich das im Plenum vor. Das halte ich für mein Recht und für meine Pflicht. Nun hat Herr Stadtrat Meyer gemeint, man ſolle ſolche Wünſche, wie ich ſie bezüglich der Klei⸗ dung von einzelnen Angeſtellten vorgetragen habe, in der Deputation zur Sprache bringen. (Sehr richtig!) Nun, meine Herren, ich habe die Wünſche in der Deputation zur Sprache gebracht. Da iſt mir ein⸗ fach geſagt worden: ja, lieber Freund, da müſſen Sie ſich an die Bekleidungskammer wenden, wenn die dran iſt, müſſen Sie Ihre Wünſche zur Sprache bringen. Ich hielt das auch für ganz richtig, und deshalb habe ich eingangs meiner Worte erklärt: weil ich im Etatsausſchuß die Angelegenheit ver⸗ paßt habe, müßte ich jetzt hier damit kommen. Ich möchte an die Verwaltung nochmals dringend die Bitte richten, daß dieſe Wünſche, die ich hier vorge⸗ tragen habe, berückſichtigt werden. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſamm⸗ lung ſtellt Kapitel IX, Feuerlöſch⸗ und Straßen⸗ reinigungsweſen, in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 68 der Vorlagen angegebenen Ande⸗ rungen feſt.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zu Kapitel X. Sonſtige Gemeindeeinrichtungen. Dazu liegen zwei Anträge vor, ein Antrag von Herrn Kollegen Braune: die vom Magiſtrat beantragte Erhöhung von 2600 ℳ abzuſetzen und ein Antrag des Herrn Kollegen Zietſch, der ſich mit dem Antrag Braune ziemlich deckt: zu Einnahme Abſchnitt 4: die unter dieſe Poſition eingeſtellte Summe iſt auf 70 000 ℳ herabzuſetzen. Dann kommt mir jetzt noch ein Antrag von Herrn Kollegen Stadthagen zu, der auch das gleiche be⸗ antragt: Es wird beantragt, in Kapitel X Ein⸗ nahme Abſchnitt 4 die Summe von 72 600 ℳ auf 70 000 ℳ zu bemeſſen und in den Be⸗ merkungen den Abſatz, der beginnt: „Vom 1. April 1910 ab“ zu ſtreichen. — Es iſt derſelbe Antrag, der von Herrn Kollegen Zietſch hier geſtellt iſt, ſie decken ſich, ich kann ſie wohl als einen Antrag behandeln. — (Zuruf des Stadtv. Dr Stadthagen.) Die bisherigen Preiſe für die ſtädtiſchen Bäder ſind beizubehalten. Das iſt poſitiver, als eine Bemerkung zu ſtreichen, die im Druck überhaupt wegfällt. Nun kommt drittens: eine Reſolution zu faſſen: Der Magiſtrat wird erſucht, die Preiſe der Bäder in der jetzigen Höhe zu belaſſen.