132 Sitzung vom 22. März 1910 Ausgabe anzunehmen, dagegen die Beſchlußfaſſung über den Abſchnitt 1 und den Abſchnitt 2 der Ein⸗ nahme auszuſetzen, bis wir das Kapitel XV behan⸗ delt haben. — Widerſpruch erfolgt nicht. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren, im Etats⸗ ausſchuß iſt an den Magiſtrat die Frage gerichtet worden: Iſt die Dreiteilung nach dem beſtehenden Vertrage verpflichtet, das Hausmüll nach dem Einheitsſatze von 1,80 ℳ pro Kopf der Bevölkerung aus allen bewohnten Grund⸗ ſtücken unſerer Stadt, alſo auch aus den ſtädtiſchen bewohnten Grundſtücken, zu ent⸗ fernen? Eine Antwort darauf iſt dem Etatsausſchuß nicht erteilt worden. Darf ich den Magiſtrat bitten, mir jetzt dieſe Anfrage zu beantworten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Darf ich die Anfrage einmal durchleſen? (Stadtv. Jolenberg, die Anfrage überreichend: Bitte ſehr, Herr Oberbürgermeiſter!) Vielleicht gehen Sie zunächſt in der Beratung weiter, und ich beantworte die Frage nachher. Vorſteher Kaufmann: Da die Anfrage auch hier nicht verſtanden worden iſt, werde ich ſie zur Verleſung bringen. Die Anfrage lautet: Iſt die Dreiteilung nach dem beſtehenden Vertrage verpflichtet, das Hausmüll nach dem Einheitsſatze von 1,80 ℳ pro Kopf der Be⸗ völkerung aus allen bewohnten Grundſtücken unſerer Stadt, alſo auch aus den ſtädtiſchen bewohnten Grundſtücken, zu entfernen? unter „Dreiteilung“ meinen Sie doch die Geſell⸗ ſchaft? Stadtv. Jolenberg: Ganz recht. Ich möchte die Frage dahin erläutern: ob die Geſellſchaft ver⸗ pflichtet iſt, auch aus den ſtädtiſchen be⸗ wohnten Gebäuden für den Einheitsſatz von 1,80 , den ſie bekommt, das Müll zu entfernen, oder ob ſeitens der Stadtgemeinde für die ſtädtiſchen Grundſtücke noch eine Extragebühr vertrags⸗ mäßig zu bezahlen iſt. So wird die Frage wohl verſtändlich ſein. Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, es iſt im Etatsausſchuſſe zur Sprache gekommen, daß ein neues Ortsſtatut bezüglich der Veranlagung der einzelnen Grundſtücke für die Müllabfuhr in Vor⸗ bereitung ſei. Ich richte an den Magiſtrat die An⸗ frage, wann dieſes neue Ortsſtatut zu erwarten iſt. Bei dieſer Gelegenheit möchte ich dem Wunſche Ausdruck geben, daß bei der Veranlagung der Grundſtücke andere Grundſätze, als ſie bisher in An⸗ wendung waren, zur Anwendung gelangen. Ich bin der Meinung, daß die Veranlagung nach dem Nutzungswert eine große Ungerechtigkeit iſt, daß damit von den Grundſätzen, wie ſie für alle übrigen Unternehmungen der Stadt beſtehen, abgewichen wird, insbeſondere von den Grundſätzen, nach denen bei der Kanaliſation verfahren wird. Ich bin der Meinung, daß es notwendig ſein wird, zu dem Ma ßſtabe des Nutzungswertes einen zweiten Maß⸗ ſtab hinzuzufügen, etwa einen Höchſtſatz für je 1000 Quadratmeter der bebauten Fläche. Ich möchte bitten, daß der Magiſtrat bei der Neubear⸗ beitung der Materie dieſen Grundſätzen ſeine Be⸗ achtung ſchenkt. Borſteher Kaufmann: Das Wort iſt nicht weiter verlangt, Anträge ſind nicht geſtellt; die Be⸗ ſchlußfaſſung über Abſchnitt 1 und 2 der Einnahmen iſt, wie vorhin feſtgeſtellt, ausgeſetzt bis zum Kapitel XVv. Im übrigen iſt der Etat als ſolcher genehmigt. OberbürgermeiſterSchuſtehrus: Meine Herren, die Frage iſt nicht ſo einfach zu beantworten, wie es ſcheint. Es iſt eine komplizierte Frage, die eine komplizierte Antwort verlangt. Sie ſteht noch mit anderen Fragen, die wir prüfen, in ſo engem Zuſammenhange, daß ich heute eine Antwort nicht erteilen kann. Ich bitte, die Sache zurückzuſtellen. Ich bin gern bereit, ſie nach Erledigung der Fragen, die zurzeit der Prüfung unterliegen, zu beant⸗ worten. Stadtv. Jolenberg: Ja, meine Herren, die Frage iſt doch ſo einfach geſtellt und ſo klar, daß ſie doch wohl vom Magiſtrat beantwortet werden könnte und müßte. Ich möchte ſie nochmals er⸗ klären. Mit der Dreiteilungsgeſellſchaft beſteht ein Vertrag, nach dem die Geſellſchaft ſämtliches Haus⸗ müll aus den bewohnten Häuſern gegen eine Ge⸗ bühr von 1,80 ℳ pro Kopf zu entfernen hat. Nun iſt in dem Etat vom Magiſtrat eine Extragebühr für Abfuhr des Hausmülls eingeſtellt worden, und ich habe infolgedeſſen an den Magiſtrat die Frage ge⸗ richtet und wiederhole ſie noch einmal: I ſt die ſe Extrage bühr vertragsmäßig zu entrichten, oder iſt das etwa eine freiwillige Leiſtung? Die Frage iſt, meine ich, ſo einfach, daß ſie mit wenigen Worten beantwortet werden könnte. Der Vertrag liegt doch vor, und die Herren brauchen nur in den Vertrag hineinzuſehen, um zu wiſſen, was darin ſteht. Borſteher Kaufmann: Meine Herren, nach⸗ dem wir den Etat als ſolchen hier ſchon feſtgeſtellt haben, iſt das, glaube ich, eine Anfrage, die in der üblichen Weiſe zu ſtellen und zu beantworten ſein wird. Ich nehme davon Akt, daß Herr Kollege Jolenberg eine Anfrage geſtellt hat, die ich, nach⸗ dem der Herr Oberbürgermeiſter erklärt, ſie heute nicht beantworten zu können, dem Magiſtrat mit dem Erſuchen herüber gebe, das Bureau davon zu verſtändigen, wann die Sache auf die Tagesordnung kommen kann. (Stadtv. Jolenberg: Ich bitte ums Wort!) — Wozu wollen Sie das Wort haben? Ich ſtellte feſt, daß eine Anfrage hier verleſen worden iſt und daß der Magiſtrat ſie heute nicht beantworten will. Wenn Sie zur Geſchäftsordnung das Wort wün⸗ ſchen, ſo kann ich es Ihnen geben. Die Anfrage ſelbſt beſchäftigt erſt die Sitzung, auf deren Tages⸗ ordnung ſie geſtellt wird. Stadtv. Folenberg (zur Geſchäftsordnung): Meine Herren, dieſe Anfrage iſt ja im Etatsausſchuß von mir geſtellt worden und hat dort keine Beant⸗ wortung gefunden. Deshalb bin ich der Meinung, daß jetzt vor der endgültigen Feſtſtellung des Etats die Anfrage beantwortet werden müßte, die ja gar nicht neu kommt, ſondern dem Ausſchuß ſchon vor⸗ gelegen hat.