Sitzung vom 22. März 1910 Stadtv. Haack (zur Geſchäftsordnung): Ich bitte, doch die Anfrage des Herrn Stadtv. Dzia⸗ loszynski zu beantworten. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Dzia⸗ loszynski hat keine Anfrage geſtellt. (Widerſpruch.) Herr Kollege Dzialoszynski hat, ſoviel ich ver⸗ ſtanden habe, nur die Anregung gegeben, daß bei der Reviſion des Ortsſtatuts nach ſeinen Wünſchen verfahren werden ſoll. Der Herr Oberbürgermeiſter hat das Wort. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Dieſe Frage des Herrn Jolenberg iſt im Etatsausſchuß nicht ge⸗ ſtellt worden. (Zuruf: Doch!) — Bitte ſehr, die Frage, die im Etatsausſchuß ge⸗ ſtellt worden iſt, iſt ſofort regiſtriert und auch be⸗ antwortet worden; ſie lautet ganz anders. (Widerſpruch.) Vorſteher Kaufmann: Der Gegenſtand der Anfrage des Herrn Kollegen Jolenberg iſt nach meiner Erklärung von vorhin in der üblichen Weiſe zu erledigen. Die Frage wird auf die Tagesordnung geſetzt werden, nachdem der Magiſtrat ſich zur Be⸗ antwortung bereit erklärt hat. Stadtv. Dzialoszynski (zur Geſchäftsordnung): Ich habe gefragt, ob der Magiſtrat in der Lage iſt, uns zu ſagen, wann das revidierte Ortsſtatut vor⸗ gelegt werden kann. Vorſteher Kaufmann: Auch dieſe Frage bitte ich ſchriftlich formuliert mir zu übergehen; ſie wird dann an den Magiſtrat herüber gegeben werden und auf die Tagesordnung kommen, nachdem der Ma⸗ giſtrat ſich zur Beantwortung bereit erklärt hat. Wir kommen zum Sonderetat Nr. 10. Waſſerwerke. Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Der Etatsausſchuß hat längere Beratungen bei dieſem Kapitel nicht gehabt und weſentliche Anderungen an dem Entwurfe nicht vorgenommen. Es iſt nur auf Antrag der Deputation der Waſſerwerke ein Magiſtratsbeſchluß über die Neuſchaffung einer Beamtenſtelle erfolgt, und dieſem Beſchluß iſt der Etatsausſchuß beigetreten. Ich bitte die Stadt⸗ verordnetenverſammlung, ihm ebenfalls beitreten zu wollen. Es ſind nur folgende Bemerkungen zu machen: Der Etatsausſchuß ſtimmt der Neuſchaffung einer Beamtenſtelle der Klaſſe G IV (Werkmeiſter) vom 1. 7. 1910 ab zu und empfiehlt folgende An⸗ derungen: Ordinarium. Ausgabe. Abſchnitt 1. Nr. 2 — Gehälter für die Betriebsbeamten er⸗ höht auf 36 300 ℳ. Abſchnitt 4. Nr. 1 — Kohlen — erhöht auf 126 350 ℳ. Abſchnitt 7. Nr. 10 — zur Erneuerung und Erweiterung der Werke — ermäßigt auf 15 453 ℳ. 133 Einnahme. Abſchnitt 1. Nr. 1 ſoll lauten: Waſſergeld für 10 150 000 chm nach Waſſer⸗ meſſern zum Durchſchnittspreiſe von 14,8 Pf. je chm abgegebenen Waſſers 1 500 000 ℳ.ũ Extraordinarium. Einnahme. Abſchnitt 1b — zur Erneuerung und Erweiterung der Werke — er⸗ mäßigt auf 15 453 . Abſchnitt 2 — Aus der 1908er Anleihe — erhöht auf 443 647 ℳ. Abſchnitt 3 — Sonſtige Bareinnahmen — ermäßigt auf 900 ℳ. Alle dieſe Anderungen ſind im weſentlichen kalkulatoriſcher Natur und verändern den Etat nur unerheblich. Ich bitte im Auftrage des Etats⸗ ausſchuſſes um Annahme des Kapitels. (Die Beratung wir geſchloſſen. Sonderetat Nr. 10, Waſſerwerke, wird in Einnahme und Aus⸗ gabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen Ande⸗ rungen feſtgeſtellt.) Borſteher Kaufmann: Kapitel I. Allgemeine Berwaltung. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich habe Sie zunächſt zu bitten, zuzuſtimmen, daß einige Poſitionen, und zwar drei an der Zahl, vorerſt nicht in der definitiven Summe beſchloſſen werden, ſondern daß wir nur beſchließen, daß dieſe Poſitionen rechneriſch feſtgeſtellt werden ſollen. Das betrifft zunächſt Ausgabe, Abſchnitt 10 Nr. 3: Sonderetat Nr. 9 — Müllbeſeitigung — wird auf 109 000 ℳ feſtgeſetzt. Die Konſequenz Ihres vor⸗ hergehenden Beſchluſſes, dieſen Punkt des Etats auszuſetzen und nachher mit Kapitel XV gemeinſam zu behandeln, rechtfertigt ohne weiteres meine Bitte. Das gleiche gilt für Ausgabe, Abſchnitt 11 Nr. 10: Insgemein und zur Abrundung und endlich für die Poſition Einnahme, Abſchnitt 5 Nr. 1: Zur Herſtellung des Etatsausgleichs aus Mitteln des Ausgleichsfonds, die auf 753 300 feſtgeſetzt wird. Auch dieſe Summe wird ſich eventuell än⸗ dern, je nachdem wir zu Kapitel XV definitiv be⸗ ſchließen. Es kann alſo vorläufig nur beſchloſſen werden, daß dieſe Poſitionen rechneriſch feſtgeſtellt werden ſollen. Im übrigen hat der Etatsausſchuß folgende Anderungen beſchloſſen: Ausgabe. Abſchnitt 1. Nr. 12 — Gehälter der Bureau⸗ und Unterbeamten — ermäßigt auf 1 893 612,50 ℳ. Nr. 18 — Neubeſchaffung von Beamtenſtellen. Der Magiſtrat beantragt, zur Bearbeitung der Wertzuwachsſteuerangelegenheiten 2 Beamten⸗ ſtellen zu bewilligen (1 Stadtſekretär, 1 Bureau⸗ gehilfe). Mehraufwand 5400 ℳ. Dieſer Antrag wurde erſt im Laufe der Etats⸗ debatte geſtellt, wie ſich aus dem Verlaufe der Wert⸗ zuwachsſteuerangelegenheit von ſelbſt ergibt. Mit der Schaffung dieſer beiden Beamtenſtellen hat ſich der Etatsausſchuß einverſtanden erklärt.