134 Sitzung vom 22. März 1910 Ferner hat den Etatsausſchuß eine Poſition längere Zeit beſchäftigt, obgleich ihr finanzieller Effekt außerordentlich unbedeutend iſt. Es ſind nämlich 5 neue Stellen der Klaſſe II1 b (Sekre⸗ täre) einzuſetzen, wofür der Mehraufwand 850 ℳ beträgt. — Meine Herren, bei Gelegenheit der Be⸗ ratung des Normalbeſoldungsetats hat die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung wenigſtens nach Annahme des Etatsausſchuſſes mit ſehr bedeutender Mehrheit beſchloſſen, daß in Zukunft die Aſſiſtenten nach un⸗ gefähr zwölfjähriger Dienſtzeit in der Regel in die Stellen der Sekretäre aufrücken ſollen. Nun hat aber der Magiſtrat in ſeinem Nachweis der Be⸗ amten eine derartige Aufrückung nicht ſtattfinden laſſen. Der Etatsausſchuß war der Anſicht, daß damit den in der Magiſtratsvorlage ſeinerzeit ge⸗ gebenen Worten, die ich eben zitiert habe, nämlich „in der Regel“ und „ungefähr“ nicht Genüge ge⸗ ſchehe und daß es deshalb notwendig wäre, hier eine Anderung eintreten zu laſſen. Dement⸗ ſprechend ſind die 5 neuen Stellen von dem Etats⸗ ausſchuß bewilligt worden. Der Anſatz Nr. 18 er⸗ höht ſich hierdurch und durch den Beſchluß zu Ab⸗ ſchnitt 9 auf 46 950 ℳ. Ausgabe. Abſchnitt 3. Nr. 1 — Ruhegehälter einſchl. Zuſchüſſe — ermäßigt auf 70 813,83 ℳ Nr. 2 — Witwen⸗ und Waiſengelder einſchl. Zu⸗ ſchüſſe — erhöht auf 11 921,88 ℳ. Abſchnitt 9. Nr. 1 a. — Die Stelle wird in eine Bureauvorſteher⸗ ſtelle umgewandelt. Abſchnitt 11. Nr. 9 ſoll lauten: Gebühren im Poſtſcheck⸗ und Überweiſungsverkehr. Einnahme. Abſchnitt 5. Nr. 2 — Insgemein und zur Abrundung — wird auf 454,90 ℳ feſtgeſetzt. Meine Herren, ich beantrage die Annahme des Kapitels 1 mit dieſen von mir bekannt gegebenen Anderungen. Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ich habe die Erklärung zu wiederholen, die ich bereits im Etatsausſchuß hinſichtlich der Schaffung der fünf neuen Sekretärſtellen der Klaſſe II1I b abgegeben habe, daß in dem Normaletat ſelbſt die Friſt, inner⸗ halb deren aus der Klaſſe IVa in die Klaſſe IIIb auf⸗ gerückt werden ſoll, überhaupt nicht erwähnt iſt, ſondern daß von den 12 Jahren, nach deren un⸗ gefährem Verlauf in der Regel ein Aufrücken ſtatt⸗ finden ſoll, nur in der Begründung der Vorlage die Rede iſt. Hinſichtlich der Auslegung dieſer Worte, ſoweit ihnen überhaupt eine maßgebliche Bedeutung zukommt, ſind nun, wie es ſcheint, die Stadtverordnetenverſammlung und der Ma⸗ giſtrat verſchiedener Meinung. Ein Gemeinde⸗ beſchluß in dieſer Richtung iſt jedenfalls infolgedeſſen überhaupt nicht zuſtande gekommen. Ich muß dem Magiſtrat vorbehalten, zu dieſem Ihrem hiermit ausgedrückten Wunſche Stellung zu nehmen und von den ihm zur Verfügung ſtehenden Summen nach ſeinem Ermeſſen Gebrauch zu machen, was um ſo notwendiger iſt, als ja dem Magiſtrat zweifel⸗ los das Wahlrecht für dieſe Stellen vorbehalten iſt und er zu prüfen hat, inwiefern er eine Be⸗ förderung vornehmen will. , Stadtv. Meyer: Meine Herren, ich möchte den Magiſtrat bitten, die Erwägungen, die der Herr Bürgermeiſter eben angekündigt hat, in bejahender Form zu erledigen. Ich ſtelle noch⸗ mals feſt, wie ich es bereits im Etatsausſchuß getan habe, daß es bei der Beſchlußfaſſung über den Normaletat die einmütige Anſicht der Stadtverordnetenverſammlung geweſen iſt, daß die Magiſtratsaſſiſtenten im allgemeinen nach 12 jähriger Tätigkeit zu Magiſtratsſekretären be⸗ fördert werden ſollen. Dieſe Auffaſſung iſt im damaligen Ausſchuſſe wie im Plenum von allen Seiten zum Ausdruck gebracht. Ich habe als Bericht⸗ erſtatter ſchon in der erſten Leſung bei der Berech⸗ nung der künftigen Gehaltsbezüge der Aſſiſtenten, die ſich auf vom Magiſtrat ſtammendes Material ſtützte, die Beförderung nach 12 Jahren als Normal⸗ fall unterſtellt und nachher als Referent des Aus⸗ ſchuſſes in ausführlicher Darlegung darauf hinge⸗ wieſen, daß wir die Regelung der Aſſiſtentenfrage gerade wegen des Aufrückens nach 12 Jahren für annehmbar und glücklich halten. Ich hoffe beſtimmt, daß der Magiſtrat die damals in ſo erfreulicher Übereinſtimmung gefaßten Beſchlüſſe der Stadt⸗ verordnetenverſammlung in vollem Maße berück⸗ ſichtigen wird. Stadtv. Marquardt: Meine Herren, der Be⸗ ſchluß des Vorjahres, die Sekretariatsaſſiſtenten nach 12 jähriger Dienſtzeit zu Sekretären zu befördern, hat bei den Beteiligten große Freude ausgelöſt. Dieſer Beſchluß iſt in der Fachpreſſe außerordentlich günſtig aufgenommen und beſprochen worden; er iſt an⸗ deren Komunen zum Vorbild empfohlen worden. Die betreffenden Beamten ſind jetzt allerdings ſehr enttäuſcht. Ich möchte glauben, daß der Magiſtrat ſchon allein, um ſich freudige Beamte zu erhalten, dieſem Antrage des Herrn Berichterſtatters bei⸗ treten ſollte, und noch den Wunſch hinzufügen, daß der Magiſtrat nach Möglichkeit in der Vermehrung dieſer Stellen, ſoweit die Aſſiſtenten eine 12 jäh⸗ rige Dienſtzeit zurückgelegt haben, weiter fort⸗ fahren und daß die Beförderung nicht allein von der Bedürfnisfrage abhängig gemacht werde. Noch zu einem andern Punkte möchte ich das Wort ergreifen. In dem Erläuterungsbericht zu Kapitel 1, Allgemeine Verwaltung, finden wir die Bemerkung: Für 1910 werden folgende neuen Stellen für erforderlich gehalten: 4 Stadtſekretäre. davon 2 für die Sparkaſſe, die das Gehalt in voller Höhe erſtattet. (Für die übrigen zwei neuen Stellen entſtehen keine Koſten, weil zwiſchen dem Anfangsgehalt der Stadt⸗ ſekretäre — 3200 ℳ. — und dem jetzigen Gehalt der zu befördernden Sekretariats⸗ aſſiſtenten — 3200 ℳ — kein Unterſchied beſteht und die Stellen der zu befördernden Sekretariatsaſſiſtenten durch Diätare be⸗ ſetzt werden. Die Aſſiſtenten gelangen alſo zur Anſtellung als Stadtſekretäre, wenn ſie als Aſſiſtenten den Ge⸗ haltsſatz von 3200 ℳ erreichen, wenn ſie kurz davor ſtanden oder ihn eben erreicht haben. Der Vorteil iſt in den erſten Jahren alſo gleich Null. Dies wird auch von den Stadtſekretären als eine beſondere Härte empfunden, um ſo mehr, wenn man weiter berückſichtigt, daß dieſen Beamten erſt etwa 12 Jahre nach der Prüfung ein beſcheidener Vorteil erwächſt. M. H., wenn das dienſtliche Bedürfnis