136 Jahre nach vieler Mühe durchgeſetzten Normaletat jetzt nicht rütteln können. Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich wollte nur als Referent des Etatsausſchuſſes bemerken, daß auch dieſer ſich mit der Frage der Sekretäre, die vom Kollegen Marquardt hier angeregt worden iſt, beſchäftigt hat und daß der Etatsausſchuß — ich glaube einſtimmig, jedenfalls mit übergroßer Mehrheit — der Anſicht war, die auch eben Herr Kollege Stadthagen zum Ausdruck gebracht hat, daß wir jetzt an dem im vorigen Jahre beſchloſſenen Normaletat unter keinen Um⸗ ſtänden rütteln dürfen. Meine Freunde ſtehen faſt alle auf dieſem Standpunkt. Wer die Beratung des Normaletats durchgemacht hat, der weiß ganz genau, daß man nicht an einer Stelle ein kleines Loch aufreißen darf, ſondern daß die Angelegenheit nur im ganzen und großen von einem einheitlichen Geſichtspunkt aus behandelt werden kann. Schon aus dieſem Grunde, ohne ſonſt weiter auf die Frage einzugehen, ob die betreffenden Petitionen materiell berechtigt ſind oder nicht, hat ſich der Etats⸗ ausſchuß auf den Standpunkt geſtellt, ſich mit dieſer Frage nicht weiter zu beſchäftigen und auch der Verſammlung einen dahingehenden Antrag oder eine Anregung nicht zu empfehlen. Stadtv. Marquardt: Meine Herren, ich will aus beſtimmten Gründen nicht auf die Petition der Stadtſekretäre zurücktommen. Ich habe mir aber an Hand dieſes Begleitberichts zum Stadt⸗ haushaltsetat die Sache etwas genauer angeſehen und tatſächlich feſtgeſtellt, daß gerade die Klaſſe der Stadtſekretäre im Vergleich zu andern Beamten⸗ klaſſen, auch in Reich und Staat, ſchlechter geſtellt iſt. Es iſt durchaus einer Prüfung wert, ob es nicht angezeigt iſt, den Beamten das zu geben, was ſie nach ihrer Vorbildung und ihren Leiſtungen verlangen dürfen. Borſteher Kaufmann: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Die Frage der Beamtenſtellen iſt erledigt. Wir kommen jetzt zu weiteren Fragen. Stadtv. Klick: Meine Herren, im Etats⸗ ausſchuß iſt auch die Frage der Nebenbeſchäftigung der Beamten erörtert worden. Während Berlin uns in ſeinem Etat genau Aufſchluß über die Art der Nebenbeſchäftigung und die Höhe der Neben⸗ einnahmen gibt, fehlt in unſerm Etat jede Überſicht darüber. Die Berliner Beamten werden zum großen Teil von der Verwaltung mit Schreib⸗ arbeiten beſchäftigt und erzielen dadurch Ein⸗ nahmen bis zur Höhe von 2000 ℳ. Ein anderer Teil der Beamten beſchäftigt ſich mit der Ver⸗ waltung von Häuſern, wieder ein Teil befaßt ſich mit Rendantur⸗ und Setretariatsgeſchäften von Vereinen, Stiftungen, Kaſſen uſw. und erzielt dadurch Nebeneinnahmen bis zur Höhe von 3000 ℳ. In einem Falle erreichte die Nebeneinnahme ſogar die Höhe von etwas über 3 600 ℳ. Wir wiſſen nun nicht, ob auch hier in Charlottenburg die Beamten von der Verwaltung mit Schreibarbeiten beſchäftigt werden. Ich geſtatte mir daher, die Anfrage an den Magiſtrat zu richten, ob dies zutrifft. Da uns überhaupt jede Kontrolle über dieſe Nebeneinnahmen fehlt, werden wir ferner den Antrag ſtellen, daß uns der Magiſtrat im Etatsjahr 1911 dieſelbe Überſicht gibt, wie ſie Berlin Sitzung vom 22. März 1910 in ſeinem Etat gibt, alſo eine Überſicht, aus der hervorgeht, mit welchen Arbeiten ſich die Beamten im Nebenberuf beſchäftigen und wie hohe Ein⸗ nahmen ſie daraus erzielen. Stadtv. Dr. Frentzel: Es iſt richtig, daß dieſe Frage den Etatsausſchuß beſchäftigt hat. Der Etatsausſchuß war aber mit großer Mehrheit der Anſicht, daß es nicht zweckmäßig wäre, einen derartigen Nachweis vom Magiſtrat zu verlangen. Ganz abgeſehen von der großen Schwierigkeit, die die Anfertigung ſolcher Aufſtellung machen würde, würde ſie als erſte Grundbedingung er⸗ fordern, daß in einer nach Anſicht des Etatsaus⸗ ſchuſſes jedenfalls nicht ſehr angenehmen Weiſe in die Privatverhältniſſe der einzelnen Beamten eingegriffen würde. Im übrigen haben wir uns aber auch nicht verhehlt, daß derartige Aufſtellungen, wenn ſie wirklich geleiſtet werden ſollten, einen Wert nicht haben; denn dieſe Nebenbeſchäftigungen ſind ja in ihrer Art ſo vollkommen verſchieden und von ſo verſchiedener Qualität, daß der dadurch erzielte Gewinnſt keinen Maßſtab dafür abgeben würde, welche Zeit die Beamten darauf verwenden müſſen, um das ausgewieſene Honorar ſich zu erwerben. Der Magiſtrat ſteht auf dem Stand⸗ punkte, daß es ſeine Pflicht iſt, darauf zu ſehen, daß die Beamten ihre Schuldigkeit tun, und das im vollſten Sinne des Wortes. Wenn das aber geleiſtet wird und den Beamten irgendwelche Vorwürfe in dieſer Beziehung nicht zu machen ſind, dann kann es dem Magiſtrat — das iſt ſein Stand⸗ punkt, und auf dieſen Standpunkt hat ſich der Etats⸗ ausſchuß auch geſtellt — gleichgültig ſein, in welcher Weiſe die Beamten ihre Freiſtunden verwenden. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren, aus der Antwort, die Herr Kollegé Frentzel gegeben hat, ſcheint mir hervorzugehen, daß Herr Kollege Frentzel, vielleicht auch der Etatsausſchuß, die Anfrage nicht ganz richtig aufgefaßt hat. Denn Herr Kollege Frentzel ſprach davon, daß eine ſolche Aufſtellung ein unberechtigtes Eingreifen, ein unberechtigtes Sichkümmern um Privatver⸗ hältniſſe der Beamten erfordern würde. Nun habe ich die Anfrage des Herrn Kollegen Klick aber nicht dahin verſtanden, daß es ſich um irgend⸗ welche private Angelegenheiten aller möglichen Art, ſondern um ſtädtiſche Angelegenheiten handelt, die mit dem Amt zuſammenhängen und die von der Stadt als Nebenarbeit bezahlt werden. Im Berliner Etat werden tatſächlich Aufſtellungen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, welche Be⸗ amten und was für ſtädtiſche Arbeiten dieſe Beamten außer ihrer Arbeitszeit im Amte anfertigen, Ar⸗ beiten, die teilweiſe im Bureau ſelbſt gemacht, teilweiſe mit nach Hauſe gegeben und dort ange⸗ fertigt werden. Meine Herren, daran hat doch die Stadtverordnetenverſammlung ein Intereſſe, zu wiſſen, ob und in welchem Umfange derartige Arbeiten auch bei uns gemacht werden. So, wie das in Berlin gehandhabt wird, daß einzelne Beamte derartige Nebenarbeiten bis zu einem Verdienſt von 2000 und 3000 ℳ über ihr Gehalt hinaus anfertigen, ſcheint mir die Sache zu einem gewiſſen Unfug ausgeartet zu ſein. Wenn aber umgekehrt bei uns etwa in gleichem Umfange Arbeiten über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleiſtet werden müßten, und dafür überhaupt