138 Sitzung vom Frage an den Herrn Referenten erlauben, ob er mir dieſe Gründe klarlegen kann. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Die Anderung iſt hauptſächlich im Hinblick auf eine Anderung erfolgt, die bei Kapitel II A vorgenommen worden iſt. Dieſes Kapitel hieß früher „Höhere Lehr⸗ anſtalten für Knaben“. Im Etatsausſchuß iſt darauf hingewieſen worden, daß dieſe Knaben — ich bitte, das Wort einmal in Anführungsſtrichen zu denken — ein Alter von 18, 19 und auch 20 Jahren hätten und es nicht gut angängig wäre, ſie noch als Knaben zu bezeichnen. Ahnliche Erwägungen liegen aber bei den höheren Mädchenſchulen vor. Wir haben eine höhere Mädchenſchule in Char⸗ lottenburg, die mit einer Studienanſtalt verbunden iſt, und wir werden wahrſcheinlich in nächſter Zeit noch weitere höhere Mädchenſchulen bekommen, die einen Aufbau erhalten. In dieſer Studien⸗ anſtalt ſind die jungen Mädchen mindeſtens 19 Jahre alt, wenn ſie die Anſtalt verlaſſen, und darum erſchien es dem Etatsausſchuß angebracht, auch hier nicht zu ſagen „Höhere Lehranſtalten für Mädchen“, ſondern „Höhere Lehranſtalten für die weibliche Jugend“. Das ſind im weſentlichen die Gründe geweſen, die die Namensänderung bedingt haben. (Die Beratung wird geſchloſſen. Kapitel IIB, Höhere Mädchenſchulen, wird in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den vom Berichterſtatter vorgetragenen An⸗ derungen feſtgeſtellt.) Vorſteher Kaufmann: Kapitel III. Bürgermädchenſchule, Ge⸗ meinde⸗ und Hilfsſchulen. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Etats⸗ ausſchuß empfiehlt die Annahme mit folgenden Anderungen: Ausgabe. Abſchnitt 1. Die eingeſetzten neuen Stellen ſind bereits durch Gemeindebeſchluß bewilligt. Abſchnitt 3 Nr. 8 — Nachhilfeunterricht 61 737 ℳ — und Nr. 24 — Lernmittel für unbemittelte Kinder 33 415 ℳ —. Auf Anfrage erklärt der Herr Magiſtrats⸗ vertreter, daß die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen noch nicht abgeſchloſſen ſind. Die entſtehenden Mehrausgaben werden in den nächſten 3 Jahren noch auf den Etat einwirken. Ein Antrag, zur Gewährung freier Lernmittel für die Schüler der unterſten Klaſſe der Ge⸗ meindeſchulen 7500 ℳ einzuſetzen, wird abgelehnt. Geſtatten Sie mir dazu einige Bemerkungen. Vor vier Jahren hat der Etatsausſchuß in ſeiner Mehrheit mit dem Magiſtrat ein Abkommen dahin getroffen, die Frage der freien Lernmittel für die Schüler der Gemeindeſchulen ruhen zu laſſen, ſolange die Maßnahmen zur Hebung unſerer Volksſchule unſern Etat belaſten. Die Mehrheit ſtellt ſich auf den Standpunkt, daß der Etat die Verwirklichung beider Fragen zu gleicher Zeit 22. März 1910 nicht tragen könne. Er entſchied ſich dafür, die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen ſeien der wichtigere Teil, und er beſchloß, die andere Frage für die nächſten vier Jahre auszuſchalten. Die Mehrheit der Stadtverordnetenverſammlung hat ſich dieſem Abkommen angeſchloſſen, wenn auch die Frage der freien Lernmittel in dieſer Zeit nicht zur Ruhe gekommen iſt. Es lag nun, nachdem dieſe vier Jahre im Jahre 1910 abgelaufen waren, Grund zur Prüfung vor, ob die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen in ihrer finanziellen Einwirkung auf den Etat beendet ſeien und man der Frage der Gewährung freier Lernmittel näher treten könne. Der Vertreter des Magiſtrats erklärte auf dieſe Anfrage — und Sie ſehen, daß die Punkte Nachhilfeunterricht und Lernmittel in der Beratung im Etatsausſchuß miteinander verbunden worden ſind —, daß die finanziellen Einwirkungen auf unſern Etat, ſoweit ſie durch die Maßnahmen zur Hebung der Volksſchulen bedingt werden, noch nicht abgeſchloſſen ſeien, daß ſie vielmehr noch vorausſichtlich die nächſten drei Jahre auf den Etat von Einfluß ſein würden. Unter dieſen Umſtänden ſah der Berichterſtatter im Etats⸗ ausſchuß davon ab, einen Antrag auf Gewährung freier Lernmittel zu ſtellen, erklärte, daß er einen ſolchen Antrag bei veränderter Sachlage auch nur für die Aufnahmeklaſſen der Gemeindeſchulen, für die jetzige 7. Klaſſe mit der Maßgabe geſtellt hätte, daß die Gewährung freier Lernmittel dann von Jahr zu Jahr fortgeführt werden ſollte. Dieſer Gedanke iſt von einem andern Mitgliede des Etatsausſchuſſes aufgenommen worden und führte zu dem Antrage, zur Gewährung freier Lernmittel für die Schüler der unterſten Klaſſe der Gemeinde⸗ ſchulen 7500 ℳ einzuſetzen. Die Mehrheit des Ausſchuſſes ſtellte ſich auf den Standpunkt, daß das Abkommen zwar äußerlich mit dem Ablaufe der vier Jahre erledigt ſei, daß es aber aus ſachlichen Gründen geboten erſcheine, daran noch für die Zukunft feſtzuhalten. Ohne ſich irgendwie feſt⸗ zulegen, ob nun für die nächſten drei Jahre die Frage gänzlich ruhen ſoll oder nicht, hat die Mehr⸗ heit des Etatsausſchuſſes dann den Antrag, den ich Ihnen vorhin verleſen habe, abgelehnt. Ich fahre nun in der Berichterſtattung fort: Nr. 32 — für die Waldſchule — erhöht auf 59 828 ℳ. Einmalige Ausgaben. Als Abſchnitt 13 iſt neu einzuſtellen: Inſtandſetzung des Spielplatzes an der Niebuhrſtraße 700 . Einnahme. Über die vorliegende Petition des Vor⸗ ſitzenden des Turnbezirks Charlottenburg betr. Gebühren für Benutzung der Turnhallen ſind die Erhebungen noch nicht abgeſchloſſen. Es wird daher Überweiſung dieſer Petition an den Petitionsausſchuß vorgeſchlagen. Ich empfehle Ihnen, mit dieſen Abänderungen dem Kapitel III zuzuſtimmen. Vorſteher Kaufmann: Ich möchte mitteilen, daß zu dem Kapitel 111 Abſchnitt 1 Nr. 6 Kollege Dr Liepmann beantragt, 3000 ℳ zu kürzen. Es iſt die Poſition — damit Sie gleich orientiert ſind— der Zahnklinik. (Heiterkeit und Rufe: O! O!)