Sitzung vom 2 durch die Provinzialverwaltung geeigneten Maßnahmen einzutreten und der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung hierüber Bericht zu erſtatten. Berichterſtatter Stadtv. Dzialoszynski: Meine Herren, das Kapitel XIV iſt in einer Reihe von Punkten geändert worden und hat bei einer Reihe von Poſitionen zu erheblichen Ausführungen Ver⸗ anlaſſung gegeben. In erſter Linie handelt es ſich bei Abſchnitt 2 der Ausgaben, „Polizei⸗ verwaltung“, um eine Beſchwerde ſeitens einiger Herren des Ausſchuſſes, daß die Polizei in Char⸗ lottenburg entweder nicht genügend organiſiert oder daß das Perſonal der Schutzmannſchaft zu gering ſei. Als Ergebnis dieſer Erörterung iſt der Antrag an den Magiſtrat anzuſehen: Der Magiſtrat wird erſucht, dahin zu wirken, daß im Bezirke Lietzenſee ein neues Polizeirevier errichtet wird. Dieſer Antrag iſt einſtimmig angenommen worden. Der Magiſtrat hat anerkannt, daß in der Tat in dieſem räumlich und der Bevölkerungszahl nach außerordentlich großen Polizeirevier eine Teilung notwendig, daß ein neues Polizeirevier wünſchens⸗ wert und erforderlich iſt. Weiterhin hat zu Erörterungen der Ab⸗ ſchnitt 3, Provinzialſteuern, Anlaß gegeben, Zu dieſem Abſchnitt iſt der Antrag geſtellt worden, der vorhin verleſen wurde. Dieſer Antrag iſt im Ausſchuß mit überwiegender Mehrheit abgelehnt worden. Es wurde ausgeführt, daß die Beiträge zu den Provinzialſteuern von der Stadt Charlotten⸗ burg von Jahr zu Jahr drückender empfunden würden und daß die Gegenleiſtung der Provinz minimal wäre, ſich ſchätzungsweiſe auf noch nicht 100 000 ℳ beliefe, ſodaß alſo ca. 1 300 000 ℳ von der Stadt pro nihilo geopfert werden müßten. Dieſe großen Aufwendungen ſeien zum erheblichen Teil auf eine verfehlte Organiſation der Provinz zurückzuführen, nämlich darauf, daß die eigentliche Provinzalhauptſtadt, Berlin, aus der Provinz aus⸗ geſchieden ſei und infolgedeſſen die Vorſtädte von Berlin mit den ſchweren Ausgaben belaſtet werden, die die Provinzialverwaltung erfordert. Weiter iſt darauf hingewieſen worden, daß eine Möglichkeit der Sparſamkeit nach verſchiedenen Richtungen gegeben ſei. Erſtens ſtehe es mit dem Etat der Provinz Brandenburg ſo wie mit jedem Etat; der Etat kann reichlich und kann ſparſam aufgeſtellt werden. Es wurde als wünſchenswert bezeichnet, daß mit größter Energie auf eine ſparſame Auf⸗ ſtellung des Etats hingewirkt werde. Die Auf⸗ gaben der Provinz ſind nicht beſchränkt; abgeſehen von den Aufgaben, die nach dem Geſetz und nach königlicher Verordnung der Provinz obliegen, iſt der Provinzialverwaltung die Möglichkeit gegeben, alle diejenigen Aufgaben in den Kreis ihrer Kom⸗ petenz zu ziehen, welche ſie als provinziale An⸗ gelegenheiten erachtet, und zwar in Gemäßheit der §§ 137 und 119 Nr. 2 bis 5 der Provinzial⸗ ordnung. So iſt es z. B. gekommen, daß bei der letzten Verhandlung ſogar der Antrag geſtellt wurde, Überlandzentralen auf Koſten der Provinz zu bauen. Es iſt allerdings mitgeteilt worden, daß nur 20 000 ℳ ausgeworfen worden ſind, um eine Prüfungsſtelle für die Anlegung von Überland⸗ zentralen einzurichten. Ferner iſt hervorgehoben worden, daß eine Möglichkeit, die Vorſtädte von Berlin, insbeſondere 2. März 1910 149 auch unſere Kommune, zu entlaſten, darin gegeben ſei, daß die Provinzialordnung genau ſo wie das Kommunalabgabengeſetz die Beſtimmung enthält, daß die Kreiſe, welche Mehrleiſtungen erhalten, mehr belaſtet und diejenigen, welche wie z. B. Charlottenburg Minderleiſtungen von der Provinz erhalten, auch minder belaſtet werden können. Es wurde angeregt, auch nach dieſer Richtung hin tätig zu ſein, um die Laſten Charlottenburgs herab⸗ zumindern. Demgegenüber wurde ſowohl von dem Magiſtrat als auch von einzelnen Mitgliedern des Etatsausſchuſſes geltend gemacht, daß es ſich hier nicht bloß darum handle, ziffernmäßig ab⸗ zuwägen, wieviel Nutzen die Stadt Charlottenburg gegen die ihr obliegenden Laſten habe, ſondern daß wir einmal damit rechnen müſſen, daß die Provinz ein Kommunalverband ſei und daß es in dieſem Kommunalverbande wie in allen übrigen Kom⸗ munalverbänden gehe, daß der Stärkere, der Reichere für den Armen einzutreten habe. Weiter wurden auch imponderabile Momente angeführt, namentlich darauf hingewieſen, daß für die leiſtungsſchwachen Gemeinden vor allen Dingen Landmeliorationen vorgenommen, daß Kleinbahnen gebaut und Flußregulierungen veranſtaltet würden. Es wurde auch darauf hingewieſen, daß auf den Ländereien der Provinz Getreide und ſonſtige Lebensmittel gezogen würden, die nach Char⸗ lottenburg importiert würden. Das waren wohl die hauptſächlichſten Gedanken. — Dann wurde erklärt, die Etatsaufſtellung bewege ſich im Rahmen des Geſetzes, es ließe ſich nicht viel dagegen tun; außerdem hätten die Vertreter der. ländlichen Kreiſe die überwiegende Majorität, und es würde daher eine nutzloſe Aufwendung von Zeit ſein, wenn der Magiſtrat ſich damit beſchäftigen wollte, zu prüfen, ob und inwieweit Erſparungen bei der Provinzialverwaltung möglich wären. Dieſen Er⸗ wägungen ſchloß ſich die Majorität an, und infolge⸗ deſſen wurde dieſer Antrag abgelehnt. Ich werde im Laufe der ſpäteren Debatte noch einmal auf dieſe Angelegenheit zurückkommen. Jedenfalls habe ich zunächſt den Standpunkt zu vertreten, den der Etatsausſchuß eingenommen hat. Im Abſchnitt 3 wurde Nr. 1 — Pro⸗ vinzialſteuern — auf 1 375 000 ℳ ermäßigt. Zum Abſchnitt 4 gab ein Mitglied die Anregung, es möge ein Magiſtratsaſſeſſor als An⸗ walt in die Anwaltsliſte eingetragen werden, um auf dieſe Weiſe in den Prozeſſen, in welchen eine beſondere Leiſtung eines Anwalts nicht gerade er⸗ forderlich wäre, der Stadt Koſten zu erſparen. Seitens des Magiſtrats wurde dazu eine Auskunft im Etatsausſchuß nicht gegeben, vielmehr hat der Herr Vertreter des Magiſtrats ſich vorbehalten, auf dieſe Anregung in einem ſpäteren Stadium der Verhandlungen zurückzukommen. Bemerkenswert iſt noch, daß zu Ab ſchnitt 5 Nr. 5 betr. den Zuſchuß für Ferienkolonien von einem Kollegen beantragt wurde, den Zuſchuß von 27 000 auf 30 000 ℳ mit Rückſicht auf die all⸗ gemeine Teuerung, die eingetreten iſt, zu erhöhen. Dieſem Antrage wurde ſtattgegeben. Zu Nr. 7 und §8 — es handelt ſich hier um das Frühſtück und Mittageſſen für die Schulkinder — wurde beantragt, den Poſten um 3000 ℳ herab⸗ zumindern mit Rückſicht darauf, daß die Portion billiger als zu 15 ⅔ zu beſchaffen ſei, nämlich für 10, 10½ . Der Antrag wurde abgelehnt.