150 Weiter wurde zu Nr. 22 dieſes Abſchnitts, die die Krippe betrifft, welche der Vaterländiſche Frauenverein unterhält, eine Verdoppelung des Betrages beantragt, wenn eine zweite Krippe eingerichtet würde, und weiter der Antrag geſtellt, dieſen Betrag um 3000 ℳ zu erhöhen. Dieſe An⸗ träge wurden abgelehnt. Zu Nr. 18, betr. Beitrag von 150 ℳ an den Brandenburgiſchen Provinzialverein zur Be⸗ kämpfung des Vagabundentums, wurde die Strei⸗ chung beantragt und dieſem Antrage zugeſtimmt. Zu Nr. 32 — Rechtsſchutzſtelle für Frauen, Jahresbeitrag 400 ℳ — wurde die Streichung der Summe beantragt, und zwar auf die Mitteilung eines Mitglieds des Ausſchuſſes hin, daß häufig unzuverläſſige Ratſchläge in dieſer Auskunftsſtelle erteilt würden. Es käme vor, daß von den Damen, die in der Auskunftsſtelle ſind, telephoniſch ein Anwalt oder ein Referendar um Rat gefragt würde. Auch mit Rückſicht darauf, daß unter Nr. 31: 3000 ℳ bereits dem Gemeinnützigen Ver⸗ ein für Rechtsauskunft in Groß⸗Berlin gegeben würden, wurden von der Mehrheit des Ausſchuſſes dieſe 400 ℳ für überflüſſig erachtet. — Ich möchte hierbei darauf hinweiſen, daß in der 3wiſchenzeit die Vertreter der Rechtsſchutzſtelle für Frauen einen Geſchäftsbericht an die Mitglieder des Etatsaus⸗ ſchuſſes geſandt haben, aus dem hervorgeht, daß nicht bloß in umfaſſender Weiſe, und zwar auch von gelehrten Juriſten, Rechtsauskünfte für Frauen erteilt werden, ſondern auch eine umfaſſende ſoziale Hilfe notleidenden Frauen gewährt wird Dann wurde ein Antrag abgelehnt, wonach dem Beſchäftigungsverein für ſchwächliche Frauen 1000 ℳ bewilligt werden ſollten. Als Nr. 36 wurde ein neuer Poſten eingeſchoben, wonach 1000 ℳ dem Berliner Aſylverein für Obdachloſe bewilligt werden ſollen. Von demMagiſtrat wurde dieſer Antrag bekämpft; die überwiegende Majorität des Etatsausſchuſſes ſtellte ſich aber auf den Stand⸗ punkt, daß der Aſylverein auch von Charlottenburg aus unterſtützungswürdig ſei. Einige unerhebliche Anderungen ſind dann im Abſchnitt 6 vorgenommen worden, und zwar: Nr. 1 — Dem deutſchen Vereine für Armen⸗ pflege — erhöht auf 40 . Als neue Nr. 18 iſt einzuſtellen: Der deutſchen Vereinigung für Krüppel⸗ fürſorge (E. V.) Jahresbeitrag, zahlbar am 15. April an den Schatzmeiſter, Kom⸗ merzienrat Eichmann, Berlin NW. , Mittelſtraße 2—4 portofrei 15 ℳ. Nr. 83 — Dem Vereine zur Förderung der Blumenpflege — erhöht auf 300 ℳ. Die Nr. 18 bis 84 werden Nr. 19—85. Als neue Nr. 86 iſt einzuſtellen: Der Vereinigung der techniſchen Ober⸗ beamten deutſcher Städte, Jahresbeitrag, zahlbar am 15. April an den Stadtbaurat Kgl. Baurat Höpfner in Caſſel, porto⸗ frei 10 ℳ. Die Nr. 85 wird Nr. 87. Endlich weiſe ich noch darauf hin, daß unter den einmaligen Ausgaben ub B auf Seite 22 des Etats der Abſchnitt 13 Anlaß zu einer Bemängelung gegeben hat. Die 20 430 ℳ, welche dem Vaterländiſchen Frauenverein als ein⸗ maliger Beitrag, zahlbar am 15. April, für das Konto Umſatzſteuer bewilligt werden ſollten, ſind um 6800 ℳ., alſo auf 13 630 ℳ herabgemindert Sitzung vom 22. März 1910 worden. Es handelt ſich bei dieſem Poſten darum, daß das Grundſtück, auf welchem ſich das Cecilien⸗ Haus befindet, zunächſt an ein Vorſtandsmitglied des Vereins aufgelaſſen werden mußte, weil die Eintragung in das Vereinsregiſter nicht ſo raſch erfolgen konnte, als es für die Auflaſſung des Grundſtücks ſeinerzeit erforderlich war. Infolge⸗ deſſen mußte ein zweites Mal die Umſatzſteuer bezahlt werden bei der Auflaſſung des Grundſtücls von dem betreffenden Vorſtandsmitglied an den Verein. Es wurde nicht für erforderlich erachtet, die ganze Umſatzſteuer dem Verein zu erlaſſen. Man hielt es für ausreichend, wenn man ihm den Betrag von 13 630 ℳD zubilligte. Endlich wurde auch noch dem Touriſtenklub für die Mart Brandenburg, welcher Schilder und Wegebezeichnungen im Grunewald anſchafft, ein einmaliger Beitrag von 100 ℳ bewilligt. Dieſer Poſten iſt als Abſchnitt 17 neu eingeſtellt. Mʃit dieſen Anderungen bitte ich den Etat an⸗ zunehmen. Stadtrat Samter: Ich möchte nur zu der Poſition Nr. 18 des Abſchnitts 5 ſprechen. Ich habe Sie namens des Magiſtrats zu bitten, dieſe Poſition wieder herzuſtellen. Sie wirft 150 als Beitrag für den Brandenburgiſchen Provinzial⸗ verein zur Bekämpfung des Vagabundentums aus. Die Stadt zahlt ſeit 10 Jahren dieſen Beitrag und hat ſich erſt dazu entſchloſſen, den Beitrag zu ge⸗ währen, nachdem der Magiſtrat durch eine Um⸗ frage feſtgeſtellt hatte, daß in unſerm Krankenhaus zahlreiche Wanderbettler Aufnahme finden, die unſern Etat weſentlich belaſten. Das war für den Magiſtrat ausſchlaggebend, den Verein zu unter⸗ ſtützen, weil er uns einen Teil der Sorge für die Wanderbettler abnimmt. Der Verein unterhält Arbeiterkolonien, in denen er bis jetzt 12 000 Per⸗ ſonen aufgenommen und mit landwirtſchaftlichen Arbeiten beſchäftigt hat. Wie berichtet wird, hat er 20% von dieſen Leuten in ſtändigen Arbeits⸗ ſtellen untergebracht. Er unterhält außerdem zwei Jugendheime und eine Kolonie für Fürſorge⸗ zöglinge. Daraus geht hervor, daß es ſich um eine unterſtützungswerte Tätigkeit handelt, und ich bitte Sie daher, den Betrag wieder einzuſetzen, der ſeit 10 Jahren von der Stadt gezahlt wird. Stadtv. Zietſch: Meine Herren! Nach den Ausführungen, die der Herr Referent über die Provinzialabgaben gemacht hat, und mit Rück⸗ ſicht auf den Antrag, der von ihm geſtellt worden iſt und der darauf Bezug nimmt, möchte ich mich kurz über dieſen Punkt faſſen, denn zweifellos wird der Herr Berichterſtatter als Antragſteller in der Diskuſſion den Antrag ſelbſt noch einmal aus⸗ führlich begründen, ſo daß dann ſpäter darauf eingegangen werden kann. Im allgemeinen möchte ich zu den Provinzialabgaben bemerken, daß die Notwendigkeit für das Beſtehen großer Kommunal⸗ verbände gegeben iſt, und wenn einmal Kommunal⸗ verbände da ſind, dann müſſen auch die Koſten dafür aufgebracht werden. Daß in einer Gemein⸗ ſchaft von einzelnen Gliedern der Stärkere zum großen Teil die Koſten tragen wird, ſcheint uns auch ſelbſtverſtändlich zu ſein. Aber dieſe Selbſt⸗ verſtändlichteit muß eine gewiſſe Grenze haben, es darf eine zu ſtarke und übermäßige Belaſtung, ohne daß irgendwelche Vorteile für die ſtärkeren Glieder ſich daraus ergeben, nicht eintreten.