156 gaben, in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats mit den vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Anderungen, ſoweit ſie nicht durch die eben gefaßten Beſchlüſſe erledigt ſind, feſtgeſtellt.) Kapitel XV. Gemeindeſtenern. Zu Kapitel XV iſt ein Antrag des Kollegen Otto mit genügender Unterſtützung eingegangen, der dahin lautet: Wir beantragen über den Beſchluß des Etatsausſchuſſes zu Kapitel XV, Einnahme, Abſchnitt 2 Nr. 1: Gemeindegrundſteuer 2,65% für bebaute und 5,3%% für unbebaute Grundſtücke namentliche Abſtimmung. Wir werden nachher darauf zurückkommen. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, um in der herannahenden Nachtſtunde mein Referat nach Möglichkeit abzukürzen, ſetze ich die Beratungen, die bisher im Plenum ſtatt⸗ gefunden haben, und alles, was in dem Kommiſſions⸗ bericht ſich findet, als bekannt voraus. Ich brauche deshalb auf die Frage, wie die Steuern vom Magiſtrat beziffert ſind, nicht einzugehen und nur daran zu erinnern, daß die weſentliche Neuerung, die der Magiſtrat in ſeiner Vorlage vorgeſchlagen hat, die Erhöhung der Gemeindegrundſteuer von 2,65 %, auf 2,75% des gemeinen Wertes der bebauten Grundſtücke und von 5,3%, auf 5,5% , des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke geweſen iſt. Der Magiſtrat hat hierbei betont, daß es ſich eigentlich nicht um eine Er⸗ höhung, ſondern nur um eine Umrechnung handelt, da ſich der bisherige Prozentſatz von 150 nicht erhöht hat, die Prozentziffern nur infolge der Erhöhung 5 gemeinen Wertes der Grundſtücke geſtiegen ind. Was die Aufnahme der Steuervorſchläge des Magiſtrats anlangt, ſo hat ſich im Ausſchuß ein Widerſpruch lediglich gegen dieſe Poſition der Ge⸗ meindegrundſteuer erhoben. Da in den Grund⸗ beſitzervereinen, deren Petition Ihnen allen zugegangen iſt, teilweiſe auch eine Erhöhung der Gemeindeſteuer befürwortet worden iſt, ſo möchte ich nicht unberührt laſſen, daß alle Mitglieder des Etatsausſchuſſes, die ſich geäußert haben, die Feſt⸗ haltung des 100 prozentigen Gemeindeſteuerzu⸗ ſchlags vollauf gebilligt und es auch vom Stand⸗ punkt des Grundbeſitzes nicht für richtig gehalten haben, eine Erhöhung der Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer für Charlottenburg allein zu verlangen, die auf die Verhältniſſe des Grundbeſitzes durch die Fernhaltung vermögender Elemente nachteiliger wirken würde als ſelbſt eine geringe Erhöhung der Gemeindegrundſteuer. Dagegen hat der Ausſchuß ſich hinſichtlich der Frage, ob eine Mehrbelaſtung dem Grundbeſitz auferlegt werden kann oder nicht, in zwei Teile geteilt. Die Mehrheit des Ausſchuſſes iſt der Anſicht geweſen, daß die gegenwärtigen Verhältniſſe des Charlottenburger Grundbeſitzes ſo wenig erfreulich ſind, daß eine weitere Steigerung ſeiner Laſten nicht tunlich ſei. Man hat beſonders darauf hin⸗ gewieſen, daß die Verhältniſſe nicht nur an ſich, ſondern auch im Vergleich zu den übrigen weſt⸗ lichen Vororten und zu Berlin ſelbſt, ungünſtig ſind, und daraus die Notwendigkeit gefolgert, eine Er⸗ höhung der Gemeindegrundſtener völlig zu ver⸗ Sitzung vom 22. März 1910 meiden. Demgemäß iſt beſchloſſen worden. Nun hatte man — inſofern muß ich etwas in die Kom⸗ petenz des andern Herrn Berichterſtatters, der über den Sonderetat Müllbeſeitigung zu referieren hat, eingreifen — bereits bei dem Kapitel Müllbeſeiti⸗ gung auf dieſe Verhältniſſe Rückſicht genommen und ſich dort dahin ſchlüſſig gemacht, von einer Erhöhung der Müllgebühr, wie ſie die Magiſtrats⸗ vorlage vorgeſehen hatte, Abſtand zu nehmen und unter Belaſſung der bisherigen Gebühr die Mehr⸗ koſten der Müllbeſeitigung durch eine Erhöhung des Stadtzuſchuſſes zu decken. Als dieſe beiden Beſchlüſſe vorlagen, ergab ſich, daß zu ihrer gleich⸗ zeitigen Durchführung der Ausgleichsfonds nicht ausreichen würde, und diejenigen Mitglieder des Ausſchuſſes, die eine Erhöhung der Gemeinde⸗ grundſteuer ablehnten, waren deshalb mit den übrigen darin einig, daß ſie im Falle der Ablehnung der Steuererhöhung im Plenum bei dem Etat der Müllbeſeitigung die Magiſtratsvorlage wieder⸗ herſtellen wollten. Aber auch ſo ließ ſich das Minus nicht völlig wegräumen — ich verweiſe auf die Be⸗ rechnung auf der im Saale aufgeſtellten Tafel —, und infolgedeſſen ſah ſich die Ausſchußmehrheit genötigt, noch eine weitere Einnahmequelle zu erſchließen. Aus dieſer Situation entſpringt der Vorſchlag, die Gewerbeſteuer für die III. Gewerbe⸗ ſteuerklaſſe auf 150% zu erhöhen. Der Mehrheit des Ausſchuſſes iſt dieſer Beſchluß ſchwer geworden. Sie iſt aber dabei davon ausgegangen, daß immer⸗ hin die niedrigſte Stufe und vielleicht die beiden niedrigſten Stufen der III. Gewerbeſteuerklaſſe in Zukunft von der Warenhausſteuer gedeckt und frei bleiben würden und anderſeits die III. Ge⸗ werbeſteuerklaſſe bis zu einem gewerblichen Rein⸗ einkommen von 19 200 ℳ reicht und mithin die Zenſiten in den höheren Stufen wohl imſtande ſind, die abſolut nicht gerade erhebliche Mehr⸗ belaſtung zu tragen. So, meine Herren, ſind die Beſchlüſſe ent⸗ ſtanden, die in der Vorlage niedergelegt ſind: Ablehnung der Gemeindegrundſteuererhöhung, da⸗ für Erhöhung der Gewerbeſteuer und außerdem als ſtillſchweigender Beſchluß die Wiederherſtellung des Etats der Müllbeſeitigung nach den Vorſchlägen des Magiſtrats. Wenn dieſe Beſchlüſſe heute durch⸗ dringen, würde die Folge ſein, daß zunächſt unſere Kapitalanſammlung mit den 300 000 ℳ in An⸗ ſpruch genommen wird, die von vornherein feſt⸗ ſtanden, und außerdem der Ausgleichsfonds bis auf ungefähr 12 000 ℳ geleert werden würde. Aller⸗ dings glaubt die Mehrheit des Ausſchuſſes, daß die Verminderung des Ausgleichsfonds vielleicht wegen der erwarteten Einnahme aus der Wertzu⸗ wachsſteuer nicht ſo ſtark ſein würde. Sie iſt aber auch weiter der Anſicht, daß ſchlimmſtenfalls eine ſolche Erſchöpfung ruhig eintreten könnte, da der Ausgleichsfonds dazu da ſei, in ſchlechten Jahren den Etat zu balancieren. Dieſer Mehrheit ſtand eine ſehr erhebliche Minderheit gegenüber, welche auch nicht verkannt hat, daß die Lage des Grundbeſitzes in Charlotten⸗ burg zurzeit recht ſchwierig iſt und eine weitere Belaſtung des Grundbeſitzes ihre großen Bedenken hat. Dieſe Mitglieder des Etatausſchuſſes haben aber den Standpunkt eingenommen, daß doch die Mehrbelaſtung des Grundbeſitzes, wie ſie in dem Etat vom Magiſtrat vorgeſchlagen iſt — es handelt ſich danach bei einem Grundſtück im gemeinen Wert von 300 000 ℳ um eine Mehrbelaſtung von