Sitzung vom 2 mäßigkeitsgründen geſprochen hat, ſo mache ich weiter darauf aufmerkſam, daß wir, falls ſo ab⸗ geſtimmt wird, wie der Herr Vorſteher es vor⸗ ſchlägt, für den Antrag Otto nicht ſtimmen können, wohl aber im Falle der Ablehnung unſeres An⸗ trages. Vorſteher Kaufmann: Da niemand weiter zur Geſchäftsordnung das Wort erbeten hat, füge ich mich Ihrem Vorſchlage; ich ziehe alſo meinen Vorſchlag zurück und werde nach Ihrem Vor⸗ ſchlage über Ihren Antrag, den weiter gehenden Antrag, zuerſt abſtimmen laſſen. Wir kommen nun zur Abſtimmung über den Sonderetat Nr. 9, Müllbeſeitigung, der be⸗ züglich der Einnahme ausgeſetzt war. Der Etats⸗ ausſchuß hat beſchloſſen, die Poſition Einnahme Abſchnitt 1 von 549 000 ℳ auf 500 000 ℳ herab⸗ zuſetzen. Herr Kollege Otto beantragt die Wieder⸗ herſtellung der Magiſtratsvorlage. Ich laſſe 0. nächſt über dieſen Antrag Otto, alſo die Wieder⸗ herſtellung der Magiſtratsvorlage, abſtimmen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Nunmehr brauchen wir über Abſchnitt 2 nicht mehr abzuſtimmen; denn es iſt ſelbſtverſtändlich, daß hier wiederum die Ermäßigung von 109 000 ℳ auf 60 000 ℳ herbeigeführt wird. Damit iſt die Einnahme des Sonderetats Nr. 9 nach dem Voranſchlage des Magiſtrats feſtgeſtellt. Wir kommen nun zur Abſtimmung über Ka⸗ pitel XV. Der Antrag Otto lautet: Feſtſetzung der Ge⸗ meindegrundſteuer auf 2,7%, für bebaute und 5,4% für unbebaute Grundſtücke. Das iſt der Ver⸗ mittlungsantrag. Der Antrag auf namentliche Ab⸗ ſtimmung bezieht ſich lediglich auf den Beſchluß des arſcheſes Feſtſetzung der Gemeindegrund⸗ ſteuer auf 2,65%, bzw. 5,3% Wir kommen zuerſt zur Mbſtimmung — — (Zurufe: Erſt Antrag Hirſch!) — Ja, meine Herren, auf dieſen gilt die namentliche Abſtimmung nicht. (Rufe: Nein!) Das iſt unlogiſch: jetzt wollen Sie feſtſtellen, wer ſo beſchließen will, wie der Etatsausſchuß es will; wenn wir den Antrag Hirſch und den Antrag Otto vorher zur Abſtimmung gebracht haben, dann kommen Sie zu dieſer Feſtſtellung, die Sie ja namentlich feſtſtellen wollen, überhaupt e⸗ (Rufe: Schadet nichts!) 1 Ich gebe anheim, wenn die Antragſteller das 2 verſtanden haben wollen, daß wic ſo abſtimmen (Stadtv. Otto: Dann ziehe ich den Antrag auf namentliche Abſtimmung zurück! Bravo!) Nun kommen wir zur Abſtimmung über Ein⸗ nahme Abſchnitt 2 Nr. 1, und zwar zuerſt über den Antrag Hirſch, die Magiſtratsvorlage wieder⸗ herzuſtellen. (Die Verſammlung lehnt den Antrag ab.) (Stadtv. Dr Liepmann: Bitte ums Wort zur Ge⸗ ſchäftsordnung!) — Wir ſind in der Abſtimmung, da gibt es das Wort zur Geſchäftsordnung nicht. Ste, Dr Liepmann: Ich bitte zur Abſtimmung, zur Frageſtellung!) 2. Murs 1910 163 — Wir ſind in der Abſtimmung; zu der Frage⸗ ſtellung kann ich Ihnen das Wort geben. Stadtv. Dr. Liepmann (zur Frageſtellung). Ich muß dagegen proteſtieren, daß nicht jetzt der Antrag des Etatsausſchuſſes zur Abſtimmung gebracht wird. (Zurufe.) Das iſt nicht geſchäftsordnungsmäßig. Vorſteher Kaufmann: Das iſt nicht zur Frage⸗ ſtellung, das iſt zur Geſchäftsordnung. Vorhin iſt darüber debattiert worden, wie die Abſtimmung erfolgen ſoll; wenn Sie das ſagen wollten, dann mußten Sie es vorhin ſagen; jetzt iſt es nicht mehr am Platze. Stadtv. Wöllmer (zur Frageſtellung): Ich hatte angenommen, daß auch über den Antrag Otto eine namentliche Abſtimmung ſtattfinden ſollte. (Zurufe: Iſt zurückgezogen!) Wenn es noch möglich iſt, beantrage ich die nament⸗ liche Abſtimmung. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Wöllmer nimmt den Antrag auf namentliche Abſtimmung auf. (Der Antrag wird genügend unterſtützt.) Wir kommen nun zur Abſtimmung über den Antrag Otto, der folgendermaßen lautet: Feſt⸗ ſetzung der Gemeindegrundſteuer auf 2, 7%%, für bebaute und auf 5,4%, für unbebaute Grundſtücke und Wiederherſtellung der Magiſtratsvorlage betr. die Gewerbeſteuerklaſſe III. Ich werde über beide Punkte, wenn ich keinen Widerſpruch höre, zu⸗ ſammen abſtimmen laſſen. (Widerſpruch.) Stadtv. Otto (zur Frageſtellung): Nein, nur über die Gemeindegrundſteuer! Vorſteher Kaufmann: Nur über die Ge⸗ meindegrundſteuer zunächſt, nachher über die Ge⸗ werbeſteuerklaſſe I1I1. Soll da auch namentliche Abſtimmung erfolgen? (Zurufe: Nein!) Alſo nur über die Gemeindegrundſteuer. Die namentliche Abſtimmung beginnt mit der Spalte 3. (Zurufe: Wie ſoll denn abgeſtimmt werden?) — Meine Herren, wie abgeſtimmt wird, iſt ſelbſt⸗ redend: diejenigen Herren, die für den Antrag Otto ſind, werden nicht Nein, ſondern werden Ja ſagen, (Heiterkeit) die dagegen ſind, ſagen Nein. (Die namentliche Abſtimmung erfolgt. Es ſtimmen mit Ja die Stadtv. Bartſch, Becker, Berg⸗ mann, Dr Borchardt, Dr Crüger, Dunck, Dr Flatau, Dr Frentzel, Gredy, Guttmann, Hirſch, Holz, Jachmann, Jaſtrow, Kaufmann, Kerb, Klick, Dr Landsberger, Lehmann, Litten, Mann, Marquardt, Meyer, Mosgau, Münch, Neukranz, Nickel, Otto, Protze, Dr Röthig, Ruß, Scharnberg, Dr Stadt⸗