164 hagen, Weiſe, Wenig, Wilk, Wöllmer, Zunder, Zietſch; mit Nein die Stadtverordneten Braune, Brode, Dzialoszynski, Haack, Harniſch, Jolenberg, Kern, Klau, Dr Liepmann, Marzahn, Mottek, Ir Roth⸗ holz, Wagner. Das Ergebnis mittelt.) Bollmann, der Abſtimmung wird er⸗ das Reſultat der Abſtimmung Otto zu Abſchnitt 2 Der Antrag Meine Herren, iſt: es haben für den Antrag geſtimmt 39 Mitglieder, dagegen 15. Otto iſt demnach angenommen. (Bravo!) Wir kommen zur Abſtimmung über Nr. 3 der Ottoſchen Anträge: Wiederherſtellung der Ma⸗ giſtratsvorlage betr. die Gewerbeſteuerklaſſe III, alſo Wegfall der Erhöhung für die Gewerbeſteuer⸗ klaſſe I1I11I. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit demgemäß.) (Rufe: Einſtimmig! — Widerſpruch.) Meine Herren, nunmehr kommen wir zu der Schlußabſtimmung. Ich bitte alſo, gütigſt zu folgen. Ich werde über jeden Punkt einzeln abſtimmen laſſen. (Die Verſammlung beſchließt in getrennter Abſtimmung über die Punkte a bis g nach den durch die Annahme der Anträge des Stadtv. Otto abgeänderten Vorſchlägen des Etatsausſchuſſes, wie folgt: a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1910 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden; die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100% zur Staats⸗ einkommenſteuer zur Erhebung; die Realſteuern kommen in Höhe von 178,44% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 132,68% der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer 150% der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1 und 1II1 ſtaatlich veranlagten Steuerſätze und 100% der in den Gewerbeſteuerklaſſen 111 und Iv ſtaatlich veranlagten Steuer⸗ ſätze (§ 31. Ziffer 1 des Kommunal⸗ abgabengeſetzes), die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 190,37% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer ⸗ 2,7% des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 5,4% des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; 8 im Rechnungsjahre 1910 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in der Klaſſe IV und ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1909 auf⸗ gekommenen Warenhausſteuer ausreicht — auch der unteren Stufen der in der Klaſſe 111 veranlagten Steuerpflichtigen außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1910 auf⸗ fommende Warenhausſteuer wird im Rech⸗ nungsjahre 1911 zur Deckung des Gewerbe⸗ b) c) — Sitzung vom 2 Gersd orff, 2. März 1910 ſteuerſolls der Gewerbetreibenden der Ge⸗ werbeſteuerklaſſe IV und der unteren Stufen der Gewerbeſteuerklaſſe III verwendet: e) Die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100% der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; f) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2% des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungs⸗ wertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1%, die Gebühr für die Be⸗ ſeitigung des Hausmülls auf 0,9% feſtgeſetzt.) Die Petition der Zentrale der Charlotten⸗ burger Haus⸗ und Grundbeſitzervereine betr. Kom⸗ munalbeſteuerung des Grundbeſitzes iſt durch die gefaßten Beſchlüſſe erledigt. Es iſt in allen Abſtimmungen die große Mehrheit geweſen. Meine Herren, es wünſchte im Laufe des Abends zu einer perſönlichen Bemerkung Herr Kollege Stadthagen das Wort. Ich nehme keinen Anſtand, es ihm zu geben. Stadtv. Dr. Stadthagen (perſönliche Be⸗ merkung): Meine Herren, zu meinem Bedauern habe ich mich vorhin bei Kap. 1 geirrt. Ich habe behauptet, daß der Herr Bürgermeiſter einige von mir ſtizzierte Außerungen getan hätte. Ich habe mich inſofern geirrt, als die Außerungen nicht mündlich gefallen ſind, ſondern vielmehr in der von Herrn Bürgermeiſter Matting gezeichneten Magiſtratsvorlage vom 21. Mai 1909 zu finden ſind. Ich halte es für meine Pflicht, das hier richtig zu ſtellen. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, wir haben nun noch das Extraordinarinm des Hauptetats zu erledigen. Berichterſtatter Stadtv. Mann: Der Etats⸗ ausſchuß empfiehlt die Annahme mit folgenden Anderungen: Ausgabe. Kapitel IV. Abſchnitt 1 — Zur Herſtellung des Etats⸗ ausgleichs — wird auf 753 300 feſt⸗ geſetzt. Die Summe iſt rechneriſch feſt⸗ zuſtellen. Kapitel IX. Abſchnitt 2 — Ausbau des Elettrizitätswerkes — ermäßigt auf 1 689 500 ℳ. Abſchnitt 4 — Vorſchuß zur Deckung der Ausgaben für die Verbreiterung der Bis⸗ marckſtraße — erhöht auf 670 300 ℳ. Abſchnitt — Ausbau der Waſſerwerke erhöht auf 443 647 ℳ. Einnahme. Kapitel I1. Einſtweilige Kapitalanſammlung. Abſchnitt 4 — Erbbauzins vom Ledigenheim — wird erhöht auf 1200 ℳ. Abſchnitt 5 — Aus dem Kapitalbeſtande des Fonds zu entnehmen — wird ermäßigt auf 284 497 . Kapitel IVv. Ausgleichsfonds. Abſchnitt ! — Aus dem Kapitalbeſtande des Fonds zu entnehmen — erhöht auf