168 Sigung vom 13. April 1910 Zur Beſchickung der Allgemeinen Städte⸗ bildungsſchule an den Wochentagen zu befreien. bauausſtellung in Berlin (Charlottenburg) im Mai und Juni d. I. wird der Betrag von 750 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds be⸗ willigt.) Punkt 3 der Tagesordnung: Borlage betr. Zahlung von Waiſengeld. Druckſache 87. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das den 4 Kindern des verſtorbenen Schul⸗ dieners Gabriel für die Zeit vom 1. Mai 1910 bis 31. März 1911 zuſtehende Waiſengeld im Betrage von 366,67 ℳ iſt dem Dispoſitions⸗ fonds — Ord. 1—12—1 für 1910 — zu ent⸗ nehmen.) Punkt 4 der Tagesordnung: Vorlage betr. Entſchädigung für Straßenland am Charlottenburger ufer. — Druckſache 88. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Dem Vertrage mit der Aktiengeſellſchaft für Pappenfabrikation betr. die Enteignungs⸗ entſchädigung für Straßenland ihres Grund⸗ ſtückes Eharlottenburger Ufer 51 wird zu⸗ geſtimmt.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Ortsſtatut über den Stundenplan der Fortbildungsſchulen. — Druckſache 89. (Die Beratung wird eröffnet.) Stadtv. Wilk: Meine Herren, wir haben mit Befremden geſehen, daß die Maurer und Zimmerer des Sonntags Unterricht erhalten, daß das die einzigen Berufe ſind, die Unterricht am Sonntag haben. Ich möchte gern einmal hören, ob da beſtimmte Gründe vorliegen, daß man lediglich dieſe herausgegriffen hat, um ſie des Sonntag⸗ zu unterrichten, während ſämtliche andern Berufe an den Wochentagen unterrichtet werden. Wir können nicht einſehen, warum man gerade dieſen Leuten, die ebenſo erholungsbedürftig ſind wie die andern, ihren Sonntag nimmt. Stadtſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, nach unſerm Ortsſtatut iſt es geſtattet, daß be⸗ ſtimmte Berufe als Saiſongewerbe anerkannt werden; die Lehrlinge können dann während der Saiſon von der Fortbildungsſchulpflicht befreit werden. Das iſt der Fall bei den Bauhandwertern. Gibt es irgendeinen Beruf, deſſen Tätigkeit auf eine beſtimmte Saiſon, den Frühling, Sommer und Herbſt, beſchränkt iſt, ſo iſt es gewiß das Bau⸗ handwerk; kommt es doch vor, daß die Bau⸗ handwerker ganze Monate lang während der ſtrengen Kälte keine Arbeit haben. Die Herren von der Maurer⸗ und Zimmerer⸗Imnung haben nun wiederholt und dringend gebeten, die Lehrlinge während der Saiſon von dem Beſuch der Fort⸗ Dieſem Geſuch iſt von ſeiten des Magiſtrats nach⸗ gegeben worden. Man hat ſich bereit erklärt, diejenigen Stunden, welche während der Saiſon ausfallen, im Winter nachzuholen. Nun erhebt aber die Schule aus pädagogiſchen Rückſichten auch eine Forderung; ſie ſagt: es iſt nicht gut, wenn einzelne Lehrlinge 6, 8, 10 Monate lang ganz aus der Schule herauskommen; die Diſziplin lockert ſich dann zu ſehr. Die Schüler ſollen daher auch während der Saiſon mindeſtens 2 Stunden zur Schule gehen. Mit Rückſicht auf die Saiſon⸗ arbeiter iſt daher von der Aufſichtsbehörde geſtattet worden, daß des Sonntags 2 Zeichenſtunden gegeben werden. Dieſe zwei Zeichenſtunden, welche die Lehrlinge des Sonntags beſuchen, ſind gut angewandt. Es gibt viele Lehrlinge und Geſellen, in Charlottenburg wie anderwärts, welche ſowieſo die Vormittagsſtunden des Sonntags dazu verwenden, um ſich in ihrem Berufe zeichneriſch fortzubilden; an unſerer Handwerkerſchule haben wir eine ganze Anzahl junger Leute dieſer Art. Das, was ſeinerzeit den Bauhandwerkern geſtattet worden iſt, iſt auch einmal den Malern geſtattet geweſen. Die Angehörigen dieſes Berufs haben aber nach einiger Zeit gefunden, daß das gar nicht ſo zweckmäßig iſt, und ſie ſind freiwillig zurückgetreten; ſie haben nämlich gefunden, daß die Schüler dann während der Wintermonate, um das nachzuholen, was im Sommer ausgefallen iſt, ſo außerordentlich ſtark mit Fortbildungs⸗ ſchulſtunden bedacht ſind, daß die Berufsarbeit darunter leidet. Anders iſt es bei den Maurern und Zimmerern, die ſind dabei geblieben. Aller⸗ dings iſt auch immer eine Bewegung dagegen bemerkbar geweſen. Es iſt wiederholt in der Deputation und im Magiſtrat davon geſprochen worden, und ich glaube, noch vor jetzt anderthalb Jahren hat man im Magiſtrat ſich eingehend wieder damit beſchäftigt; man hat ſich auf den Stand⸗ punkt geſtellt, noch eine Anzahl von Jahren an dem früheren Beſchluſſe feſtzuhalten, daß die Lehrlinge des Baugewerbes während der Saiſon nur am Sonntag 2 Zeichenſtunden haben, wir wollen dann aber erneut prüfen, ob noch ein Bedürfnis vorhanden iſt, weiter daran feſtzuhalten. Ich bin im Augenblick nicht genau darüber orientiert, wann die Zeit, die man ſich geſetzt hat, zu Ende iſt, glaube aber, in anderthalb Jahren. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das abgedruckte Ortsſtatut betr. den Stun⸗ denplan der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen und Mädchen in Charlottenburg für das Sommerhalbjahr 1910 wird genehmigt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Vertragsabſchluß von Waſſerleitungsdruckrohren. über Verlegung — Druckſache 90. Berichterſtatter Stadtv. Dunck: Meine Herren, wir haben uns hier mit dem zweiten Druckrohr zu beſchäftigen, das von dem Waſſerwerk Jungfernheide nach der Stadt geht und wofür die Stadtverordnetenverſammlung im vorigen Jahre