Sitzung vom 13. April 1910 die Mittel bewilligt hat. Die Traſſe, Rohr an der Spree bekommen ſoll, macht es erforderlich, daß es ein Grundſtück, welches der Stadt Berlin gehört, durchkreuzt. Umgekehrt hat Berlin im Zuge des Rohrdammes zwei alte Düker liegen, die verlegt werden müſſen, ſobald hier eine Brücke gebaut wird. Es iſt daher ganz erklärlich, daß hier ein Vertrag auf Gegenſeitigkeit zuſtande kommen kann, wonach wir Berlin geſtatten, die Druckrohre durch unſer Terrain, das nördlich und ſüdlich der Spree liegt, in der Länge von zuſammen 65 m zu führen, während Berlin uns geſtattet, das Druckrohr in Länge von 35 m durch ſein Terrain zu führen. Berlin geſtattet uns ferner, ſpäter ein zweites Druckrohr zu verlegen, ſobald dies erforderlich iſt, außerdem ein Gasrohr und ein Kabel. Wir geſtatten Berlin, außer den beiden Druckrohren noch ein Kabel zu verlegen. Da die Vorteile, die wir Berlin gewähren, räumlich größer ſind, ſo iſt uns Berlin noch in anderer Hinſicht entgegengekommen, indem weiter nördlich am Rohrdamm, wo das erſte Druckrohr dieſen durchkreuzt, uns geſtattet wird, den Rohrdamm dauernd zu benutzen. Seither war das Recht nur ein widerrufliches; es wird für die Folge ein dauerndes. Das iſt von beſonderm Wert dadurch, daß der Rohrdamm zwar der Stadt Berlin gehört, aber auf Spandauer Gebiet liegt. Sobald der Rohrdamm Eigentum von Spandau werden ſollte, würden wir wahrſcheinlich nicht mehr ſo leichten Kaufs zu einer Anderung gelangen können. Wir haben nur eine Anerkennungsgebühr von 10 per Jahr für das dauernde Recht zu zahlen. Da die Rechte und Pflichten in dem Vertrag ſomit beiderſeits ganz gleichmäßig ſind, erübrigt ſich auch eine juriſtiſche Nachprüfung; es iſt alles klar und einfach. Ich beantrage daher die Annahme der Ma⸗ giſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Antrage des Berichterſtatters nach dem Magiſtratsantrage, wie folgt: Dem Abſchluß eines Vertrages mit der Stadtgemeinde Berlin über die Benutzung von ſtädtiſchen Grundſtücken zur Verlegung von Waſſerleitungsdruckrohren und Neben⸗ anlagen für die Berliner und Charlotten⸗ burger Waſſerwerke nach Maßgabe des vor⸗ gelegten Entwurfs wird zugeſtimmt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Proto⸗ koll vollziehen heute die Herren Scharnberg, Vogel 1 und Wagner. Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Weiterführung des zweiten Druck⸗ rohrs des Vac Jungfernheide. — Druck⸗ ache 91. Berichterſtatter Stadtv. Dunck: Meine Herren, wir haben es hier mit der Fortſetzung des eben beſprochenen Druckrohres zu tun. Das zweite Druckrohr wurde im vorigen Jahre bis zum Spandauer Berg beſchloſſen. Wir hatten die Abmeſſungen, die die Weiterführung dieſes Rohres bekommen ſoll, vorläufig in der Schwebe gelaſſen, weil die Waſſerbaudeputation zuerſt mit dem 169 die dieſes Forſtfiskus behufs Verlängerung des Pachtvertrages über das Teufelsſeegelände unterhandelt hat. Der Fistus hat ſich nun abſolut ablehnend verhalten und will vor Ablauf des Pachtvertrages im Jahre 1931 auf eine Weiterverlängerung nicht eingehen. Wieweit hier die Aufteilung des Grunewalds mitſpricht oder andere Beſtrebungen im Gange ſind, entzieht ſich unſerer Beurteilung. Jedenfalls müſſen wir damit rechnen, daß wir das Werk Teufelsſee nicht weiter ausbauen können. Wir müſſen es durch notwendige Reparaturen bis zum Ablauf der Pachtzeit im Jahre 1931 betriebsfähig halten. Nunmehr können wir die Abmeſſungen für die Verlängerung des zweiten Druckrohres feſtlegen, das von dem Spandauer Berg die Königin⸗Eliſabeth⸗Straße hinunter über den Kaiſer⸗ damm bis zur Schloßſtraße geht und außerdem eine Verbindung in der Bismarckſtraße zwiſchen Leibniz⸗ ſtraße und Knie bekommen muß. Die Abmeſſung bis zum Kaiſerdamm wird 700 mm ſein, in der Fortführung bis zum Sophie⸗Charlotte⸗Platz iſt eine Weite von 650 mm genügend. Der Magiſtrat beantragt, 226 000 ℳ für das Rohr zu bewilligen und die Mittel in die nächſte Anleihe einzuſtellen. Ich empfehle die Annahme der Magiſtratsvorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Antrage des Berichterſtatters nach dem Magiſtratsantrage, wie folgt: a) Mit der Weiterführung des zweiten Druck⸗ rohres des Waſſerwerkes Jungfernheide durch die Königin⸗Eliſabeth⸗Straße und den Kaiſer⸗ damm bis zur Schloßſtraße und der Her⸗ ſtellung einer Rohrverbindung in der Bis⸗ marckſtraße zwiſchen Leibnizſtraße und Knie erklärt ſich die Verſammlung einverſtanden. b) Zur Deckung der Koſten werden 226 000 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 8 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung von Teilen der Brahe⸗ und Tauroggener Straße. — Druckſache 92. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, bei der Regulierung von Straßen wird hier in Charlottenburg ſo vorgegangen, daß nur dann Straßen reguliert werden, wenn ſie keine Sack⸗ gaſſen bilden, das heißt, die Straßen müſſen bis zu einer Blockkreuzung im ganzen reguliert werden. Die zweite Bedingung, eigentlich die Hauptbedin⸗ gung, iſt, daß die Adjazenten beider Seiten ſich bereit erklären, die Koſten zu tragen; denn die Koſten für die Straßenregulierung haben die Anlieger zu tragen, ſo daß die Stadt immer koſtenlos dabei fortkommt. Hier liegt nun die Sache ſo, daß die Adjazenten jeder Seite je eine große Terrain⸗ geſellſchaft ſind; jedenfalls iſt der Beſitz in einer Hand. Die Beſitzer der Südſeite der Braheſtraße petitionieren nun ſeit langer Zeit um die Re⸗ gulierung, ſie erklären ſich zur Tragung aller Koſten bereit, die dadurch erforderlich ſind, daß ſpezielle Koſten für die Regulierung des Guſtav⸗Adolf⸗ Platzes zu tragen ſind, an den ihr Beſit ſtößt: auch die Koſten für die Untergrundbahn kommen in Frage. Die gegenüberliegenden Adjazenten derſelben Straße ſind aber der Anſicht, daß ſie es nicht nötig haben, ſich an der Straßenregulierung