170 zu beteiligen, ſei es, daß ſie annehmen, es könne alles einer zahlen, oder daß ſie glauben, irgendwie günſtiger fortzukommen. Jedenfalls geht das Petitionieren um Regulierung der Straße von den Beſitzern der Südſeite ſchon ſeit langen Jahren. Um nun bei einer definitiven Regulierung nicht den Adjazenten der Nordſeite Gelegenheit zu geben, an einer regulierten Straße zu bauen, ohne Koſten zu zahlen — an regulierten Straßen muß ja die Bauerlaubnis erteilt werden —, iſt hier der Ausweg gefunden worden, daß die Straße nur proviſoriſch reguliert wird. Dieſe proviſoriſche Regulierung wird von den Adjazenten der Süd⸗ ſeite voll bezahlt; ſie übernehmen gleichfalls die Koſten für die definitive Regulierung, die ſie in Papieren hinterlegen, ſo daß die Stadt keinerlei Koſten zu tragen hat. Denen, die ſämtliche Koſten für die definitive und proviſoriſche Regulierung bezahlen, wird „ausnahmsweiſe“ die Bauerlaubnis erteilt — das wären alſo in dieſem Falle die Leute, die tatſächlich bezahlen —, während die Adjazenten der Nordſeite, die vielleicht angenommen haben, einmal an eine regulierte Straße zu kommen, ohne Koſten zu tragen, keine Bauerlaubnis erhalten können, da ſie nicht an einer definitiv regulierten Straße liegen. Das iſt die hiſtoriſche Entwicklung dieſer Frage. In der Praxis ſtellt ſich die Sache ſo heraus, daß die Stadt überhaupt nichts zu zahlen hat; alle Koſten übernimmt der Adjazent der Südſeite, der dafür die Bauerlaubnis erteilt bekommt. Auf die einzelnen Beträge noch einzugehen, kann ich, glaube ich, unterlaſſen; Sie haben die Vorlage alle geleſen. Da an den Stadtſäckel keinerlei Forderungen geſtellt werden, können wir unbedenklich der Magiſtratsvorlage zuſtimmen, und ich bitte Sie darum. Stadtſyndikus Dr. Maier: Ich möchte nur feſtſtellen, daß die proviſoriſche Regulierung auch ohnedies notwendig geweſen wäre. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Vorſchlage des Berichterſtatters nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der zunächſt vorläufigen und ſpäteren end⸗ gültigen Regulierung 2) der Braheſtraße zwiſchen der Tauroggener Straße und der Straße auf der Weſtſeite des Guſtav⸗Adolf⸗Platzes, p) der Tauroggener Straße zwiſchen dem Pflaſteranſchluß an der Osnabrücker Straße und der Braheſtraße auf Koſten der Stadtgemeinde wird zuge⸗ ſtimmt. 2 Die Koſten der vorläufigen und endgültigen Regulierung in Höhe von 61 200 / 42 100⸗ 103 300 ℳ ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßenregulierungsfonds vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung des Vorſchuſſes erfolgt durch die von den Anliegern zu zah⸗ lenden Regulierungskoſtenbeiträge. Die endgültige Regulierung der zu 1 ge⸗ nannten Straßenteile hat nicht früher zu er⸗ folgen, als bis die Hamburg⸗Charlotten⸗ burger Terraingeſellſchaft ſich zur anteiligen Tragung von Regulierungskoſten für die genannten Straßenteile und zur Zahlung von Beiträgen in demſelben Umfang verpflichtet Sitzung vom 13. April 1910 hat, als dies ſeitens der Firma Göttling & Co. für ihre Fronten geſchehen iſt. Die Koſten der Kanaliſierung ſind mit 8100 5100 ℳ 13 200 ℳ in das Extraor⸗ dinarium des Kanaliſationsetats für 1910 einzuſtellen. 5. Die Verträge mit der Firma Georg Gött⸗ ling & Co. vom 7. März d. I. — Nr. 1158 und 1159 des Urkundenverzeichniſſes werden genehmigt.) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Regulierung der Straße 6—v1 zwiſchen Tegeler Weg und Herſchelſtraße. Druckſache 93. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, die Zeichnung des Projekts, um das es ſich hier handelt, hängt rechts unter der Uhr. Dort ſehen wir rot die Straße VI, die ſüdlich vom Bahnhof Jungfernheide liegt, und vor ihr in einem grünen Streifen ein Gebiet, das jetzt zu dieſer Straße hinzugezogen wird. Wir ſind, glaube ich, alle darüber erfreut, daß um den Bahnhof Jungfern⸗ heide herum die Regulierungen Fortgang nehmen; das iſt ſicher ſehr wünſchenswert. Bisher konnte das aber nicht geſchehen, weil auch hier wieder an die Adjazenten ganz beſonders hohe Anſprüche geſtellt werden mußten. Der Bahnfiskus trägt ja zur Regulierung der Straße nichts bei. Um dem Bahnhof ſpäter eine beſſere Zufahrt zu geben, um die ganze Bahnhofsanlage freier zu bekommen, iſt die Straße v1, wie Sie ſehen, bedeutend ver⸗ breitert worden. Sie mußte bis auf das Bauland hinübergeſchoben werden, deſſen Beſitzer jetzt mit der Stadt in Verhandlung treten. Es iſt gelungen, dieſe Beſitzer zu veranlaſſen, das ganze Straßenland abzutreten; ſie tun es koſtenlos und übernehmen die höheren Koſten. Da ſich die Straße VvI nach Oſten hin platzartig erweitert, haben ſich die Ad⸗ jazenten ſogar noch bereit erklären müſſen und es auch getan, zur Regulierung dieſes Platzes nicht unerhebliche Koſten zu tragen. Im Prinzip liegt alſo die Sache ähnlich wie in dem Falle, den ich Ihnen eben erklärte. Auch hier kommt die Stadt wieder zu einer re⸗ gulierten Straße, ohne dazu zahlen zu müſſen. Für die platzartige Erweiterung wird allerdings vorläufig ein Zuſchuß von 21 000 erforderlich; das wird aber, wie Sie aus der Vorlage erſehen haben, nur ein Interimiſtikum ſein, denn der Beſitzer, der mit ſeinem Grundſtück an dieſen Platz ſtößt und der natürlich das größte Intereſſe hat, ſeine Platzfront reguliert zu wiſſen, wird wahrſcheinlich auch wieder ſeinen Teil zu leiſten haben, um dort eine regulierte Straße zu bekommen. Wir erſehen aus den Endſätzen der Vorlage, daß auch hier ſchon die Verhandlungen eingeleitet ſind und zu einem Abſchluß führen werden, der vorausſehen läßt, daß die Stadt zur Anlage nicht nur der Straße, ſondern auch des Platzes gelangt, ohne ihrerſeits Koſten aufzuwenden. Ich bitte Sie, in allen Punkten der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Vorſchlage