Sitzung vom 13. April 1910 des Berichterſtatters nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Regulierung der Straße 6—v1 zwiſchen Tegeler Weg und Herſchelſtraße ſowie der vor⸗ läufigen Regulierung der an dieſem Straßen⸗ teil belegenen platzartigen Erweiterung auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Koſten der Regulierung ausſchließlich des Grunderwerbs in Höhe von 97 600 ℳ ſind zu Laſten des anzuſammelnden Straßen⸗ regulierungsfonds vorſchußweiſe zu veraus⸗ gaben. Der Vertrag mit der Firma M. Gottſchalk Söhne vom 21. März d. I. — Nr. 1167 des Urkundenverzeichniſſes — wird genehmigt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Erwerb von Straßenland der Straße 65— VIa. — Druckſache 94. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, wir bleiben noch ein bischen in dieſer Gegend. Es handelt ſich jetzt um die Straße, die den Bahnhof Jungfernheide auf der andern Seite, alſo auf der Nordſeite, begrenzt, die Straße, die von der Scheringſchen Fabrik nach Oſten zu geht und durch die die Kanaliſations⸗ leitungen gelegt werden ſollen, die von Plötzenſee her nötig werden. (Unruhe.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch (unterbrechend: Meine Herren, das Beſtreben, ſich leiſe zu unter⸗ halten, iſt ja nicht zu verkennen. Ich bitte aber im Intereſſe des Herrn Berichterſtatters, ſich noch leiſer zu unterhalten, wenn das Unterhalten jetzt überhaupt notwendig iſt. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch (fortfahrend): An dieſem Straßenzuge liegen Terrains, die bisher von dieſer Straße ſo gut wie gar keinen Gebrauch machen; die Straße exiſtiert eigentlich nur auf dem Papier, es ſieht da noch ziemlich urwüchſig aus. Das Straßenland muß ja ſpäter ſo wie ſo einmal abgetreten werden. An die Adjazenten iſt nun die Frage gerichtet worden, ob ſie nicht jetzt ſchon zur koſten⸗ und laſtenfreien Abtretung des Straßen⸗ landes bereit wären, um die Durchlegung der Kanaliſationsleitung zu ermöglichen. Bedingungs⸗ los haben ſich alle Adjazenten dazu bereit erklärt bis auf einen, einen Gärtnereibeſitzer, der ſein Land tatſächlich benutzt und der ſagt — nach meiner Anſicht mit Recht —: wenn die Stadt von mir ein Opfer verlangt, wenn Arbeiten vor⸗ genommen werden, die dem Lande mehr den Charakter einer Straße geben, dann ſoll mir die Stadt auch inſofern entgegenkommen, als ſie da ein paar Laternenpfähle mit Petroleumlampen aufſtellt und mir außerdem die Möglichkeit gibt, für meine Gärtnerei einen Waſſerleitungsanſchluß herzuſtellen, zumal ein Waſſerrohr dort liegt. Das ſind kleine Vorteile, die der Betreffende erbittet, die pekuniär kaum eine Rolle ſpielen. Ich glaube, wir haben ebenſowenig wie der Ma⸗ giſtrat Urſache, dieſe Bitte nicht zu erfüllen. Der Magiſtrat ſchlägt Ihnen vor, auf das beſcheidene Erſuchen einzugehen und die Bedingung, die 171 dadurch geſtellt wird, zu erfüllen. Ich bitte Sie hier auch um Zuſtimmung zur Magiſtratsvorlage. Stadtv. Wilk: Meine Herren, ich möchte Einwendungen dagegen erheben, daß man in dieſer Straße Petroleumlampen aufſtellt. Die Be⸗ leuchtung erſcheint mir doch zu vorſintflutlich, ſie wirkt noch dazu in allernächſter Nähe einer gut eingerichteten Gasanſtalt ungemein häßlich. Wenn es ſchon nicht möglich iſt, das Gasrohr gleichzeitig mit zu verlegen, dann möchte ich wenigſtens erſuchen, eine etwas modernere Beleuchtung zu wählen, etwa Spiritus⸗ oder Petroleumglühlicht. Stadtſynditus Dr. Maier: Meine Herren, es handelt ſich nicht um die Beleuchtung einer Straße, ſondern um die Beleuchtung eines Weges, des Eiſenbahnparallelweges, der als Zugang zu den dort befindlichen Holzplätzen und der Gärtnerei von Platz dient. Wir können gegenwärtig zur Vermeidung unnötig hoher Koſten, denen keine Einnahmen gegenüberſtehen, noch nicht das Gasrohr legen, daraus ergibt ſich, daß vorläufig eine pro⸗ viſoriſche Beleuchtung vorgenommen werden ſoll. Wir wollen das ſo billig wie möglich machen, lediglich um die Bedingung, die man ſtellt, zu er⸗ füllen. Ich erinnere daran, daß die jetzt als Be⸗ digung geſtellte Forderung früher einmal Gegen⸗ ſtand der Erörterung in der Stadtverordneten⸗ verſammlung geweſen iſt. Die Stadtverordneten⸗ verſammlung hat damals auf Anregung des Herrn Platz, dieſe Straße wenigſtens proviſoriſch zu beleuchten, ſoviel ich weiß, ſelbſt dieſem Antrag nicht entſprochen. Ich möchte bitten, nichts anderes zu beſchließen, als daß wir eine proviſoriſche Beleuchtung einrichten. Wie die beſchaffen ſein ſoll, darüber zu beſtimmen, wird Sache der Gas⸗ anſtaltsverwaltung ſein. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Vorſchlage des Berichterſtatters nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Dem Vertrage mit dem Gärtnereibeſitzer Otto Platz über die Abtretung von Straßen⸗ land der Straße 65 — vIa vom 10. No⸗ vember 1909 — Nr. 1127 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — wird zugeſtimmt.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. Kohlenförderanlage an der Straße Am Spreebord und Regulierung dieſer Straße. — Druckſache 95. Berichterſtatter Stadtv. Gredy: Meine Herren, neben unſerm Elektrizitätswerk an dem Ufer der Spree befindet ſich bekanntlich der Kohlen⸗ lagerplatz der Firma Guſtav Schulze. Die jetzige Kohlenförderanlage der Firma iſt unbrauchbar geworden. Die Firma will nun auf ihrem eigenen GKrund und Boden eine neue Krananlage herſtellen, die vorn an der Spree bebauungsplanmäßiges Straßenland beanſprucht; ebenſo will ſie vorläufig eine bebauungsplanmäßig vorgeſehene Straße öſt⸗ lich von ihrer Anlage mit benutzen. Der Magiſtrat hat es für gut befunden, der Firma entgegen⸗ zukommen, weil es ſich um ein induſtrielles Unter⸗ nehmen handelt, das gewiß eine große Bedeutung