172 für unſere Stadt hat. maßregeln getroffen, ſo daß in keiner Weiſe der durch den Bebauungsplan vorgeſehene Verkehr geſtört wird. Nach langen Unterhandlungen hat man ſich mit der Firma Guſtav Schulze über ein Projekt geeinigt, das die Uferanlage und die Verkehrswege vollſtändig unabhängig von dem Betriebe der projektierten Krananlage macht. Außer dem iſt vorgeſehen, daß die Genehmigung jederzeit zurückgezogen werden kann und daß ſie im Jahre 1929 ohne weitere Kündigung erliſcht. Der Firma Guſtav Schulze iſt vorgeſchrieben, im Intereſſe der Reinlichkeit des Betriebs Elektrizität für die Förderanlage zu benutzen, und zwar aus unſerm Elektrizitätswerk, ferner, falls Keſſelanlagen ge⸗ macht werden, dieſe mit rauchfreier oder rauch⸗ ſchwacher Verbrennung auszurüſten. Die Stadt⸗ gemeinde hat bei Annahme des vorliegenden Vertrags mit der Firma Guſtav Schulze den Vor⸗ teil, daß ſie das Straßenland, ſoweit es ſich im Beſitze dieſer Firma befindet, unentgeltlich ab⸗ getreten erhält ſowie daß die Firma die anteilige Regulierung des Spreebords und die Herſtellung der Stützmauern übernimmt. Die Sache iſt ſo ausführlich von der Tiefbau⸗ verwaltung ausgearbeitet, daß ich keine Fehlbitte zu tun glaube, wenn ich Ihnen vorſchlage, die Vorlage glatt anzunehmen. Die Summe, die Sie damit bewilligen, iſt nicht übermäßig groß; ſie beträgt für die Straßenregulierung 56 250 ℳ, für die Kanaliſierung 5100 ℳ. Ich bitte um Annahme der Vorlage. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Vorſchlage des Berichterſtatters nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, auf Grund der abgedruckten Bedingungen einen Vertrag mit den Anthracitwerken Guſtav Schulze, G. m. b. H., über die Errichtung einer Kohlen⸗ transportanlage an der Straße Am Spree⸗ bord zu ſchließen. 2. Vor dem Grundſtücke der Anthracitwerke Guſtav Schulze iſt nach Maßgabe des zu⸗ gehörigen Planes (Bl. 157 der Akten) die obenliegende Verkehrsſtraße Am Spreebord zu regulieren und die untenliegende Lade⸗ ſtraße nebſt Auffahrtsrampe und Ufermauer herzuſtellen. Die Koſten hierfür ſind, ſoweit ſie nicht nach Maßgabe der Bedingungen von den Anthracitwerken Guſtav Schulze getragen werden, im Betrage von 56 250 ℳ aus Anleihemitteln für die Herſtellung von Lade⸗ ſtraßen zu decken. 3. Die Koſten der Kanaliſierung der Verkehrs⸗ ſtraße zu 2 ſind im Betrage von 5100 ℳ aus den im Extraord. des Sonderetats 1 für 1910 für Bauausführungen auf beſonderen dogen bereitſtehenden Mitteln zu ecken.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 12 der Tagesordnung: Bericht des Rechnungsprüfungsausſchuſſes über die Prüfung von 7 Rechnungen. Druckſache 96. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren, der Rechnungsprüfungsausſchuß hat die Sitzung vom 13. April 1910 Er hat aber Vorſichts⸗)7 Rechnungen, die in dem Protokoll verzeichnet ſind, das Ihnen allen vorliegt, geprüft und für richtig befunden. Die von den Berichterſtattern geſtellten Fragen ſind in durchaus zufrieden⸗ ſtellender Weiſe beantwortet worden. Monita waren nicht zu ziehen. Ich beantrage namens des Ausſchuſſes, die Entlaſtung für dieſe 7 Rechnungen zu erteilen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung erteilt für die in Druckſache 96 auf⸗ geführten 7 Rechnungen Entlaſtung.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Von dem Herrn Stadtbaurat iſt der dringende Wunſch aus⸗ geſprochen worden, den Punkt 15 jetzt vorweg⸗ zunehmen. Wenn kein Widerſpruch laut wird, nehme ich an, daß die Verſammlung dem zu⸗ ſtimmen will. — Es wird kein Widerſpruch erhoben. Dann gehen wir zu Punkt 15 über: Vorlage betr. Gewährung eines Baukredits an die Charlottenburger Baugenoſſenſchaft. Druck⸗ ſache 99. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren, da Ihnen eine ausführliche Vorlage des Magiſtrats vorliegt und ich außerdem die Abſicht habe, deren Verweiſung an einen Ausſchuß zu beantragen, ſo glaube ich in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich mich recht kurz faſſe und auf einige grund⸗ ſätzliche Bemerkungen beſchränke. Die Unterſtützung, welche der Baugenoſſen⸗ ſchaft von der Stadt Charlottenburg gewährt werden ſoll, bedeutet für unſere Stadt einen Erſtfall, im Gegenſatz zu andern Städten, die, wie in der Vorlage betont iſt, uns hier vorangegangen ſind und derartigen Genoſſenſchaften Darlehen gewährt haben. Der Magiſtrat ſtellt an die Spitze ſeiner Ausführungen die prinzipielle Geneigt⸗ heit, die Baugenoſſenſchaft in ihren Beſtre⸗ bungen durch die Hingabe von Kreditgeldern zu fördern, und ich darf auch an die Spitze meiner Ausführungen ſtellen, daß ich darin mit dem Magiſtrat vollſtändig übereinſtimme. Der Ge⸗ danke, daß die Städte und überhaupt die Gemein⸗ weſen zur Herſtellung preiswerter, hygieniſcher Wohnungen für die minderbemittelten Schichten der Bevölkerung mitzuwirken haben, iſt ia nicht neu; er iſt bereits vor 40 Jahren von Schultze⸗ Delitzſch ausgeſprochen worden und darf heute als eine Selbſtverſtändlichkeit für alle ſozial Emp⸗ findenden angeſehen werden. Ich teile auch ganz beſonders die Auffaſſung des Magiſtrats, daß die Sparkaſſe als Wohlfahrtsinſtitut dazu benutzt werden kann, Geld für dieſe 3wecke zu leihen, wobei mir, wie ich hier bald einſchalten will, das vorgeſchlagene Verfahren, das Geld in der Weiſe flüſſig zu machen, daß die Stadt es ſich von der Sparkaſſe zur Verwendung für die Bau⸗ genoſſenſchaft geben läßt, durchaus zweckmäßig erſcheint. Meine Herren, abgeſehen von den altruiſtiſchen ſozialen Geſichtspunkten erblicke ich einen Vorteil für die Stadt in der von der Baugenoſſenſchaft zu übernehmenden Verpflichtung, ihren zu den ſtädtiſchen Beamten, Arbeitern und Lehrern ge⸗ hörenden Mitgliedern mindeſtens denjenigen Teil der von ihr insgeſamt angeſchafften Wohnungen vorweg anzubieten, der dem Verhältnis des ſtädti⸗