Sitzung vom 13. April 1910 ſchen Darlehens zu dem geſamten Kapital ent⸗ ſpricht. Wie es im wohlverſtandenen Intereſſe der Stadt liegt, daß ihre Angeſtellten in andern Beziehungen gefördert werden und ſich in Char⸗ lottenburg wohl fühlen, ſo auch darin, daß ihnen das Wohnen erleichtert und verbeſſert wird. Dabei iſt allerdings die Frage nicht zu vernach⸗ läſſigen, ob nicht etwa durch eine derartige Fürſorge berechtigte Intereſſen des Hausbeſitzes ge⸗ ſchädigt werden. Unzweifelhaft kann der Haus⸗ beſitz fordern, daß ein ſolcher ihn, wenn auch nur zu einem geringen Teile, ausſchaltender Weg nur beſchritten wird, wenn ein Bedürfnis vorhanden iſt, wenn es hier an preiswerten und hygieniſchen kleinen Wohnungen fehlt. Iſt das aber der Fall, dann habe ich keine Bedenken, zu verneinen, daß ein berechtigtes Intereſſe des Hausbeſitzers dem entgegenſteht, zumal die Baugenoſſenſchaft ſelbſt betont, daß ſie nicht zu unangemeſſen billigen Preiſen vermieten will, ſondern es ihr in erſter Reihe darauf ankommt, gute Wohnungen herzu⸗ ſtellen und auf dieſe Weiſe Nachahmung zu wecken. Die Erreichung dieſes letzteren Zieles würde ſicherlich ebenſo im Sinne der Mieter wie in dem der Stadt und damit auch mittelbar des Haus⸗ beſitzes ſein. Für ein oberflächliches und falſches Argument halte ich nun das, daß man ſagt: ja, die Haus⸗ beſitzer bekommen eine ſolche Unterſtützung nicht, die Genoſſenſchaft aber ſoll ſie bekommen. Die Genoſſenſchaft ſoll ſie nur bekommen für ganz beſtimmte, beſondere Leiſtungen, dafür, daß ſie gemeinnützig baut, dafür, daß ſie gewiſſe Ver⸗ pflichtungen gegenüber der Stadt übernimmt. Ich bin überzeugt, daß jeder Unternehmer unter den gleichen Vorausſetzungen die gleiche Förderung von der Stadt erfahren würde. Meine Herren, wenn ich ſomit ohne weiteres die grundſätzliche Zuſtimmung zu der Magiſtrats⸗ vorlage ausſprechen darf, ſo muß ich allerdings auf der andern Seite erklären, daß davon zu der Annahme dieſer Vorlage noch ein ziemlich weiter Weg führt, ein Weg über die Prüfung einer ganzen Reihe von Vorausſetzungen, die dem Ausſchuß vorbehalten bleiben muß. Unter dieſen Vorausſetzungen ſteht an der Spitze die ſchon geſtreifte Frage, ob ein Bedürf nis vorliegt. Es ſind in dieſer Richtung in der Magiſtratsvorlage beſtimmte Behauptungen aufgeſtellt. Die Be⸗ hauptungen werden von anderer Seite beſtritten. Das muß an der Hand von objektiven Tatſachen unterſucht werden. Die zweite Vorausſetzung, die wir prüfen müſſen, iſt die Kredit würdigkeit der Baugenoſſenſchaft. Denn wer eine Beleihung ſeines Grundſtücks in Höhe von /o des Bauwerts verlangt, muß in dieſer Richtung die allergrößten Garantien bieten. Aus der Vorlage und aus den Akten ergibt ſich, daß die Baugenoſſenſchaft eine gute Entwicklung genommen hat, indem ſie inner⸗ halb von drei Jahren auf rund 1200 Mitglieder gekommen iſt. Aber die ſonſtigen Angaben der Vorlage über die Finanzverhältniſſe ſind nicht nügend, und in dieſer Beziehung iſt eine weitere örterung ebenfalls unbedingt erforderlich. Die dritte Vorausſetzung iſt die Renta⸗ bilit ät der Unternehmungen der Baugenoſſen⸗ ſchaft. Ich verweiſe darauf, daß bis jetzt ja ein Ergebnis der Tätigkeit der Genoſſenſchaft nur in dem Bau in der Eoſanderſtraße vorliegt, und 173 hinſichtlich dieſes Baues befinden ſich allerdings bei den Akten Gutachten, die anerkennen, daß trotz der außerordentlich ungünſtigen Verhältniſſe, in welche die Genoſſenſchaft bei dieſem Bau gedrängt worden iſt, ſowohl die techniſche Aus⸗ geſtaltung, die hygieniſche Ausführung des Baues als auch die Rentabilität durchaus einwandfrei ſind. Namentlich liegt in bezug auf den letzteren Punkt ein Gutachten des Reviſors Dr Schneider vor, der ja bekanntlich eine Autorität auf dieſem Gebiete iſt, das ſich recht lobend ausſpricht. Die letzte Vorausſetzung, die zu prüfen iſt, vielleicht die wichtigſte, iſt die, ob die Wohnungen, die hergeſtellt ſind, auch preiswert ſind. In dieſer Beziehung findet ſich in den Akten eine Feſtſtellung des ſtatiſtiſchen Amts, wonach die von der Genoſſenſchaft hergeſtellten Wohnungen weſentlich billiger ſind als andere Wohnungen gleicher Art in entſprechender Gegend. Aber ich bin der Anſicht, daß gegenüber den auch in dieſer Richtung aufgeworfenen Zweifeln noch eine ge⸗ nauere Prüfung unerläßlich ſein wird. Ich faſſe zuſammen, daß ich die Tendenz der Vorlage begrüße, daß ich aber vor endgültiger Stellungnahme eine genaue ſorgfältige Prüfung all der Vorausſetzungen, unter denen die Stadt allein ſich zur Hingabe des Darlehens entſchließen könnte, in einem Ausſchuſſe für notwendig halte. Ich beantrage die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 13 Mitgliedern. Stadtv. Haack: Meine Herren, mit Freuden habe ich den Gedanken begrüßt, den uns der Magiſtrat hier unterbreitet. Er hat zum erſtenmal, möchte ich ſagen, erkannt, wo den Grundbeſitz und den Baumarkt der Schuh drückt. Das iſt nämlich die zweite Hypothek. Ich habe mich mit dieſer Frage bereits 5 Jahre beſchäftigt und bin in den verſchiedenſten Inſtituten, bei Banken, bei Stadt und Staat vorſtellig geworden, ob es nicht irgendwie möglich ſein könnte, zweite Hypo⸗ theken, unkündbar feſte Hypotheten, die nicht alle 5 Jahre gekündigt werden können und nachher ein großes Damno im Gefolge haben, dem Grund⸗ beſitz zuzuführen. Ich habe meine Frage nach ſolchen Hypotheken bei einer Beleihung von 75% des Wertes gerichtet, nach einer ganz genauen Grundlage und Taxe des Hauſes. Ich bin nicht von 3 ½ » ausgegangen, wie in der Vorlage geſagt wird, ſondern von 5%. uberall habe ich bis jetzt verſchloſſene Türen gefunden, überall wurde mir der Beſcheid: gib mir eine genügende Sicherheit, gib mir die genügende Garantie. Ich hoffe, daß meine Bemühungen beim provin⸗ zialen Pfandbriefamt nicht ganz zwecklos ſind, ſondern daß wir von dieſer Stelle durch die ſo⸗ genannten Standfeſten noch etwas bekommen werden. Da kommt mir nun der Magiſtrat auf halbem Wege entgegen und bringt eine Vorlage min 3½ %, e des Wertes und 500 000 ℳ. Ich muß mich wundern, daß ſich bei dieſer ungenügenden Begründung und den offenſichtlichen Fehlern, die in der Vorlage enthalten ſind, die Unterſchrift des Oberbürgermeiſters unter der Vorlage findet. Ich will zuerſt bei den o bleiben. Ich habe vorhin ſchon bemerkt, daß es mir unmöglich geweſen iſt, 75% zu erreichen. Ich behaupte, daß, wenn ein Grundſtück mit beliehen iſt, der Beſitzer in ganz ungeſunden Verhältniſſen lebt, eigentlich von vornherein pleite iſt. Ich glaube, es gibt