Sitzung vom 13. April 1910 189 einer ſolchen Heranziehung Gezahlte zurück⸗ Sie aus der Vorlage ſehen, haben Verhandlungen gezahlt werden, inſoweit 1. die Veranlagung ohne Mitverſchulden des Herangezogenen oder eines Dritten durch Verſchulden der ſtädtiſchen Verwaltung materiell unrichtig erfolgt iſt, . die Veranlagung eines nach den geſetz⸗ lichen Vorſchriften nicht Verpflichteten mit oder ohne Verſchulden des Heran⸗ gezogenen erfolgt iſt und die Abgabe auf Grund einer Heranziehung des eigentlich Verpflichteten nochmals gezahlt wird. Ein Verſchulden der Verwaltung liegt nur dann vor, wenn die Veranlagung durch einen Rechen⸗ oder Schreibfehler oder durch die Nichtbeachtung von ſolchen Tatſachen verur⸗ ſacht worden iſt, die zur Zeit der Veranlagung in der zuſtändigen ſtädtiſchen Verwaltungs⸗ ſtelle bekannt waren oder bekannt ſein mußten, oder wenn ſie unter Nichtbeachtung ſolcher geſetzlicher oder ortsſtatutariſcher Vorſchriften erfolgt iſt, deren Auslegung auch zur Zeit der Veranlagung in der Verwaltung nicht zweifelhaft war. Die Niederſchlagung oder Erſtattung er⸗ folgt auf Beſchluß einer ſtändigen Kom⸗ miſſion von 3 Mitgliedern des Magiſtrats und 2 Mitgliedern der Stadtverordneten⸗ verſammlung. Die Entſcheidung iſt eine endgültige. Die Niederſchlagung oder Rückerſtattung erfolgt nur, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Ablauf der verſäumten Friſt geſtellt wird. In den Gemeindebeſchluß vom 27. Mai 1895 iſt folgende Beſtimmung als § 11 a aufzu⸗ nehmen: „Veranlagte Gemeinde⸗Einkommen⸗ ſteuerbeträge können in einzelnen Fällen durch den Magiſtrat niedergeſchlagen wer⸗ den, wenn deren zwangsweiſe Beitreibung die Steuerpflichtigen in ihrer wirtſchaft⸗ lichen Exiſtenz gefährden, oder wenn das Beitreibungsverfahren vorausſichtlich ohne Erfolg ſein würde, und wenn außerdem die Niederſchlagung der zugehörigen Staatsſteuer erfolgt iſt. Das gleiche gilt, wenn die Staats⸗ einkommenſteuer im Gnadenwege er⸗ laſſen worden iſt.“ IV. Die vorſtehenden Beſchlüſſe treten erſt für die vom 1. April 1910 an erfolgenden Ver⸗ anlagungen in Kraft.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Wir kommen zum letzten Punkt der Tagesordnung, Punkt 14: 1⁰ 2 111. Vorlage betr. Aſphaltierung der Kaiſer⸗Friedrich⸗ Straße ſüdlich der Bismarckſtraße. Druckſache 98. Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren, die ſtädtiſchen Körperſchaften haben im vorigen Jahre beſchloſſen, die Kaiſer⸗Friedrich⸗ Straße zwiſchen Bismarckſtraße und 250 m ſüdlich davon zu aſphaltieren. durch den Etat von 1909 zur Verfügung geſtellt. Es war weiter beſchloſſen worden, daß die Aſphal⸗ tierung nur dann ausgeführt werden ſolle, wenn zugleich Straßenbahngleiſe gelegt würden. Wie Die Mittel dazu ſind mit der Großen Berliner Straßenbahn ſtatt⸗ gefunden, die aber zu einem negativen Reſultat geführt haben. Wir ſtehen jetzt vor der Frage, ob wir unbekümmert darum, daß die Straßenbahn nicht geneigt iſt, durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße eine Bahn zu legen, die Aſphaltierung vornehmen ſollen, und zwar ohne zugleich Schienen einzubauen, oder ob wir das Projekt vertagen wollen, bis wir wiſſen, ob durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße eine Bahn gelegt wird. Meine Herren, ich perſönlich bin der An⸗ ſchauung, daß auf die Dauer der Zuſtand, der ſich jetzt in der Wilmersdorfer Straße herausgebildet hat, nicht haltbar iſt. Die Wilmersdorfer Straße iſt mit Straßenbahnlinien bereits überlaſtet. Es fahren dort verhältnismäßig viel Linien, und wir werden über kurz oder lang dazu kommen, Mittel und Wege zu ſuchen, um die Wilmersdorfer Straße vom Verkehr zu entlaſten. Die beſte Möglichkeit wird meiner Meinung nach darin beſtehen, daß durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße eine Straßenbahn gelegt wird. Es iſt ſelbſt⸗ verſtändlich nicht möglich, augenblicklich darüber zu entſcheiden, wann dieſer Zeitpunkt eintritt, und ob wir auf irgend eine Weiſe dazu kommen, durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße eine Bahn zu legen; aber notwendig iſt es meiner Meinung nach, und wenn es dahin kommt, dann würde es wirtſchaftlich verkehrt ſein, wenn wir heute die Straße aſphaltieren, um nach einem oder zwei Jahren den Aſphalt wieder aufzureißen und die Straßenbahngleiſe einzubauen. Deswegen bin ich nicht dafür, daß wir ohne weiteres der Vorlage des Magiſtrats zuſtimmen, die darauf hinausgeht, die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße ohne Rückſicht auf den Einbau von Straßenbahn⸗ ſchienen zu aſphaltieren. Ich halte es vielmehr für notwendig, daß wir die Frage zunächſt einmal in einem Ausſchuß beraten. Vielleicht iſt es doch noch möglich, daß wir in dem Ausſchuß Mittel und Wege finden, um uns mit der Großen Berliner Straßenbahn über eine Straßenbahnlinie durch die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße zu verſtändigen. Ich beantrage die Überweiſung an einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern. Stadtv. Otto: Meine Herren, es iſt ja nicht üblich, gegen eine Ausſchußberatung zu ſprechen, wenn ſie von einer Seite dieſer Verſammlüng beantragt wird. In dieſem Falle möchte ich aber wenigſtens eine Auskunft vom Magiſtrat erbitten. Die Verhältniſſe in der Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße, auf die der Herr Berichterſtatter nicht eingegangen iſt, ſind ſo, daß wir dringend bald Abhilfe für das ſchlechte Pflaſter ſchaffen müſſen. Wenn wir vom Magiſtrat heute die Erklärung hören ſollten, daß er keine Hoffnung hat, in abſehbarer Zeit in die Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße eine Straßenbahn zu legen, dann würden wir uns doch wahrſcheinlich ohne Ausſchußberatung entſchließen müſſen, der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. Ich bitte alſo den Magiſtrat um eine Erklärung, und ich glaube, wir können davon erſt unſere Stellung zu dem Antrage auf Ausſchußberatung abhängig machen. Stadtbaurat Bredtſchneider: Die von Herrn Stadtv. Otto gewünſchte Erklärung bin ich gern bereit abzugeben. Nach unſerer Auffaſſung iſt in abſehbarer Zeit die Möglichkeit nicht gegeben,