196 Sitzung vom kuranzgeſellſchaften nicht verlangt werden konnten, ſetzen ſich zuſammen aus den Koſten für die Her⸗ ſtellung einer proviſoriſchen Saugeleitung zum Füllen der Gasbehälter während der Dauer der Be⸗ triebsunterbrechung des Gaswerks 1 und für die Aufräumungsarbeiten, zuſammen 1 361,80 ℳ., und für die Krankenhausbehandlung des verunglückten Betriebsleiters Forkert, für Entſchädigung der verunglückten Arbeiter für den Ausfall an Arbeits⸗ lohn und für beſchädigte Kleidungsſtücke ſowie an Sachverſtändigengebühren für die Abſchätzung des Schadens, 669 ℳ, endlich aus den Mehrkoſten der wiederhergeſtellten Baulichkeiten gegen die Schadenvergütung 2 984,89 ℳ. Dieſe 2984 ſind meines Erachtens als eine gute Inveſtierung zu betrachten, da ſie für Meliorationen verwendet worden ſind; anſtelle veralteter Holzkonſtruktionen ſind moderne Eiſenkonſtruktionen hergeſtellt worden, die den Wert der Anlage entſprechend erhöhen. Ich bitte Sie, entſprechend dem Antrage des Magiſtrats zu beſchließen, die über die Verſicherungs⸗ entſchädigung hinaus entſtandenen Koſten in Höhe von 5 015,69 ℳ aus dem Ordinarium des Sonder⸗ etats Nr. 5 zu bewilligen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung nimmt entſprechend dem Vorſchlage des Berichterſtatters nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats davon Kenntnis, daß die Koſten für die Wiederherſtellung der durch die am 19. Mai 1909 auf Gaswerk 1 ſtattgehabte Gasexploſion zerſtörten An⸗ lagen — einſchließlich aller Nebenkoſten — 13 919,69 ℳ betragen haben, und beſchließt, wie folgt: Die über die Verſicherungsentſchädigung hinaus entſtandenen Koſten in Höhe von 5 015,69 ℳ werden aus dem Ordinarium des Sonderetats Nr. 5 — Gasanſtalten — bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 9 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Verkauf von Straßenlandflächen des Reichskanzlerplatzes. — Druckſache 111. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, Sie wiſſen alle, daß, als wir die neue Fluchtlinie zum Reichskanzlerplatz feſtſetzten, ver⸗ ſchiedene kleine Ecken vorlagen, deren Fluchtlinien noch nicht ganz geregelt waren, inſofern nämlich, als kleine Baumasken entſtanden, die in unſerm Beſitz verblieben, während es zur Verwirklichung der Pläne nötig war, daß dieſe Baumasken in den Beſitz der dahinter liegenden Adjazenten über⸗ gingen. Ich habe Ihnen ſchon einmal hierüber vorgetragen. Es handelte ſich damals um die großen Stücke; einzelne ganz kleine Flächen ſtanden noch aus. In dieſem Falle kommen zwei dieſer kleinen Stücke, die an der Südweſtecke des Platzes liegen, in Betracht. Wir finden dieſe beiden Flächen — Flächen ſind es kaum —, dieſe Stückchen auf dem an der Wand hängenden Plan ganz links in der oberen Reihe. Die eine dieſer Flächen iſt mit 300 ℳ, die andere mit etwa 350 ℳ bewertet. Ein Verkauf an jemand anders als den Dahinter⸗ liegenden kann natürlich nicht ſtattfinden. Da einmal die Flächen klein ſind und zweitens mit ihrem Verkauf die Sache aus der Welt geſchafft 3. Mai 1910 iſt, auch der Preis ungefähr normal iſt, haben wir, glaube ich, keine Veranlaſſung, näher auf die Frage einzugehen. Ich empfehle Ihnen daher, der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt entſprechend dem Vorſchlage des Berichterſtatters mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrat, wie folgt: 1. Der mit der offenen Handelsgeſellſchaft in Firma Fritz Flatow geſchloſſene Urkunds⸗ vertrag vom 2. April 1910 — Nr. 1170 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlotten⸗ burg — ſowie der mit dem Kaufmann Adolf Lewin geſchloſſene Urkundsvertrag vom 11. April 1910 — Nr. 1172 des Urkunden⸗ verzeichniſſes der Stadt Charlottenburg —, werden genehmigt. Der Erlös für die verkauften Parzellen iſt bei den durch die Platzänderung entſtehenden Koſten zu verrechnen.) 1 Vorſteher Kaufmann: Punkt 10 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Errichtung von zwei Häuſern für Leichtkranke auf dem Krankenhausgrundſtück Weſtend. — Druckſache 101. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Landsberger: Meine Herren, die Notwendigkeit, unſer Kranken⸗ haus in Weſtend zu erweitern, iſt ſeit langer Zeit in der Verwaltung und in der Krankenhausdepu⸗ tation anerkannt. Im Jahre 1909 iſt es z. B. in 1249 Fällen notwendig geweſen, die unverzügliche Aufnahme abzulehnen und die Aufnahme⸗Nach⸗ ſuchenden auf, wenn auch meiſtens nur kurze Zeit zu vertröſten. Solche Vertagung hat natürlich immer etwas Unerwünſchtes, aber das Kranken⸗ haus kommt eben zeitweiſe mit der bisherigen Bettenzahl nicht aus. Nun wird allerdings nach der Errichtung eines Krankenhauſes für Tuber⸗ kulöſe, das wir ja für Tuberkulöſe aller Sta⸗ dien in Ausſicht genommen haben, alſo auch für diejenigen Kranken, welche dauernd wegen Tuberkuloſe der Krankenhauspflege bedürfen, künftighin eine Entlaſtung uneres großen hieſigen Krankenhauſes zweifellos erfolgen. Aber dafür hat es ſich in neuerer Zeit als notwendig herausgeſtellt, gerade Perſonen mit den Anfangsſtadien der Tuberkuloſe in größerer Zahl als früher hier aufzunehmen, um zu beurteilen, ob ſie von den Heilſtätten noch genügend beeinflußt werden könnten oder nicht. Durch den größeren Zuſpruch von dieſer Art Tuberkuloſekranken wird die Entlaſtung, welche durch eine Fortſchaffung der Schwertuberkuloſe⸗ kranken aus dem allgemeinen Krankenhaus Weſtend erfolgt, wiederum wett gemacht werden. Genug, wir ſind in der Verwaltung bei Prüfung der täg⸗ lichen Belegungsziffer des Krankenhauſes zu der Auffaſſung gekommen, daß unbedingt eine Erwei⸗ terung des Krankenhauſes geboten iſt. Der übliche Weg wäre nun der geweſen, neue Pavillons in der Weiſe, wie ſie bis jetzt hergeſtellt ſind, zu errichten. Aber ſeit langem ſchon hat ſich in der Medizin die Auffaſſung geltend gemacht, daß man gut tut, diejenigen Kranken, welche nicht vollſtändig der eigentlichen ſorgfältigen Kranken⸗ hauspflege bedürfen, die alſo entweder ganz leicht