200 Sitzung vom 3. Mai 1910 ubernahme des Sees durch die Stadt iſt bereits kommen. Ich möchte mir nun die Frage erlauben, bei Regulierung des Witzlebenprojekts von beiden Kontrahenten ins Auge gefaßt worden. Dem⸗ gemäß iſt von der Witzleben⸗Geſellſchaft Vorſorge getroffen worden, daß die Käufer der Parzellen nicht ein dauerndes Benutzungsrecht an dem See erlangen. Ferner iſt von der Stadt eine gewiſſe Tiefe der Ausbaggerung des Sees verlangt worden. Es wurde ſeinerzeit im Regulierungsvertrage die Ausbaggerung des Sees in einer Tiefe von min⸗ deſtens 1 m unter Niedrigwaſſer vorgeſchrieben. Wie in der Vorlage zum Ausdruck gebracht iſt, hat die Witzleben⸗Geſellſchaft dieſe Verpflichtung nicht nur erfüllt, ſondern iſt darüber hinausge⸗ gangen, indem ſie den See durchſchnittlich 2 m unter Niedrigwaſſer ausgebaggert hat. Der See ſoll der Stadt nicht bloß unentgeltlich übereignet werden, ſondern es wird der Stadt für die Über⸗ nahme des Sees noch ein Entgelt von 100 000 ℳ zugeſichert. Die Zinſen dieſes Betrages ſollen eine Gegenleiſtung für die Auskrautung und Aus⸗ räumung des Sees darſtellen, die der Stadt als zukünftiger Eigentümerin des Sees obliegen würde. Der Magiſtrat meint — und nach Lage der Akten iſt dieſe Anſicht nicht als unrichtig zu bezeichnen —, daß der Zinsbetrag eine ausreichende Gegenleiſtung für die Verpflichtung der Auskrautung und Aus⸗ räumung des Sees gewähren werde. Ferner iſt in dem Vertrage zum Ausdruck gebracht, daß den Anliegern ein Benutzungsrecht am See nicht zu⸗ ſteht. Endlich iſt von der Geſellſchaft der Stadt gegenüber die Verpflichtung übernommen worden, eine Uferbefeſtigung des Sees entweder ſelbſt herbeizuführen oder dafür zu ſorgen, daß dieſe Uferbefeſtigung auf Koſten der Anlieger be⸗ ziehentlich der bisherigen Eigentümer der Par⸗ zellen vorgenommen wird. Außerdem iſt der Ge⸗ ſellſchaft oder ihrem Rechtsnachfolger die Ver⸗ pflichtung auferlegt, die Böſchung über dem See zu unterhalten; einem der Anlieger iſt die Ver⸗ pflichtung auferlegt, auch die Böſchung unterhalb des Waſſerſpiegels zu unterhalten. Der Magiſtrat verlangt, daß die 100 000 ℳ dem Straßenregulierungsfonds überwieſen werden, ſo daß dieſer Fonds und deſſen Nutzung dauernd der Pflege des Sees dienen können. Der 1 des Ver⸗ trages beſtimmt, daß der See mit Ausnahme der Parzelle 4453/34 übereignet wird. Ich weiſe darauf hin, daß dieſe Parzelle gar nicht eine See⸗ parzelle iſt; der See wird alſo in ſeiner vollen Ausdehnung der Stadt übereignet. Meines Erachtens iſt der Vertrag in jeder Be⸗ ziehung unbedenklich. Die Intereſſen der beiden Kontrahenten ſind im großen ganzen wohl in an⸗ gemeſſener Weiſe abgewogen und zum Ausgleich gebracht. Es beſteht deshalb kein Bedenken, den Vertrag ſo, wie er uns vorgelegt worden iſt, anzu⸗ nehmen. Stadtv. Bogel: Meine Herren, der Herr Vor⸗ redner hat zwar eben empfohlen, den Vertrag ſo anzunehmen, wie er uns vorliegt; ich möchte aber doch den Herrn Stadtbaurat für Tiefbau noch erſt um einige Auskünfte bitten. Sie wiſſen, die Terraingeſellſchaft Park Witz⸗ leben iſt ſchon ſeit mehreren Jahren wiederholt an die Stadt mit dem Erſuchen herangetreten, ihr doch den See abzunehmen. Man hat ja nicht gleich 100 000 ℳ. geboten, ſondern dachte, es würde billiger ſein; ſchließlich iſt man auf dieſe Summe ge⸗ ob von dem See ein Abfluß in die Kanaliſation möglich iſt, ob ein ſolcher ſchon beſteht oder anzu⸗ legen iſt. Früher hat der Lietzenſee Abfluß nach dem Karpfenteich gehabt; das iſt aber ſchon ſeit einer Reihe von Jahren vorbei, ſoviel ich weiß, hat er jetzt gar keinen Abfluß. So ſchön, wie die Ufer geſtaltet ſind, ſo ſchlecht iſt ſchon ſeit längerer Zeit das Waſſer. Der Herr Baurat hat ſich davon vor mehreren Jahren auch ſchon durch eine Kahnfahrt überzeugt; unter andern ſind Kollege Barnewitz und noch mehrere Herren mit dabei geweſen. Man hat geſehen, daß auf dem Grunde der reine Modder iſt. Wie mir erzählt worden iſt, war zwar am Rande weißer Sand darauf geſchüttet, um den Eindruck zu erwecken, das ſei Sandboden; es hat ſich aber herausgeſtellt, daß der Sand bloß auf⸗ geſchüttet war. Das Terrain gehört zum Kana⸗ liſationsbezirk I, aber der See ſteht in keiner Ver⸗ bindung mit der Kanaliſation. Ich halte es doch für erforderlich, daß wir eine Anskunft darüber erhalten, ob es möglich iſt, dieſe Verhältniſſe zu ändern; denn ſo kann es nicht mit dem ſchmutzigen Waſſer weiter gehen; das wird ja von Jahr zu Jahr ſchlimmer! Ich möchte um Mitteilung bitten, was man für Mittel und Wege ergriffen hat, um dem Übelſtande abzuhelfen. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, es iſt zutreffend, daß das Waſſer des Lietzenſees namentlich vor 1 bis 2 Jahren von ſchlechter Be⸗ ſchaffenheit war. Es hatten ſich dort grüne Algen angeſiedelt, die ſogenannte Waſſerblüte, und es hat da einen gewiſſen Geruch infolge der Waſſerblüte gegeben. Die Terraingeſellſchaft Park Witzleben hat auf meine Veranlaſſung einen auf dieſem Gebiet ſehr erfahrenen Gelehrten herangezogen. Dieſer hat darüber große Abhandlungen geſchrieben, weil es ein ſehr intereſſanter Fall war; obgleich hier in der Mark derartige Waſſerblüten vielfach vor⸗ kommen, iſt doch dieſe Waſſerblüte noch nicht be⸗ ſchrieben worden. Er hat der Terraingeſellſchaft auch ein Mittel an die Hand gegeben, wie man der Waſſerblüte Herr werden kann. Die Waſſerblüte ſinkt nämlich zu gewiſſen Jahreszeiten zu Boden; das einfache Mittel beſteht darin, daß man ſie dann herausfiſcht. Die Terraingeſellſchaft hat dieſes Mittel angewendet, und ſeitdem hat ſich das Waſſer merklich gebeſſert, ſodaß man heute von einer Ge⸗ fahr wie damals nicht mehr ſprechen kann. Erſt heute habe ich von dem Profeſſor eine Nachricht erhalten, worin er ſeine Freude darüber ausdrückt, das nunmehr tatſächlich der Lietzenſee nachſeiner Auf⸗ faſſung ungefährlich geworden iſt. / Mit dem Wa müſſen wir vorlieb nehmen. Nach Anſicht des Ge⸗ lehrten hängt die ſchlechte Beſchaffenheit damit zuſammen, daß der Lietzenſee in den Moorboden eingebaggert worden iſt. Der genannte Herr hat aber ſeine Meinung dahin ausgeſprochen, daß zwei⸗ fellos die Mißſtände ſchon jetzt weſentlich gebeſſert ſind, ſodaß Anſtände nicht mehr zu erheben ſind, und daß auch in Zukunft nichts weiter paſſieren wird, ſofern das Seewaſſer mit einiger Aufmerkſamkeit behandelt wird. Meine Herren, die Verhältniſſe werden ja beſſer werden, wenn wir den See über⸗ nehmen. Befürchtungen könnten nur obwalten, wenn der See in privaten Händen verbliebe. Dieſer Umſtand iſt noch mehr ein Antrieb für uns, den See in unſere Verwaltung zu übernehmen. (Zuruf des Stadtv. Vogel.) / 1