Sitzung vom 3. Mai 1910 203 Terraingeſellſchaft und Gemeinde ſind etwas an⸗ andern Worten, wir haben von dem Preis eines deres. Der Nutzen und das Geſchäft der Terrain⸗ geſellſchaften hören mit dem Moment auf, wo die Grundſtücke verkauft und bebaut ſind; dann fängt erſt das ſtädtiſche Geſchäft an. Wir haben uns in erſter Linie danach zu fragen: welchen indirekten Nutzen bekommen wir durch dieſe Linienführung? das heißt: in welchem Umfange iſt ſie in der Lage, Steuerzahler nach dieſen unſeren ſtädtiſchen Ter⸗ rains heranzuziehen? Meine Herren, mit dieſen Betrachtungen habe ich im weſentlichen Punkt a des Vertrages erledigt. Ich kann ebenſo kurz, namentlich mit Rückſicht auf die Ausſchußberatung, über Punkt b hinweg⸗ gehen, einfach ſchon deswegen, weil er teilweiſe in einer beſondern Vorlage behandelt iſt, teil⸗ weiſe auch, ſoweit nämlich die behördliche Zu⸗ ſtimmung zu dem geplanten Bahnbau in Frage kommt, die Verhältniſſe über ihn hinweggegangen ſind; denn da die Bahn ſchon da iſt, iſt nicht mehr anzunehmen, daß die behördliche Zuſtimmung ihr jemals fehlen wird. Es kämen alſo nur noch die unter c aufgeführten Punkte in Betracht, die die Spezialien enthalten. Hier iſt es allerdings nötig, einige ſehr wichtige Dinge im Ausſchuſſe zu be⸗ ſprechen. Das iſt hauptſächlich der Punkt c 2, der den Eröffnungstermin der Bahn behandelt. Sie werden alle mit einigem Erſtaunen geleſen haben, daß als Eröffnungstermin der 1. April 1918 als ſpäteſter Termin gewählt worden iſt, und Sie werden ſich geſagt haben, daß dieſe Hinausrückung des Termins etwas im Gegenſatz ſteht zu der ſchnellen Art und Weiſe, in der man die Regulierung dieſes Viertels und auch den Einbau des Tunnels vorgenommen hat. Es wird ſich fragen, ob wir nicht dieſe Be⸗ ſtimmung, die die Magiſtratsvorlage als eine ſehr geräumige bezeichnet, etwas einengen und dabei ein etwas weniger weites Herz beweiſen ſollen. Ich gebe zu — das weiß ich aus den Akten —, daß die Hochbahngeſellſchaft noch weniger gewähren und erſt mit dem Jahre 1922 anfangen wollte. Weiter wird uns auch die unter c5 angeführte Zeitfolge der Züge beſchäftigen müſſen. Dieſe Zeitfolge halte ich, ſoweit ich es jetzt beurteilen kann, nicht für genügend. Die Züge ſollen in einem Abſtande von 15 reſp. 22 Minuten gehen. 1,5 km beträgt die Strecke. Kommt alſo ein unglücklicher Fahrgaſt gerade in dem Moment an, wo der Zug die Halle verläßt, ſo iſt er ſehr wohl in der Lage, auch per pedes noch nach der nächſten Station, dem Reichskanzlerplatz, zu gehen, und wird dort ebenſo ſchnell ankommen, als wenn er die Zeit auf dem Bahnhof abgewartet hätte. Ich darf darauf hinweiſen, daß wichtig — vielleicht weniger wichtig für dieſen Vertrag, aber wichtig für die kommenden Verhältniſſe — die Regelung des Entgelts iſt. Sie ſehen aus der Vorlage, daß man von dem urſprünglichen Syſtem der Abgeltung, das heißt der Zahlung für die Untergrundbahn, vollſtändig abgegangen iſt. Bisher haben wir das ganze Untergrundbahnnetz, ſei es, daß es auf Charlottenburger, ſei es, daß es auf Berliner Gebiet gelegen iſt, als Ganzes be⸗ trachtet, und wir haben von den Einkünften der ganzen Strecke vom Wilhelmsplatz bis zum Leip⸗ ziger Platz und bis zur Warſchauer Brücke unſere Prozente bekommen, die 204- 10 betragen. Mit 36 Billetts, das jemand gelöſt hat, der an der Warſchauer Brücke eingeſtiegen und am Potsdamer Platz oder Bülowſtraße ausgeſtiegen iſt, alſo Charlottenburger Gebiet gar nicht berührt hat, eine Abgabe erhoben. Jetzt will man auf die Bruttoeinnahme der wirklich durchfahrenen Strecke zurückgehen. Ich kann jeden⸗ falls gegen dieſe Art der Verrechnung irgendwelche Bedenken nicht erheben. Ich übergehe die andern Punkte, die teilweiſe formeller Natur ſind und im weſentlichen auch aus dem Vertrage des Jahres 1905 mit einzelnen Abänderungen direkt übernommen ſind. Ich möchte aber noch auf einen Punkt hinweiſen, der im Gegenſatz zu dem Vertrage des Jahres 1905 fehlt: das ſind die Beſtimmungen über etwaige Konkurrenzlinien. Wir werden uns im Ausſchuß darüber zu unterhalten haben, warum dieſe Beſtimmungen weggelaſſen ſind. Ich nehme an, daß es ſeinen guten Grund gehabt hat. Wir werden uns auch weiter darüber ausſprechen müſſen, ob es nicht doch vielleicht möglich ſein wird, noch eine Station mehr zu ſchaffen, obgleich bereits der Tunnel eingebaut iſt. Ich weiß nicht, wie die Sachlage iſt; es ſind aber aus dieſer Verſammlung Wünſche in dieſer Beziehung an mich heran⸗ gekommen, und prima vista muß man ſagen, daß es in vieler Hinſicht Vorteile hätte, wenn z. B. an der Eſchenallee oder an einer andern der in Frage kommenden Alleen auch noch eine Station eingerichtet werden könnte. Natürlich verkenne ich auch die Schwierigkeiten nicht, die ſich dem entgegenſtellen werden; denn es hat immer etwas Mißliches, auf einer derartig weit abgelegenen Außenſtrecke die Stationsfolge ſo nahe einzu⸗ richten, daß dadurch der Charakter als Schnell⸗ bahn verwiſcht wird. Meine Herren, das wird im weſentlichen die Aufgabe des Ausſchuſſes ſein. Ich hoffe, daß es uns gelingen wird, noch in mancher Beziehung etwas herauszubringen, was als eine Verbeſſerung zu betrachten iſt. Wie dem aber auch ſein wird, jeden⸗ falls möchte ich die Hoffnung ausſprechen, daß ſich dieſe neue Untergrundbahnſtrecke in unſer ganzes Unternehmen recht gut und ſchnell ein⸗ fügen und daß es ſich auch hier wieder beweiſen möge, daß wir, wie es bisher wenigſtens im all⸗ gemeinen geweſen iſt, bei allen Untergrundbahn⸗ verabredungen und Verträgen eine recht glückliche Hand haben. (Bravo!) Stadtv. Marzahn: Mit Rückſicht auf die große Wichtigkeit dieſer Angelegenheit möchte ich Sie bitten, den Ausſchuß aus 15 Mitgliedern beſtehen zu laſſen, damit alle Teile unſeres Kolle⸗ giums im Ausſchuß gehört werden können. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Marzahn auf Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mit⸗ gliedern ab, beſchließt entſprechend dem Antrage des Berichterſtatters die Uberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 11 Mitgliedern und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtverordneten Becker Brode, Dzialoszynski, Dr Frentzel, Harniſch, Jacobi, Klick, Neukranz, Rackwitz und Scharn⸗ erg.)