Sitzung vom 11. Mai 1910 221 Vorlage betr. Tarif für Benutzung des Stätte⸗ platzes. — Druckſache 135. Berichterſtatter Stadtv. Rackwitz: Meine Herren, der neue öffentliche Stätteplatz der Stadt jenſeits der Spree wird im Laufe dieſes Sommers fertiggeſtellt und der Benutzung übergeben werden können. Dafür iſt der Monat September in Aus⸗ ſicht genommen. Der Magiſtrat ſagt in ſeiner Vorlage, daß bei der Aufſtellung des Tarifs die Sätze zunächſt möglichſt gering bemeſſen ſind, um möglichſt viele Intereſſenten heranzuziehen. Ich habe die Sätze geprüft und zunächſt gefunden, daß das Krangeld dort drüben billiger iſt als bei den übrigen Krananlagen. Ich habe ferner durch Nach⸗ frage feſtgeſtellt, daß es nicht nötig iſt, den Stätte⸗ platz zu benutzen, wenn man den Kran benutzen will, daß die Krananlage und der Stätteplatz eigent⸗ lich alſo zwei getrennte Dinge ſind. Ich will nicht ſpeziell auf den Tarif eingehen; erwähnen möchte ich hierbei aber doch, daß die Sätze hier erheblich geringer ſind als jetzt. Während man jetzt 10 für die Tomne bezahlt an dem alten Kran, bezahlt man an dem neuen Kran nur 7% ; dabei muß man jetzt für Kohlen und derartige Dinge noch 5 ℳ für den Greifer bezahlen. Die Krananlage drüben wird alſo nicht unerheblich — beinahe 33½¼% — billiger hergegeben. Im übrigen möchte ich noch darauf aufmerkſam machen, daß uns in früheren Vorlagen vom Magiſtrat ſchon mit⸗ geteilt iſt, daß ſonſt ſo verfahren wird wie bei den übrigen Ladeſtraßen, daß die Anlegegebühr hinzu⸗ kommt, die für den Tag 20 ℳ koſtet. Auch die Einzelſätze für die Miete des Stätte⸗ platzes und für das Auskahnen von Steinen ſind durchaus als mäßig zu bezeichnen, ſo daß man wohl erwarten kann, daß ein größerer Teil der Intereſſenten ſich die Anlage zu Nutze machen wird. Allerdings hat der Magiſtrat in der Vorlage ſchon darauf hingewieſen, daß man gewiſſe Schwierigkeiten mit den Schiffern haben wird. Dieſe werden nicht ausbleiben; die Schiffer werden infolge der billigeren Ausladung zu billigeren Frachten fahren und ſich zunächſt weigern. Tatſächlich werden die Koſten für das Tauſend Steine, wenn die einzelnen Koſten zuſammengeſtellt werden, erheblich höher werden, als ſie bis jetzt geweſen ſind. Wenn ein Tauſend Steine bisher über den Stätteplatz hinweg gegangen iſt, hat es 40 9 gekoſtet, iſt es einen Monat geſtättet, hat es 50 5 gekoſtet. Ich habe mir berechnet, daß bei An⸗ rechnung aller Einzelheiten ungefähr 1,35 ℳ Koſten herauskommen werden. Das iſt nicht unweſentlich mehr; das Tauſend Steine wird nach dem Bau geliefert ungefähr 1 ℳ teurer werden. Dafür iſt die Bequemlichkeit aber ziemlich groß. Nun beantragt der Magiſtrat, es ſoll ihm das Recht zugeſtanden werden, die Tarifſätze nach den Erforderniſſen des Betriebes zu ändern, ohne daß die Stadtverordnetenverſammlung gefragt wird. Ich ſehe die Vorlage eigentlich als proviſoriſch an: ich glaube nicht, daß die Sätze alle ſo beſtehen bleiben. Andererſeits meine ich aber, daß der größere Teil der Bürgerſchaft, Handwerksmeiſter, Kaufleute uſw. ſehr intereſſiert daran ſein werden, Tarifänderungen zu erfahren, und deshalb wünſche ich die Mit⸗ wirkung der Stadtverordnetenverſammlung bei Tarifänderungen. Sie werden ohne weiteres doch nicht vorgenommen werden; der Magiſtrat muß Erfahrungen ſammeln; allen Wünſchen kann er nicht nachkommen; der Magiſtrat muß ſich auch damit beſchäftigen, und ich halte es für durchaus richtig, daß die Stadtverordnetenverſammlung nachher ebenfalls damit befaßt wird. Ich bitte Sie alſo, den Punkt 1 der Vorlage anzunehmen und den Punkt 2 der Vorlage, wonach der Magiſtrat ermächtigt werden ſoll, die Tarif⸗ ſätze nach den Erforderniſſen des Betriebes ab⸗ zuändern, abzulehnen. Wie ich gehört habe, beab⸗ ſichtigt der Magiſtrat ſowieſo, die Krangebühren auch für die übrigen Kräne zu revidieren, und wir müſſen deshalb doch wieder mit Einzelheiten der Sache befaßt werden. Daher wird es durchaus am Platze ſein, daß wir von etwaigen Tarifänderungen, ſoweit ſie den Stätteplatz direkt angehen, ebenfalls erfahren. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren, der Magiſtrat war ſich darüber im klaren, daß er an die Stadtverordnetenverſammlung ein gewiſſes Anſinnen ſtellt mit ſeinem Antrag, er möchte er⸗ mächtigt werden, die Tarifſätze nach den Erforder⸗ niſſen des Betriebes abzuändern. Die Sache liegt indeſſen ſo, daß es tatſächlich ſehr zweckmäßig wäre, wenn die Stadtverordnetenverſammlung dem Magiſtrat dieſe Ermächtigung erteilt. Indeſſen wird der Magiſtrat ſich begnügen müſſen, wenn die Stadtverordnetenverſammlung ihm dieſe Er⸗ mächtigung nicht erteilt und den zweiten Punkt unſeres Antrages ablehnt. Vielleicht aber könnte die Stadtverordnetenverſammlung ſich damit ein⸗ verſtanden erklären, daß der Magiſtrat bis zu einem gewiſſen Termin ermächtigt wird, den Tarif den Erforderniſſen des Betriebes entſprechend ab⸗ zuändern und dann am Ende dieſes Termins der Stadtverordnetenevrſammlung eine Vorlage zu machen. Das wäre vielleicht ein Mittelweg. Ich ſtelle anheim, ob der Herr Referent vielleicht einen ſolchen Antrag ſtellen will. Stadtv. Klau: Meine Herren, auch ich möchte Sie bitten, den Punkt 1 der Vorlage anzunehmen und bei Punkt 2 ſo zu verfahren, wie es der Herr Referent empfohlen hat. Der Tarif iſt meiner Uberzeugung nach vorläufig nur als ein Provi⸗ ſorium zu betrachten. Ich bin auch der Meinung, daß Wünſche von den Gewerbetreibenden von Charlottenburg ſpäter noch kommen werden, die von uns zu prüfen ſind, und dabei möchte ich doch, daß die Mitwirkung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung nicht ausgeſchaltet wird. Ich bitte, den Antrag des Herrn Referenten anzunehmen. Der Herr Stadtbaurat hat ja auch nichts dagegen ein⸗ zuwenden gehabt. (Die Beratung wird geſchloſſen. Der Bericht⸗ erſtatter verzichtet auf das Schlußwort. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats zu 1, wie folgt: Dem abgedruckten Tarif für die Be⸗ nutzung des Stätteplatzes am Spreebord unter den Krananlagen wird zugeſtimmt und lehnt entſprechend dem Antrage des Bericht⸗ erſtatters, den Antrag des Magiſtrats zu 2 ab.) Vorſteher Kaufmann: Punkt § der Tages⸗ ordnung: