224 Sitzung vom vom Magiſtrat und namentlich von dieſer Ver⸗ ſammlung, die ſich immer auf den Standpunkt geſtellt hat: wir wollen nicht in erſter Linie das Charlottenburger Intereſſe, ſondern das allgemeine Verkehrsintereſſe wahren. Deswegen begrüße ich als den beſonderen Vorteil dieſes Projekts die Be⸗ vorzugung, die die Wilmersdorfer Verkehrsver⸗ hältniſſe dadurch erfahren haben. Es ergibt ſich aus dieſen meinen Ausführungen, daß nunmehr für die künftige Betrachtung ein Faktor ausgeſchaltet iſt, nämlich die Stellung der Stadt Wilmersdorf. Wilmersdorf erreicht alles, was es vertragsmäßig zu erreichen hat; es braucht alſo bei den weiteren Verhandlungen nicht gefragt zu werden. Sie werden weiter fragen: wie ſtehen die Be⸗ hörden dem Projekt gegenüber? Nun, ich darf Ihnen auch die Erklärung abgeben, die mir vor kurzem von dem Herrn Syndikus beſtätigt iſt, daß die Behörden dieſes Projekt für das beſte halten und auf ſeine Durchführung drängen werden. Natürlich kann definitiv die Konzeſſion erſt erfolgen, wenn unſererſeits ein Gemeindebeſchluß vorliegt. Meine Herren, ſoviel zu der Traſſe und zu dem Aufbau der Linienführung. Sie werden mir zu⸗ geben, daß dies alles ſo einfach und klar iſt, daß wir uns über dieſen Punkt bereits heute leicht ſchlüſſig werden könnten. Aber dasjenige, was nunmehr weiter kommt, die übrigen Beſtimmungen, die im weſentlichen ja allerdings nichts weiter enthalten als Paragraphierungen und Darſtellungen des bereits mündlich Vereinbarten, laſſen es doch einer ganzen Reihe von meinen Freunden und wahrſcheinlich auch von anderen Fraktionen an⸗ gehörigen Herren wünſchenswert erſcheinen, dieſe Dinge noch einmal im Ausſchuß durchzuſprechen. Meine Herren, im weſentlichen iſt das, was wir zu behandeln haben, nicht ſo ſehr viel. Die Beſtimmungen über die Traſſe, die im erſten Teil des Berichts behandelt wird, habe ich ſchon des näheren ausgeführt. Ich möchte nur noch ſagen, daß ich beſonderen Wert darauf lege, daß wir durch den Punkt e unter Nummer 1, wo geſagt worden iſt, daß die Linie, die als die Durchführung der Auf⸗ löſung des Gleisdreiecks gedacht iſt, nunmehr eine direkte Verbindung zwiſchen dieſem und dem Kur⸗ fürſtendamm darſtellt, unſere Bahn als eine der Hauptbahnen charakteriſieren. Im folgenden Paragraphen wird die Zeitfolge der Züge behandelt und die Sicherung, die getroffen iſt, daß eben dieſe Zeitfolge eingehalten wird. Meine Herren, ich möchte Ihnen nicht verſchweigen, daß über dieſen Punkt mit der Hochbahngeſellſchaft noch lebhaft geſtritten wird. Dieſelbe glaubt, daß die Sicherung, die die Stadt Charlottenburg für ſich in Anſpruch nimmt, zu weitgehend iſt. Auf der anderen Seite aber gibt es — und das will ich auch nicht verſchweigen — unter meinen Freunden einige, die glauben, daß die hier gefundene Form noch nicht juriſtiſch einwandfrei iſt, um uns zu ſichern, und die auf eine Verſchärfung dieſer Form drängen werden. Das iſt ein Punkt, der im Aus⸗ ſchuß behandelt werden kann. Über die anderen Punkte gehe ich kurz hinweg. Sie behandeln die Sicherung der Anſchlußlinie ſowohl am Nollendorfplatz als auch den künftigen weiteren Bau der Bahn von der Uhlandſtraße ab. Sie charakteriſieren damit unſer neues Unternehmen als ein Glied einer noch weiter fortzuſetzenden Kette. 11. Mai 1910 Wichtig — abgeſehen von den techniſchen Be⸗ ſtimmungen, auch von der Frage der Abgabe, die hier zu ſchwierig zu behandeln iſt — iſt nun die Anderung, die bezüglich des Erwerbspreiſes ge⸗ troffen worden iſt. Sie wiſſen, daß wir das Recht haben, im Jahre 1926 mit Berlin gemeinſam die Bahn zu erwerben. Aber dieſer Erwerb iſt an die Bedingung des 30 jährigen Beſtehens der be⸗ treffenden Strecken geknüpft, nämlich vom Jahre 1896 an, als der erſte Vertrag unterſchrieben wurde. Es ergibt ſich daher eine Diskrepanz für diejenigen Linien, die ſpäter, nach 1896, eingerichtet wurden, indem für dieſe Linien nur ein 21⸗ — nämlich für die Reichskanzlerplatzlinie — bzw. 11 jähriges Be⸗ ſtehen — für die Kurfürſtendammlinie — ſein wird, wenn der Erwerb möglich iſt. Da aber der Erwerb gemeinſam ausgeübt werden muß, daher an dem Datum des Erwerbstages nichts geändert werden darf, hat man die Löſung gewählt, die Berlin ge⸗ wählt hat, indem es nämlich der Hochbahngeſell⸗ ſchaft für die zu erwerbenden Strecken 2 ½ % der im Zeitpunkt des Erwerbs für ſie aufgewendeten Anlagekoſten vergütet für jedes Jahr, das an den 30 Jahren fehlt. Meine Herren, weiter wird uns noch im Aus⸗ ſchuß der Zeitpunkt des Baubeginns und der Zeit⸗ punkt des Betriebsbeginns beſchäftigen. Wir ſind hier von zwei weſentlichen Momenten abhängig: in erſter Linie von dem Bahnbeginn des Gleis⸗ dreiecks, das nicht vor Ende 1916 fertig ſein kann, und vor deſſen Durchführungs⸗Beendigung auch eine Durchführung der direkten Linie unmöglich iſt; auf der anderen Seite ſind wir von Wilmersdorf und deſſen Bahnen abhängig. Wir ſollen, falls Wilmersdorf einen Pendelverkehr früher einrichtet als 1916, das Recht haben, auch unſererſeits einen Pendelverkehr einrichten zu können, und dafür iſt auch in dem Vertrag Vorſorge getroffen unter der Bedingung, daß wir 100 000 ℳ Entſchädigung pro Jahr bezahlen. Nun war urſprünglich der Termin gleichzeitig für beide Betriebsarten auf den 15. Ok⸗ tober 1915 feſtgeſetzt. Heute läßt ſich aber ſchon überſehen, daß der 15. Oktober 1915 für die Er⸗ bauung des Gleisdreiecks nicht feſtgehalten werden kann. Deswegen müßte unſere Zuſchußpflicht zeitlich beſchränkt werden, und ſie iſt auch auf den alten Termin beſchränkt worden, den wir am 3. November feſtſetzten, nämlich auf den 15. Oktober 1915. Darüber haben wir im Ausſchuß noch des näheren und weiteren zu verhandeln. Ich möchte Ihnen vorſchlagen, daß Sie dieſe Vorlage demſelben Ausſchuß überweiſen, welchem ſchon die Untergrundbahnvorlage überwieſen iſt, die wir in der letzten Sitzung zum Gegenſtand unſerer Beratungen gemacht haben. Ob nun dieſe Verhandlungen die letzten ſein werden, die wir in der Kurfürſtendammbahn⸗ angelegenheit führen werden, ob dieſer Ausſchuß, den, wie ich annehme, Sie beſchließen werden, der letzte ſein wird, den wir zu dieſem Behufe ein⸗ ſetzen werden, weiß ich nicht; ich hoffe es aber. Bei den vielen zum Teil entgegenſtehenden In⸗ ſtanzen, die dabei zu berückſichtigen ſind, muß man jedoch immer auf unerwartete Ereigniſſe gefaßt ſein. Auf der anderen Seite iſt es ein Ziel, auf das innigſte zu wünſchen, daß wir bald vor einem un⸗ verrückbaren und definitiven Endreſultat ſtehen. Gelingt aber dies, ſo ſollte ich glauben, daß die dafür aufgewendete Arbeit ſich reichlich lohnt. Denn, meine Herren, dann iſt die erſte Etappe eines