236 Stadtv. Dr. Borchardt (perſönliche Be⸗ merkung): Meine Herren, wer den unkorrigierten ſtenographiſchen Bericht meiner Rede leſen würde, falls ſich überhaupt jemand die Mühe nehmen wollte, ihn zu leſen, der würde vergebens nach einem Worte ſuchen, daß auch nur ſo klingen könnte, als wenn ich geſagt hätte: die Juriſten ſind alle unver⸗ nünftig. (Heiterkeit.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen, das Ortsſtatut, das ich nachher noch einmal verleſen werde, unter Ablehnung des Magiſtratsantrages in veränderter Faſſung anzunehmen. Aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Landsberger, der ſagte, daß er für den erſten Teil des Antrages iſt, für den zweiten nicht, nehme ich Anlaß, die Ab⸗ ſtimmung zu teilen. Da niemand ſich für die Magiſtratsvorlage er⸗ klärt hat, nehme ich an, daß die Magiſtratsvorlage gefallen iſt. (Zuruf.) Stadtv. Dr. Borchardt (zur Frageſtellung): Es liegt doch der Antrag Stadthagen vor, der noch weiter geht als der Ausſchußantrag zu 1. Vorſteher Kaufmann: Mir iſt ein Antrag Stadthagen nicht bekannt. Stadtv. Dr. Borchardt (zur Frageſtellung): Herr Kollege Stadthagen hat in ſeiner Rede erklärt, daß er den Antrag wieder aufnehme, den er im Aus⸗ ſchuß ſchon geſtellt hatte. Stadtv. Dr. Hubatſch (zur Geſchäftsordnung): Ich habe vorhin den Vorſitz geführt und muß feſt⸗ ſtellen, daß Herr Kollege Stadthagen tatſächlich den Antrag geſtellt hat. Vorſteher Kaufmann: Ich kann den Antrag hier nicht finden. Alſo Herr Kollege Stadthagen wünſcht ſeine im Ausſchuß geſtellten Anträge auch zur Abſtimmung zu ſtellen. Es liegt dann außer dem Ausſchußantrage noch ein Antrag Stadthagen vor, dem Ortsſtatut die folgende Faſſung zu geben: Ortsſtatut betr. die Zahl der Stadtverordneten in Charlottenburg. Auf Grund der §§ 11 und 12 der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 wird § I. Die Zahl der Stadtverordneten ſoll vom 1. Januar 1912 ab bis auf weiteres 84 be⸗ tragen. „ 42 § 2. Zur Reviſion des § 1 dieſes Ortsſtatuts ſoll ſpäteſtens im Januar 1917 eine gemiſchte Deputation eingeſetzt werden. Ich betrachte dieſen Antrag in ſeinem §1 weiter⸗ gehend als den Antrag des Ausſchuſſes; ich würde alſo zunächſt über dieſen Antrag Stadthagen ab⸗ ſtimmen laſſen. Wir ſtimmen zunächſt — ich habe bereits feſtgeſtellt, daß die Magiſtratsvorlage ab⸗ gelehnt iſt — über den § 1 des Antrages des Herrn Kollegen Stadthagen ab, der die Zahl der Stadt⸗ Sitzung vom 11. Mai 1910 verordneten vom 1. Januar 1912 ab bis auf weiteres auf 84 ausdehnen will. (Die Verſammlung lehnt dieſen Antrag ab.) — Wünſchen Sie auch noch über Ihren § 2 ab⸗ geſtimmt zu ſehen oder nicht, Herr Kollege Stadt⸗ hagen? (Wird verneint.) Wir kommen dann zur Abſtimmung über den Antrag des Ausſchuſſes. Der Ausſchuß ſchlägt vor, das Ortsſtatut in folgender Faſſung anzunehmen: Ortsſtatut betr. die Zahl der Stadtverordneten in Char⸗ lottenburg. Auf Grund der §§ 11 und 12 der Städte⸗ ordnung vom 30. Mai 1853 wird für den Stadtbezirk Charlottenburg folgendes Orts⸗ ſtatut erlaſſen: § 1. Die Zahl der Stadtverordneten beträgt bis 31. Dezember 1911 72, vom 1. Januar 1912 ab 78. Alsdann wird die Zahl der Stadt⸗ verordneten um jeweilig 6 vermehrt, ſobald die im Wege der Volkszählung ermittelte Bevölkerungsziffer gegenüber einer Grund⸗ zahl von 300 000 Einwohnern eine Erhöhung um volle 50 000 Einwohner aufweiſt. Iſt hiernach die Zahl der Stadtverordneten auf 90 geſtiegen, ſo findet eine weitere Er⸗ höhung ohne einen anderweiten Gemeinde⸗ beſchluß nicht ſtatt. § 2. Dieſes Ortsſtatut tritt mit dem Tage ſeiner Verkündigung in Kraft. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit demgemäß.) Ich ſtelle feſt, daß dieſes neue Ortsſtatut in ſeinen ſämtlichen Punkten mit großer Mehrheit ange⸗ nommen iſt. Ferner iſt die Verſammlung damit einver⸗ ſtanden, daß die vorliegende Petition durch dieſe Beſchlußfaſſung für erledigt erklärt iſt. Hier⸗ gegen iſt kein Widerſpruch erhoben worden. Wir kommen zum folgenden Punkt der Tages⸗ ordnung, Punkt 11: Antrag der Stadtv. Dzi al os zyns ki un d Ge n. betr. Provinzialverwal⸗ t un g. — Druckſache 137. Stadtv. Dr. Flatau (zur Geſchäftsordnung): ch möchte Vertagung beantragen, namentlich mit Rückſicht darauf, daß der Hauptvertreter des An⸗ trages, Herr Kollege Dzialoszynski, heute am Er⸗ ſcheinen verhindert iſt. Vorſteher Kaufmann: Herr Kollege Flatau beantragt Vertagung des Antrages. Da ich keinen Widerſpruch höre, iſt ſo beſchloſſen. Punkt 12 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Hirſch und Gen. betr. Regu⸗ lierung der Straße 45. Druckſache 138.