Sitzung vom 25. Mai 1910 Die Berichtigungen, die Herr Kollege Becker glaubte machen zu müſſen, ſind ja zum Teil durch den Herrn Baurat widerlegt worden. Im übrigen möchte ich ihm bemerken, daß er mich inſofern wohl mißverſtanden hat, als er ſagte, ich hätte behauptet, es kämen Entfernungen von 600 m in Charlotten⸗ burg überhaupt nicht vor. Ich habe meines Wiſſens das nicht geſagt, ſondern ich habe geſagt: eine Ent⸗ fernung, die im allgemeinen in Charlottenburg nicht üblich iſt, und habe hinzugefügt, daß ſie im Zentrum der Stadt vorkommt. Herr Kollege Becker hat ja aber ſeinen Deduk⸗ tionen, denen er das Beiwort „ſchärfer“ vindizieren zu müſſen glaubte, dadurch ſelbſt die Spitze ab⸗ gebrochen, daß er hier ganz offen bekannt hat, was auch aus meinem Referat hervorgegangen iſt, daß er dieſer, wie er ſagte, und wie ich auch mit ihm ſage, ſehr wenig beſtimmten Reſolution zugeſtimmt hat. Herr Kollege Becker weiß ja aber auch, daß er zu dieſer Reſolution in noch näherem Verhältnis als dem der bloßen Zuſtimmung ſteht. Im übrigen haben ſich ſeine ſchärfſten Ausführungen weſentlich gegen Dinge gerichtet, die hier gar nicht zur Dis⸗ kuſſion ſtehen, die ja wohl ganz richtig ſein mögen, auf die ich aber nicht eingehen möchte. Das eine iſt noch nicht hier zur Sprache ge⸗ kommen: es iſt von mir durchaus anerkannt worden, daß nicht nur meine perſönliche Stellung, ſondern auch die Stellung des Ausſchuſſes dem Wunſche des Herrn Kollegen Becker aufs äußerſte ſympathiſch geweſen iſt, und daß der Ausſchuß nach einem Mittel geſucht hat, den Wunſch durchzuführen. Es iſt aber nicht von mir betont worden — ich hielt es nicht für notwendig, ſo ausführlich zu ſein —, daß man ſich im Ausſchuſſe die Frage vorgelegt hat: ſoll man hier zwiſchen zwei Übeln das größere oder das kleinere wählen? Das größere wurde darin geſehen, daß vielleicht der Vertrag überhaupt nicht zuſtande kommt, daß weder die Leute an der Eſchenallee, noch auch die Leute, die den Bahnhof an der Schwarzburgallee benutzen wollen, etwas davon haben. Das wollte ich noch hinzufügen. Stadtv. Becker (perſönliche Bemerkung): Meine Herren, ich möchte bemerten, daß es mir abſolut fern gelegen hat, gegen den Herrn Bericht⸗ erſtatter ein Wort des Vorwurfs zu ſagen. Wenn der Herr Berichterſtatter das ſo aufgenommen hat, ſo bitte ich um Entſchuldigung. Sie wollen ſich denken: der Herr Berichterſtatter hat mir für das Weſtender Intereſſe nicht energiſch genug geſprochen — und das habe ich mit dem „blaßblau“ ausdrücken wollen. Aber kränkend war es nicht gemeint. (Stadtv. Dr Frentzel: Bitte!) (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Ausſchuſſes, wie folgt: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Hoch⸗ bahngeſellſchaft in Berlin einen Vertrag über die Verlängerung der Untergrundbahn vom Reichskanzlerplatz durch die Reichsſtraße und die Schwarzburgallee bis zur Gemarkungs⸗ grenze auf der Grundlage der abgedruckten, wie folgt abgeänderten Bedingungen ab⸗ zuſchließen: Puntt Nr. 5 Abſatz 1 ſoll lauten: Für die Strecke Reichskanzlerplatz Halteſtelle Schwarzburgallee ſoll die Be⸗ förderung der Fahrgäſte erfolgen: 251 a) für den Fall der früheren Betriebs⸗ eröffnung und zwar von da ab bis zum 31. März 1918: in der verkehrsreicheren Tageszeit, mindeſtens während 4 Stunden, in Zwiſchenräumen von höchſtens 15 Minuten durchſchnittlich, in der übrigen Zeit in Zwiſchenräumen von höchſtens 22 ½ Mi⸗ nuten durchſchnittlich: b) vom 1. April 1918 ab: in der verkehrsreicheren Tageszeit, mindeſtens während 4 Stunden, in Zwiſchenräumen von höchſtens 10 Minuten durchſchnittlich, in der übrigen Zeit in Zwiſchenräumen von höchſtens 15 Mi⸗ nuten durchſchnittlich. 2. Die aus dem Abkommen entſtehenden Koſten ſind aus der ſchwebenden Schuld (Anleihe) für die Verbreiterung der Bismarckſtraße zu entnehmen. Der Magiſtrat wird erſucht, mit der Hoch⸗ bahngeſellſchaft in Verhandlungen einzu⸗ treten, daß, wenn möglich, Vorkehrungen ge⸗ troffen werden, um in der Gegend der Eſchen⸗ allee eine Halteſtelle zu ſchaffen, deren In⸗ betriebſetzung erſt bei vorhandenem Ver⸗ kehrsbedürfnis zu erfolgen haben würde.) 3. Vorſteher Kaufmann: Wir kommen nunmehr zu dem Bericht des Ausſchuſſes die Vorlage betr. Ertei der Zuſtimmung an die bahngeſellſchaft zum Ba Untergrundbahn n a ch d e m Gleisdreieſc, dem Nürnberger Platz und dem Kurfürſten⸗ damm. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich werde mich in meinem Referat im Hinblick auf die vorgeſchrittene Zeit recht kurz faſſen und hoffe, daß Sie damit einverſtanden ſind. Folgende Punkte waren es, die dem Ausſchuß zur beſonderen Verhandlung Anlaß gaben: einmal die Zeitfolge, dann die Anderung der Erwerbs⸗ bedingungen, ferner der Baubeginn und die Be⸗ triebseröffnung, und endlich iſt auch über die Tarifgemeinſchaft geſprochen worden. Zunächſt muß ich bemerten, daß ebenſo wie bei der vorigen Vorlage auch eine beſtimmte Interpretation eines Paragraphen und die Auslegung und Feſtlegung eines beſtimmten Begriffs, nämlich zu XI, ſtatt⸗ gefunden hat. Der Ausſchuß iſt mit dem Magiſtrat darin einig, daß durch die dort getroffene Beſtim⸗ mung die Vorſchrift des § 11 b Abſatz 3 des Haupt⸗ vertrags inſoweit gegenſtandslos wird, als ſie das Abſetzen der zum Zwecke des Erwerbs des Bahn⸗ unternehmens angeſammelten Rücklagen in dies⸗ bezügliche Erneuerungsfonds anordnet. Das vorausgeſchickt, möchte ich zunächſt be⸗ merken, daß eine der wichtigſten Fragen, und zwar geradezu eine Lebensfrage für dieſe ſo ſehr teure und durch ſehr bewohnte Straßenzüge laufende Bahn die Zeitfolge der Züge iſt. Der Ausſchuß ſah ſich hier einer neuen Situation inſofern gegen⸗ über, als die unter 1 3 vom Magiſtrat vorge⸗ ſchlagene Beſtimmung von der Untergrundbahn nicht akzeptiert worden war. Es liegen allerdings Gründe vor, die man nicht als unberechtigt cha⸗