252 Sitzung vom rakteriſieren kann, die dieſe Nichtannahme recht⸗ fertigen. Denn die Annahme dieſer von uns ge⸗ troffenen Beſtimmung hätte die Ausführung dieſes Vertrags nicht mehr in die Hand der Hochbahn⸗ geſellſchaft, ſondern in die Hand eines Dritten, nämlich der vorgeſetzten Behörde, gelegt, und es iſt unbillig, daß jemand einen Vertrag abſchließt, für deſſen Ausführung er ſelber nicht Vorkehrungen treffen kann, an deſſen Ausübung er dagegen durch andere gehindert werden kann. Es iſt eine andere Faſſung zuſtande gekommen, die Ihnen gedruckt vorliegt, und es iſt weiter die Sicherung dieſer Beſtimmung durch das Schreiben herbeigeführt worden, das heute in der Sitzung verteilt worden iſt, in dem auch diejenigen Beſtimmungen Aufnahme gefunden haben, die einige von meinen Freunden in der Magiſtratsvorlage vermißt haben. Ich glaube, wir können uns jetzt in dieſer Beziehung vollkommen mit den Abmachungen, die zwiſchen Magiſtrat und Hochbahngeſellſchaft getroffen wor⸗ den ſind, einverſtanden erklären. Der zweite Punkt war die Anderung der Er⸗ werbsbedingungen. Hier hat der Ausſchuß eine gewiſſe Veränderung zum Beſſern der Stadt vor⸗ genommen. Ich kann mich lediglich auf meine Ausführungen in der erſten Sitzung hinſichtlich der Tendenz dieſer Sache beziehen, die darauf hinausgeht, daß für die Jahre, die an den 30 Jahren der Entwicklung fehlen, eine Vergütung gewährt wird. Der Ausſchuß hat aber als Stich⸗ jahr, von dem an dieſe Entwicklungszeit gerechnet werden ſoll, ſtatt des Jahres 1915 das Jahr 1912 eingeſetzt, und zwar aus dem berechtigten Grunde, weil auch bei der 30jährigen Entwicklung vom Tage der Konzeſſionserteilung an mit einer Bauzeit zu rechnen iſt. Die Hochbahn hat ja auch damals mit einer vierjährigen Bauzeit zu rechnen gehabt, während welcher ſie ſich nur in bezug auf ihren Ausbau, nicht in Bezug auf den Verkehr entwickelt hat. Infolgedeſſen iſt es auch gerechtfertigt, hier etwa 3 Jahre als Baujahre abzuſtreichen. Der Ausſchuß hat auch inſofern die Bedingungen für die Stadt etwas günſtiger geſtaltet, als er das Mindervielfache, das von dem Erwerbspreiſe zu zahlen iſt, bereits im Jahre 1947 hat eintreten laſſen; er hat, wie Ihnen aus dem Bericht bekannt iſt, die Zahlen ſo angeordnet, daß beim Erwerbe im Jahre 1947 der 22fache, 1957 der 19fache, 1967 der 16fache und 1977 der 12fache Betrag ge⸗ zahlt werden ſoll. Zu längeren Betrachtungen hat ſchließlich noch der Baubeginn und die Betriebseröffnung Anlaß gegeben. Meine Herren, wir müſſen bei der Betriebseröffnung zwiſchen dem durchgehenden definitiven und dem interimiſtiſchen, proviſoriſchen Pendelbetriebe unterſcheiden. Hinſichtlich des erſten Betriebes, der in Ziffer XIgeregelt wird, und deſſen Eröffnung ſpäteſtens am 31. Dezember 1916 erfolgen ſoll, laſſen ſich Anderungen deswegen nicht gut anbringen, weil die Durchführung na⸗ türlich erſt erfolgen kann, nachdem das Gleisdreieck aufgelöſt iſt, und in bezug auf die Auflöſung des Gleisdreiecks iſt die Hochbahngeſellſchaft nicht Herr im eigenen Hauſe; es kommt eine ganze Reihe von Umſtänden in Betracht: eventuelle Enteignung, Schienenverlegung der Staatsbahnen, die über⸗ quert werden, — kurz und gut, es wird nicht möglich ſein, andere Bedingungen der Hochbahn vorzuſchreiben. Bezüglich des proviſoriſchen Be⸗ triebes und des gewährten Zuſchuſſes — ich lege 25. Mai 1910 Wert darauf, das noch einmal zu betonen und auch als Ihre Anſicht feſtzuſtellen — muß man vor allen Dingen dabei bleiben, daß die Betriebseröffnung genau an dem gleichen Tage zu erfolgen hat, wo Wilmersdorf ſeine Betriebseröffnung vom Bahnhof Nürnberger Platz nach dem Wittenbergplatz vor⸗ nimmt. Das iſt die Tendenz unſerer ganzen Vor⸗ lage, iſt der Wille und der Wunſch geweſen, den wir ſtets zum Ausdruck gebracht haben, daß wir in dieſer Beziehung gegenüber Wilmersdorf in keiner Weiſe und um keinen Tag ſchlechter geſtellt ſein dürfen. Ich lege Wert darauf, das noch einmal zu konſtatieren. In bezug auf den Zuſchuß haben wir der Hochbahngeſellſchaft ein kleines Entgegenkommen bewieſen, mit dem Sie hoffentlich einverſtanden ſein werden, das ſich im Geſamtbetrage nur auf 25 000 ℳ beziffert, indem wir nämlich den End⸗ termin für die Zahlung des Zuſchuſſes, der auf den 1. Oktober 1915 feſtgeſetzt war, geſtrichen haben. Es kann auf dieſe Weiſe kommen, daß wir noch für das ganze Jahr 1915 den Zuſchuß voll zu zahlen haben werden, ſtatt nur auf drei Vierteljahre, d. h. 25 000 ℳ mehr. Meine Herren, wir haben uns endlich auch noch darüber unterhalten, ob man nicht bei dieſer Gelegenheit gleich die Frage einer Tarifgemein⸗ ſchaft feſtlegen ſollte. Aber nach reiflicher Über⸗ legung iſt der Ausſchuß davon abgekommen, weil es unmöglich iſt, eine Tarifgemeinſchaft jetzt ſchon feſtzulegen, ſolange man gar nicht weiß, mit wem ſie feſtgelegt werden ſoll. Es würde das doch heißen, eine Reihe von Fragen aufrollen, die in dieſem Augenblick nicht gelöſt werden können, und die jedenfalls die Ausführung des Programms außer⸗ ordentlich verzögern könnten, was ſehr zu be⸗ dauern wäre. So möchte ich Sie denn bitten, den Anträgen des Ausſchuſſes, die ebenfalls einſtimmig ange⸗ nommen worden ſind, Ihre Zuſtimmung zu ge⸗ währen. Meine Herren, wenn Sie das tun, dann ſchließen wir damit ein Werk ab, daß uns, vor allen Dingen den Magiſtrat, ſeit etwas mehr als fünf Vierteljahren ganz beſonders lebhaft beſchäftigt hat. Es iſt lange nicht alles erreicht, was uns zuerſt vorſchwebte, als wir an dieſe Arbeit herangingen. Aber es iſt doch eine ganze Menge erreicht, und das konnte nur erreicht werden durch eine ganz be⸗ ſondere Aufwendung von Energie, namentlich durch Aufwendung von Zähigkeit und Stand⸗ haftigkeit gegenüber allen denjenigen, die uns die Durchführung des Projekts nicht gönnen wollten. Ich glaube aber, daß dieſe Arbeit keine verlorene ſein wird; ſie wird ſich ſchon bei dieſer Linie ren⸗ tieren, viel mehr noch bei den Verkehrsmöglich⸗ keiten, die ſich im Anſchluß an dieſen erſten Bau⸗ ſtein, dieſes erſte Glied zu einer längeren Kette entwickeln werden. (Bravo!) (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, wie folgt: 1. Von dem mit Antrag vom 17. Februar 1910 vorgelegten abgeänderten Entwurf der Hoch⸗ bahngeſellſchaft über die Erbauung einer Uuntergrundbahn nach dem Gleisdreieck ſowie nach dem Nürnberger Platz und dem Kur⸗ fürſtendamm wird Kenntnis genommen und der Magiſtrat ermächtigt, der Hochbahngeſell⸗