270 Sitzung vom Kollegen Holz zu wählen, weil er in den Aus⸗ ſchuß für die Anleihe gewählt iſt und beide Aus⸗ ſchüſſe an demſelben Tage ihre Verhandlung haben. Wenn ich keinen Widerſpruch höre, iſt die Ver⸗ ſammlung einverſtanden, daß anſtelle des Herrn Kollegen Dr Röthig Herr Kollege Holz in den Ausſchuß zu Punkt 9 der Tagesordnung tritt. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Vorlage betr. Errichtung eines Wohnungs⸗ amtes. — Druckſache 157. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Röthig: Meine Herren, ich beabſichtige, zu beantragen, daß dieſer Punkt der Tagesordnung einem Ausſchuß von 15 Mitgliedern überwieſen wird, und möchte mich infolgedeſſen nicht auf die Einzelheiten der Vorlage einlaſſen, weil ich auf dem Standpunkt ſtehe, daß die Erörterung der Einzelheiten beſſer erfolgt, wenn die Ausſchußberatung in ihrem Er⸗ gebniſſe vorliegt. Sie alle wiſſen, daß ſeit langen Jahren mehrmals aus der Verſammlung heraus an den Magiſtrat die Anregung gerichtet worden iſt, hier in Charlottenburg ein Wohnungsamt einzu⸗ richten. Dieſer Anregung hat der Magiſtrat inſo⸗ fern Rechnung getragen, als er langwierige und ausgedehnte Unterſuchungen und Verhandlungen mit der Geſundheitspflegedeputation und zu⸗ ſammen mit einem von dieſer eingeſetzten Unter⸗ ausſchuß gepflogen hat. Das Ergebnis dieſer Ver⸗ handlungen und Unterſuchungen liegt Ihnen in der gegenwärtigen Vorlage vor. Was wird nun mit dieſer für Charlottenburg abſolut neuen Einrichtung bezweckt? Es wird bezweckt, alle Wohnungen, die ein bis zwei Zimmer umfaſſen, unter die Wohnungsaufſicht zu nehmen, und zwar von dem Geſichtspunkt aus, daß ſie nach der baulichen Beſchaffenheit, nach ihrer Größe und nach der Art und Weiſe des Wohnens in ihnen beobachtet werden. Es iſt, wie ich gleich hier her⸗ vorheben möchte, mit dieſer Einrichtung in keiner Weiſe beabſichtigt, irgendwelche polizeilichen Zwangsmaßregeln zu verbinden, ſofern nicht etwa aufgedeckte Mißſtände ſo ſchwerwiegender Natur ſind und ſo ſchwer gegen die baupolizeilichen Vor⸗ ſchriften und gegen hygieniſche und ſittliche Be⸗ dingungen verſtoßen, daß aus dieſem Grunde eingeſchritten werden mu ß. Es iſt ſehr dankens⸗ wert, daß der Magiſtrat in ſeiner Vorlage ſehr genau und eingehend darauf hingewieſen hat, daß mit dieſem Wohnungsamt in erſter Linie eine Wohlfahrts einrichtung geplant iſt, daß das ganze neue Unternehmen, wie er ſich ausdrückt, einen pfleglichen Charakter haben ſoll, daß es darauf ankommt, einmal objektiv feſtzuſtellen, ob und welche Mißſtände in hygieniſcher Hinſicht bei kleinen Wohnungen vorliegen, und daß es ferner darauf ankommt, durch Einwirkung auf die Hausbeſitzer und auch auf die Mieter eine möglichſte Beſeitigung etwa vorhandener Miß⸗ ſtände zu erreichen. Wie will nun der Magiſtrat dieſes Ziel er⸗ reichen. Er ſchafft ein Wohnungsamt, an deſſen Spitze eine auf Grund des § 59 der Städteordnung gebildete Deputation für die Wohnungspflege ſteht. Dieſe Deputation ſetzt ſich zuſammen aus fünf Magiſtratsmitgliedern, 7 Stadtverordneten und 9 Bürgerdeputierten. Aus der Höhe der voll iſt, wenn man 8. Juni 1910 Zahl der Bürgerdeputierten erſehen Sie zugleich ein Moment, das ebenfalls aus der ganzen Ma⸗ giſtratsvorlage deutlich hervorgeht, und das zur ſegensreichen Durchführung der ganzen Einrich⸗ tung meiner Meinung nach auch notwendig iſt, daß nämlich hierbei auf eine möglichſt ausgiebige Betätigung der Bürgerſchaft Wert gelegt wird. Dieſe 9 Bürgerdeputierten in der Deputation für die Wohnungspflege umfaſſen % ihrer Mit⸗ glieder. Als beſoldete Gemeindebeamte, die als Organe der Wohnungspflege die Beaufſichtigung der Wohnungen unter ſich haben, ſchlägt der Magiſtrat vor: erſtens zwei Wohnungsaufſeher, zu ihrer Unterſtützung zwei Gehilfen, ferner noch einen Verwalter des Wohnungsnachweiſes. Dieſe Wohnungsgehilfen haben zu gleicher Zeit die Aufgabe, einen ſehr wichtigen Zweig der Wohnungs⸗ hygiene zu verſehen, nämlich außer der Unter⸗ ſtützung der Wohnungsaufſeher auch die Beob⸗ achtung derjenigen Wohnungen, die Schlafgänger in ſich aufnehmen. Ein weiteres Gebiet der Neueinrichtung wird ſein, daß durch Einrichtung eines Meldeamts feſtgeſtellt wird, ob Kleinwohnungen, die alſo 1 bis 2 Zimmer umfaſſen, frei ſind oder nicht, daß ferner dadurch, daß bei der Meldung zu gleicher Zeit angegeben werden ſoll, wie hoch die Kopf⸗ zahl der die Wohnung beherbergenden Mieter iſt, feſtgeſtellt wird, ob die Wohnungen in hygieniſcher Hinſicht einwandfrei, überfüllt ſind oder nicht. Eine fernere Aufgabe des Wohnungsamts iſt die Wohnungsſt ati ſt ik. Es ſoll nach⸗ gewieſen werden, ob in ausreichender Weiſe Wohnungen in dieſer Größe vorhanden ſind, oder ob es etwa einen Mangel an Kleinwohnungen gibt, dem auf irgend eine Weiſe abgeholfen werden müßte. Das iſt gerade ein Punkt, aus dem Sie erſehen können, wie das neue Wohnungsamt wirken kann. Wenn Sie ſich der ausgedehnten Debatten über die Vorlage entſinnen, wo es ſich darum handelte, der Charlottenburger Bau⸗ genoſſenſchaft Gelder zum Bauen kleiner Woh⸗ nungen unter günſtigen Bedingungen zur Ver⸗ fügung zu ſtellen, ſo wurde von verſchiedenen Seiten ein differenter Standpunkt vertreten, in⸗ dem die einen ſagten: es liegt kein Bedürfnis vor, die anderen: es liegt ein Bedürfnis vor. Wenn wir damals ein Wohnungsamt gehabt hätten, ſo würde es — das iſt ganz mit Recht ausgeführt worden — auf grund des ſtatiſtiſchen Materials ein leichtes geweſen ſein, die Bedürfnisfrage zu entſcheiden. Mit der Tätigkeit der beamteten Perſonen verbindet ſich die Tätigkeit der ſogenannten Woh⸗ nungsausſchüſſe. Das ſind kleine Körperſchaften, die mit Mitgliedern aus der Bürgerſchaft beſetzt werden und die ſich eng an die Stadtarztbezirke anſchließen ſollen. Es wird nämlich ganz mit Recht dargelegt, daß es zu einem guten Funktionieren dieſer neuen Einrichtung notwendig iſt, daß man auf eine rege Mitarbeit der Bürgerſchaft rechnen tann, daß ferner die mitarbeitenden Perſonen möglichſt in demjenigen Bezirk auch wohnen, in dem die betreffenden Wohnungen von den Woh⸗ nungsausſchüſſen beobachtet werden ſollen. Es ſoll beſonderes Gewicht darauf gelegt werden, daß unter den Mitgliedern dieſer Wohnungsausſchüſſe ſich weibliche Perſonen befinden. Ganz mit Recht wird darauf hingewieſen, daß es ſehr wert⸗ ſich bei dieſer neuen Einrichtung