28 2 mit einigen Ausführungen in Anſpruch nehmen zu müſſen. Ich darf daran erinnern, daß wir im vorigen Jahre durch einſtimmigen Beſchluß den Normal⸗ etat feſtgeſtellt haben und daß wir damals in der angenehmen Lage waren, den Entwurf des Ma⸗ giſtrats als eine großzügige Arbeit zu würdigen, die die freudige Zuſtimmung aller Fraktionen des Hauſes gefunden hat. Um ſo mehr bedaure ich, daß die damalige Beratung nunmehr ein außer⸗ ordentlich unerquickliches Nachſpiel zu bekommen ſcheint. Der Magiſtrat hat, wie Ihnen bekannt iſt, nachträglich den Beſtimmungen über die Ma⸗ giſtratsaſſiſtenten eine Auslegung gegeben, die meines Erachtens mit dem Gemeindebeſchluß im Widerſpruch ſteht, und zwar in einem Punkte, den wir für einen ſo weſentlichen halten, daß ein großer Teil meiner Freunde ihre Zuſtimmung zu dem Normaletat von ſeiner Regelung geradezu abhängig gemacht haben. Ich gehe heute auf das Tatſächliche nicht ein. Ich ſtelle nur feſt, daß die Stadtverordnetenverſammlung auch gelegentlich der diesjährigen Etatsberatung ihre Stellungnahme in dem Sinne ihrer Beſchlußfaſſung beim Normal⸗ etat feſtgelegt, daß zuerſt der Etatsausſchuß ein⸗ ſtimmig an der damaligen Auffaſſung feſtgehalten und nachher das Plenum ſich dem Etatsausſchuß wiederum einſtimmig angeſchloſſen hat, daß ins⸗ beſondere von ſeiten der benachbarten rechten Fraktion Herr Kolege Dr Stadthagen, von meiner Fraktion Herr Kollege Dr Frentzel und ich in un⸗ zweideutiger Weiſe ohne Widerſpruch aus der Verſammlung die diesſeitige Auffaſſung zum Aus⸗ druck gebracht haben. Meine Herren, ofenbar zur Feier der Wieder⸗ kehr des Tages unſeres damaligen Beſchluſſes bekommen wir nunmehr nach 3 Monaten vom Magiſtrat die Mitteilung, daß wir noch im Laufe dieſes Jahres — alſo mit einer Friſt von 6 Monaten — der Erledigung unſeres damaligen Beſchluſſes entgegenſehen dürfen. Über dieſe Be⸗ handlung eines einſtimmigen Beſchluſſes der Stadt⸗ verordnetenverſammlung herrſcht innerhalb meiner Fraktion das äußerſte Befremden. Zunächſt iſt es mir fraglich, ob unter dieſen umſtänden überhaupt der Etat als zuſtande ge⸗ kommen anzuſehen iſt. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Der Etat iſt ein Ganzes. Er iſt nur zuſtande ge⸗ kommen, wenn ſich über alle Teile ein völliges Einvernehmen zwiſchen Magiſtrat und Stadtver⸗ ordnetenverſammlung ergeben hat. Daraus läßt ſich folgern, daß ſolange dieſe Übereinſtimmung in dieſem einen Teile nicht vorhanden iſt, der Etat überhaupt nicht zuſtande gekommen iſt. Aber von dieſem mehr formalen Punkte abge⸗ ſehen, iſt es in zweiter Reihe nach meiner Anſicht und nach der Anſicht meiner Freunde zu miß⸗ billigen, daß uns der Magiſtrat die Zuſtimmung zu unſerm Beſchluß vorenthält, obwohl er nach ſeiner eigenen Meinung gegen den eigentlichen Beſchluß, die 25 Sekretärſtellen um neue 5 Stellen zu vermehren, an ſich keine Bedenken hat. Nach der uns vorliegenden Mitteilung des Magiſtrats iſt dieſe Zuſtimmung nicht erteilt; denn es heißt darin: Wir haben jedoch beſchloſſen, in Ver⸗ bindung mit unſerer Zuſtimmung zum Zwecke der Herbeiführung einer Verſtändigung uſw. noch im Laufe dieſes Jahres eine Vorlage zu Sitzung vom 22. Juni 1910 machen, durch die die Angelegenheit grund⸗ ſätzlich geregelt werden ſoll. Das läßt ſich gar nicht anders verſtehen, als daß wir offenbar die Zuſtimmung zu dieſem Beſchluß durch eine Konzeſſion in grundſätzlicher Beziehung er⸗ kaufen ſollen. Gegen dieſen Standpunkt des Magiſtrats erhebe ich wiederum im Namen meiner Freunde und, wie ich nach den bisherigen Ver⸗ handlungen innerhalb der Verſammlung annehmen darf, wohl im Namen der geſamten Verſammlung ſcharfen Proteſt. Wir wünſchen, daß die Zu⸗ ſtimmung unmittelbar erfolgt, wenn der Magiſtrat keine Bedenken gegen die Vermehrung um die 5 neuen Stellen hat. Daß das Wahlrecht dem Magiſtrat bleibt, das haben meine Freunde von jeher anerkannt, natürlich in den Grenzen, die durch die Begründung gegeben worden ſind, derzufolge in der Regel nach 12 jähriger Tätigkeit der Ma⸗ giſtratsaſſiſtent zum Magiſtratsſekretär gewählt werden ſoll. Hinſichtlich der grundſätzlichen Frage, meine Herren, nur einige Worte. Das Recht des Ma⸗ giſtrats iſt es ſelbſtverſtändlich, eine Abänderung der damaligen Beſchlußfaſſung zu beantragen, und wir müſſen der Vorlage, die darüber angekündigt wird, entgegenſehen. Aber wir wollen ſchon heute feſt⸗ ſtellen, daß wir auf dem Boden des Normaletats ſtehen und daß wir an jede Anderung gerade in dieſem Punkte mit beſonderer Skepſis herangehen werden. Ich bemerke auch, daß, ſobald der Normal⸗ etat an einer Stelle angetaſtet wird, natürlich nichts entgegeſteht, alle diejenigen Wünſche aufzurollen, die damals von der Stadtverordnetenverſammlung in entgegenkommender Haltung gegenüber dem Magiſtrat unterdrückt worden ſind. Jedenfalls müſſen wir auf eine baldige Erledigung der An⸗ gelegenheit dringen. Wir müſſen darauf dringen im Intereſſe der Beamten, um die es ſich handelt, aber auch im Intereſſe der Würde der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung. Der Magiſtrat hat bei den wichtigſten Angelegenheiten, bei Angelegenheiten von außerordentlicher Tragweite für unſer ganzes Finanzweſen, wiederholt verlangt, daß wir wo⸗ möglich ohne Kommiſſionsſitzung an einem Abend im Vertrauen auf ſeine Arbeit und ſeine Vorbera⸗ tungen Beſchluß faſſen. Da dürfen wir auch ſoviel Vertrauen zu einem einſtimmigen Beſchluß dieſer Verſammlung haben, daß ſeine Erledigung alsbald erfolgt und wir nicht drei Monate nachher damit vertröſtet werden, daß wir in einer weiteren Friſt von ſechs Monaten dieſer Erledigung entgegen⸗ ſehen dürfen. (Bravo!) Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, der Herr Vorredner hat ja mit recht ſcharfem Geſchütz geſchoſſen: die Würde der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſei durch den Magiſtrat berührt worden, einen ſchar fen Proteſt lege er ein gegen die Stellungnahme des Magiſtrats zu einem e in ſtimmigen Be⸗ ſchluß der Stadtverordnetenver, ſammlun g. Es wäre nicht nötig geweſen, mit ſo ſcharfem Geſchütz zu ſchießen, wenn der geehrte Herr Vorredner ſich die Mühe gegeben hätte, die Beſchlüſſe der Stadtverordnetenverſammlung noch einmal anzuſehen. Ich werde mit ſo ſcharfem Geſchütz nicht wieder ſchießen, um nicht in dieſe Sache unnötigerweiſe eine Schärfe hineinzubringen, die ihr beſſer fern bleibt. Ich glaube, es iſt ſehr viel