284 Sitzung vom 22. Juni 1910 dem Beſchluſſe der Stadtverordnetenverſammlung Stadtv. Meyer zuzuſtimmen, wir das auch können — und mit den Herren Rednern, die geſprochen und gewünſcht haben, daß wir die Angelegenheit er⸗ wägen wollen. Dadurch, daß wir die 5 Stellen eingeſetzt haben, alſo dem Beſchluſſe der Stadt⸗ verordnetenverſammlung ſtrikte nachgekommen ſind, haben wir die Möglichkeit geſchaffen, die Mittel zur Verfügung zu haben, um, wenn wir dazu kommen ſollten, dem Antrage des Herrn Stadtv. Meyer zuzuſtimmen, die Durchführung desſelben vorzunehmen. Wir können das aber un⸗ möglich, bevor wir uns über dieſe Angelegenheit verſtändigt haben. Sie ſagen, Herr Stadtv. Meyer: wir wünſchen, daß die Zuſtimmung ohne weiteres erfolgt. Meine Herren, das können Sie ja nicht verlangen bei einer Differenz in der Auffaſſung. Wenn Sie anderer Auffaſſung ſind als der Magiſtrat, ſo können Sie doch nicht verlangen, daß der Magiſtrat ohne weiteres zuſtimmt. Dazu haben Sie gar kein Recht, meine verehrten Herren; Sie kömen doch nicht den Magiſtrat durch einen Stadtverordnetenbeſchluß ausſchalten! Zum Gemeindebeſchluß gehört doch die Zuſtimmung des Magiſtrats. Wenn Sie einen Beſchluß faſſen — was Sie in dieſem Falle nicht getan haben —, und der Magiſtrat ſagt nein, dann iſt der Konfliktsfall da, den wir dann in einer ge⸗ miſchten Deputation unter uns erledigen müſſen. Ich bin überzeugt, daß wir unter uns damit fertig werden. Geſchieht das aber nicht, ſo entſcheidet der Bezirksausſchuß. Das iſt doch alles im Geſetz vor⸗ geſchrieben. Wie kann da Herr Stadtv. Meyer ſagen: Wir wünſchen, daß die Zuſtimmung des Magiſtrats ohne weiteres erfolgt! Das iſt doch ein ganz ungerechtfertigtes Verlangen. Und wenn ihm nicht entſprochen wird, können Sie uns nicht ſolche Vorwürfe machen, Herr Stadtv. Meyer, wie Sie es getan haben. Im übrigen kann ich erklären, wenn Sie ſagen: die Stadtverordnetenverſammlung ſteht auf dem Boden des Normaletats —, daß der Ma⸗ giſtrat genau dasſelbe tut. Ich habe mir, nachdem der Streitfall erörtert war, die Akten, die Beſchlüſſe durchgeſehen, und ich kann Ihnen ſagen, daß ich zu dem ehrlichen Urteil gekommen bin, daß ein Gemeindebeſchluß im Sinne des Ma⸗ giſtrats be züglich des Normaletats damals zuſt ande gekommen iſt. Ich werde mir erlauben, in der Ausſchußfſitzung, die wir haben werden, wenn unſere Vorlage kommt, aus⸗ einanderzuſetzen, worauf ſich dieſes mein Urteil gründet, und ich glaube, Sie werden mir dann zu⸗ ſtimmen. Der Magiſtrat hat darüber noch nicht Beſchluß gefaßt. Ich habe damals in den Ver⸗ handlungen des Etatsausſchuſſes geſagt, es habe kein Konſenſus ſtattgefunden. Ich ſehe jetzt, daß ich mich geirrt habe, es hat ein Kon⸗ ſenſus ſtattgefunden. Das kann ich Ihnen aus der Vorlage des Magiſtrats wie aus den Reden in der Stadtverordnetenverſammlung, die mir im ſtenographiſchen Bericht vorgelegen haben, nachweiſen. Ich bin alſo der Anſicht: es iſt gar kein Anlaß zu einer großen Erregung. Es iſt beſſer für die Sache, wenn wir uns nicht erregen, ſondern wenn wir ganz kühl und kalt die Frage behandeln. Ich wiederhole noch einmal, was ich vorhin geſagt habe: unſer Beſchluß, der voll und ganz dem Be⸗ ſchluſſe der Stadtverordnetenverſammlung zu⸗ ſtimmt, gibt die Möglichteit, daß ſelbſt, wenn wir ſo weit gehen ſollten, dem Wunſche des Herrn mehr können Sie nicht verlangen —, eventuell ſogar mit Wirkung vom 1. April 1910 ab. Die Möglichkeit iſt gegeben. Sie werden das aber ſelbſt nicht wollen, meine geehrten Herren. Wir haben uns damals gegenſeitig in die ganze Sache hineingeredet, ohne das ſehr umfangreiche Material vorher noch einmal eingehend geprüft zu haben. Wir werden Ihnen das Material vorlegen, Ihnen alle die Konſequenzen auseinanderſetzen, die die Sache haben würde, und ich bin überzeugt, Sie werden ſelbſt anerkennen, daß wir nicht anders handeln konnten, als wir gehandelt haben, und daß wir völlig loyal bei dieſer Antwort verfahren ſind, daß es uns nicht eingefallen iſt, die Würde der Stadtverordnetenverſammlung zu kränken und daß ein Proteſt wirklich nicht nötig war. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, ehe ich das Wort in dieſer Angelegenheit weiter erteile, bitte ich nunmehr, die auf Nachmittag / Uhr ange⸗ ſetzten Wahlen vorzunehmen und dieſe Verhandlung zu unterbrechen. Wir werden nach Erledigung der Punkte 9 und 10 wieder auf Punkt 7 zurückkommen. Ich ernenne zu Wahlaufſehern die Herren Kollegen Marzahn und Walther. Der § 32 der Städteordnung lautet: Für jedes zu wählende Mitglied des Ma⸗ giſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Ab⸗ ſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen 4 Perſonen, auf welche die meiſten Stimmen gefallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmen⸗ mehrheit nicht erreicht, ſo findet unter den⸗ jenigen 2 Perſonen, welche bei der zweiten Ab⸗ ſtimmung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmengleich⸗ heit entſcheidet das Los. Wir kommen zunächſt zur: Wahl des erſten Bürgermeiſters auf die Amts⸗ dauer von 12 Jahren. — Druckſache 195. Ich bitte die Herren Wahlaufſeher, die Stimmzettel zu verteilen. (Die Stimmzettel werden verteilt. Die Wahl er⸗ folgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Meine Herren, es ſind 51 Stimmzettel abge⸗ geben worden. Darunter befinden ſich 8 weiße Zettel; es bleiben demnach 43 gültige Stimmen übrig. Von dieſen entfallen auf Herrn Oberbürger⸗ meiſter Schuſtehrus 42, auf Herrn Bürgermeiſter Matting 1 Stimme. Herr Oberbürgermeiſter Schuſtehrus iſt ſomit zum erſten Bürgermeiſter auf 12 Jahre wiedergewählt. (Bravo!) Wir kommen nunmehr zur: Wahl des Stadtſchulrats auf die Amtsdauer von 12 Jahren. — Druckſache 195. Ich bitte die Herren Wahlaufſeher, die Stimmzettel zu verteilen. (Die Stimmzetel werden verteilt. Die Wahl er⸗ folgt. Das Ergebnis wir ermittelt.) Meine Herren, es ſind insgeſamt 49 Stimm⸗ zettel abgegeben worden, darunter 6 unbeſchriebene.