286 in einem Ausſchuſſe darüber zu beraten. Wir werden dann verſuchen, unſere gegenſätzliche Auffaſſung, die auch jetzt wieder nach Ihren letzten Ausführun⸗ gen zutage getreten iſt, aufzuklären. Im übrigen, meine Herren, ſehen Sie doch, daß der Magiſtrat zugeſtimmt hat. Sie haben nur unſeren Beſchluß anders interpretiert. Es kommt ganz darauf an, ob Sie „die Zuſtimmung“ auf das Vorherige oder das Nachherige beziehen wollen. Sie können es ja aber nur auf das Vorherige be⸗ ziehen; denn wir haben im erſten Satze geſagt: Gegen den Beſchluß der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung, die neuen Stellen einzurichten, haben wir kein Bedenken; das heißt doch aber: wir ſtimmen zu. Die Außerungen des Herrn Dr Stadthagen — das möchte ich nur noch ſagen — ſind nicht verbind⸗ lich. Das iſt ein einzelner Stadtverordneter, der geſprochen hat; er hat das Gegenteil von dem ge⸗ ſagt, was der Vertreter des Magiſtrats vorher geſagt hatte. Herr Stadtverordneter Stadthagen wußte alſo, daß der Magiſtrat anderer Anſicht iſt. Jedenfalls liegt kein Beſchluß der Stadtverord⸗ netenverſammlung vor, wonach ſie den Anſichten der einzelnen Redner beigetreten iſt. Ich kann nicht zugeben, Herr Stadtverordneter Meyer, daß eine ſtillſchweigende einſtimmige Zuſtimmung zu dieſer Anſicht anzunehmen iſt, wenn die 5 Stellen eingeſetzt werden; denn die grundſätzliche Frage iſt zu ſehr von der Frage der 5 Stellen verſchieden. Ich bin ſogar der Anſicht, Herr Stadtverordneter Meyer: die Stadtverordnetenverſammlung konute gar micht den Beſch tu faſſe n. Der Beſchluß würde ja das Recht des Magiſtrats, zu wählen und zu befördern, aufge⸗ hoben haben. Das Wahlrecht des Magiſtrats und die alleinige Beſtimmung über die Beförderung iſt nicht nur aus der Städteordnung zu konſtruieren, ſondern liegt auch in einem ausdrücklichen Ge⸗ meindebeſchluſſe vor. Dieſes Recht können Sie nicht einſeitig aufheben. Der Gemeindebeſchluß lautet im § 5 der Ausführungsbeſtimmungen zum Normaletat: Die Beförderung in eine höhere Gehalts⸗ klaſſe erfolgt lediglich durch die freie Wahl des Magiſtrats. Auch durch die Ablegung der hier vorgeſchriebenen Prüfungen erlangt der Beamte einen Rechtsanſpruch auf die Be⸗ förderung nicht. Alſo, meine Herren, völlig freie Hand bezüglich der Wahl und der Beförderung hat der Magiſtrat. Wenn Sie nun ſagen wollten, daß jeder Aſſiſtent, ſobald er 12 Dienſtjahre zurückgelegt hat, in die Klaſſe b der Sekretäre eintreten muß, ſo würden Sie dieſes Wahlrecht illuſoriſch machen. Sie wollen daraus erſehen, daß die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung damals meines Erachtens, wie ich vermuten muß, mit Überlegung, nur den einen Beſchluß gefaßt hat, die 5 neuen Stellen einzuſetzen, im übrigen aber dem Wunſche einzelner Redner nicht in einem Beſchluſſe ſtattgegeben hat. Stadtv. Meyer: Meine Herren, der Herr Oberbürgermeiſter hat es wieder ſo dargeſtellt, als wollten wir das Wahlrecht des Magiſtrats an⸗ taſten. Ich habe vorhin ſchon erklärt, daß davon gar keine Rede ſein kann. Wir wollen lediglich, daß der Magiſtrat das tut, was er in der Begrün⸗ dung ſeiner Vorlage geſagt hat, nämlich in der Regel Sitzung vom 22. Juni 1910 nach 12 Jahren jeden Aſſiſtenten in eine Sekre⸗ tärſtelle verſetzt. Ich habe außerdem nur noch zu bemerken, daß der Herr Oberbürgermeiſter doch irrt, wenn er die Ausführungen der Herren Kollegen Dr Stadt⸗ hagen, Dr Frentzel und von mir lediglich als per⸗ ſönliche Außerungen anſieht. Wir waren doch dabei als Vertreter unſerer Fraktionen tätig, und ich weiß, daß die Kollegen in der ſozialdemokra⸗ tiſchen Fraktion unſeren Standpunkt in dieſer Richtung in vollem Umfange gebilligt haben. Wenn endlich der Herr Oberbürgermeiſter meint, ich hätte die Vorlage nicht richtig aufgefaßt, dann bedaure ich, dabei ſtehen bleiben zu müſſen, daß die Urſache dieſer falſchen Auffaſſung die Re⸗ daktion dieſer Mitteilung iſt. Der Herr Ober⸗ bürgermeiſter hat geſagt, es ſtehe in dem erſten Satze: Wir haben kein Bedenken gegen den Be⸗ ſchluß. Herr Oberbürgermeiſter, Sie haben über⸗ ſehen, daß darin ſteht: wir haben an ſiſch kein Be⸗ denken — und „an ſich“ pflegt man in der deutſchen Sprache ſo ähnlich zu gebrauchen wie „eigentlich“; es iſt gewöhnlich die Vorbereitung zu einer Ver⸗ neinung. So habe ich den Satz um ſo mehr leſen müſſen, als im zweiten Satze die Zuſtimmung zu dem Beſchluſſe mit der ſpäteren grundſätzlichen Re⸗ gelung verquickt iſt. Ich bin aber erfreut darüber, daß ich die Vorlage mißverſtanden habe, und kon⸗ ſtatiere mit Befriedigung, daß wenigſtens in dieſer Beziehung der Magiſtrat unſerem Beſchluſſe bei⸗ getreten iſt. Stadtv. Hirſch: Meine Herren, ich will auf die Sache ſelbſt nicht eingehen. Ich habe nur das Wort ergriffen, um Sie zu bitten, das, was Herr Kollege Meyer über die ſozialdemokratiſche Frak⸗ tion geſagt hat, als nicht geſprochen aufzufaſſen. Herr Kollege Meyer hat weder von der Fraktion noch von irgendeinem meiner Freunde den Auf⸗ trag bekommen, die Anſchauung, die er hier zu ver⸗ treten hat, gleichzeitig auch in unſerem Namen zu vertreten. Oberbürgermeiſter Schuſtehrus: Meine Herren, ich kann die Ausführungen des Herrn Stadtv. Meyer nicht unwiderſprochen laſſen; denn das Axiom, das er hier aufgeſtellt hat und das dahin geht, daß, wenn einzelne Redner hier geſprochen haben, die ſich mit ihrer Fraktion in Verbindung geſetzt haben, aus dieſer Erklärung der Redner ein einſtimmiger Beſchluß der Stadt⸗ verordnetenverſammlung hervorgeht, dieſes Axiom kann ich unmöglich, das können auch Sie nicht anerkennen. Das müſſen wir für alle Zukunft ganz genau und deutlich ausſprechen: die einzelnen Fraktionen, und wenn ſie alle einſtimmig wären, ſind nicht die Stadtverordnetenverſammlung. Die Stadtverordnetenverſammlung ſpricht nur, wenn ſie einen Beſchluß faßt. Wenn Sie, Herr Stadt⸗ verordneter Meyer, das wollten, dann hätten Sie den Antrag ſtellen müſſen, dann hätten Sie die Verſammlung beſchließen laſſen müſſen. Wenn das geſchehen wäre, dann wäre unſere Antwort anders ausgefallen. Aber das iſt nicht geſchehen. In Wirklichkeit ſteht es doch feſt, daß die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung gerade über die ſtrittigen Punkte keinen Beſchluß gefaßt hat, und infolgedeſſen iſt ganz loyal auch unſer Beſchluß und unſere Antwort ausgefallen. Ich freue mich, daß Herr Stadtverordneter Meyer einſieht, daß