288 in einer Anzahl von Bundesſtaaten beſteht, hält die Kirche das Verbot dennoch in der Provinz Brandenburg für notwendig. Sie glaubt anſchei⸗ nend, daß ihre Autorität durch eine völlige Auf⸗ hebung des Verbots hier gefährdet würde. Es wird alſo für die Provinz Brandenburg ein anderer Maßſtab angelegt als für alle übrigen Provinzen und Bundesſtaaten. Die Weltfremdheit und Rück⸗ ſtändigkeit der oberſten Kirchenbehörde iſt ja hin⸗ länglich denjenigen bekannt, die mit der Kirche zu tun haben. Am meiſten haben darunter die libe⸗ ralen Kirchenräte und Synoden zu leiden. Es gibt keine Rekursinſtanz gegen dieſe Behörde, und ſo iſt gegen die Entſcheidungen, denen eine beſondere Anſchauung zu Grunde liegt, leider nichts zu machen. Der jetzige Herr Oberpräſident hat ſich dieſer Anſchauung ja auch gefügt oder leider wohl fügen müſſen und ſich dadurch bezüglich der Sonntagsheiligung in ſtrikten Gegenſatz zu ſeinem Amtsvorgänger, dem jetzigen Kultusminiſter, geſtellt. Meine Herren, ich will nicht das Hauptgewicht auf den Erfolg legen, der zu verzeichnen iſt, ſon⸗ dern darauf, was noch zu tun übrig ble ib t. Durch die nicht vollſtändige Frei⸗ gabe erſcheint der Wert des Erfolges be de u⸗ ten d herabgeſetzt. Es muß nunmehr eine neue Agitation einſetze, damit aus d er bloßen Verkürzung der Schaufen⸗ erſperre eine vollſtändige Beſei⸗ igung werde und auch der über⸗ lüſſige Reſt der alten Verordnung er ſchwinde, deſſen Fortexiſten z icht im geringſten eine innere Notwendigkeit iſt. In die ſe m Sinne bitte ich von der Magiſtratsmitteilung Kennt⸗ nis zu nehmen. ſt 1 f v n (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Verſammlung nimmt Kenntnis.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 11 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Beſchickung der internationalen Hygiene⸗Aus⸗ ſtellung in Dresden 1911. — Druckſachen 166 und 196. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Baner: Meine Herren, der Ausſchuß, den Sie zur Beratung der Magiſtratsvorlage über die Beſchickung der inter⸗ nationalen Hygiene⸗Ausſtellung in Dresden ein⸗ geſetzt haben, empfiehlt Ihnen die Annahme der Vorlage. Es waren im Ausſchuß zunächſt Mei⸗ nungsverſchiedenheiten über die Notwendigkeit aller der 13 einzelnen Ausſtellungsobjekte vor⸗ handen. Man hat ſich ſchließlich dahin geeinigt, daß man alle 13 bewilligte. Bei Nr. 13 iſt die Bewilligung mit Stimmengleichheit erfolgt, die Stimme des Vorſitzenden gab den Ausſchlag. Bei Nr. 4, dem Modell des geplanten Krankenhauſes für Geburtshilfe, und Nr. 13, den Modellen und Plänen für das Tuberkuloſeheim in Beetz⸗Sommer⸗ feld, wurde von denjenigen Herren, die dieſe Po⸗ ſitionen nicht bewilligen wollten, eingewandt, daß man die ſogenannten Arbeitsmodelle des Bau⸗ amtes einſenden könnte. Das ſind Modelle, die das Bauamt jedesmal bei größeren Bauten anfertigt, um eine eigene Überſicht über die Art und Weiſe Sitzung vom 22. Juni 1910 zu haben, wie der Bau ſich geſtalten wird. Dem wurde entgegengehalten, daß dieſe Modelle nicht zur Ausſtellung beſtimmt werden könnten, weil ſie nicht derartig ſeien, daß ſie ſich auf einer Hygiene⸗ ausſtellung ſehen laſſen könnten. Sie ſeien wohl für die Arbeit zweckmäßig, aber doch nicht als Ausſtellungsobjekte verwendbar. Im allgemeinen hat ſich der Ausſchuß auf den Standpunkt geſtellt, daß wir auf der Hygiene⸗ ausſtellung ſelbſt viel lernen wollen und daß es mithin auch notwendig iſt, daß wir von denjenigen Sachen, an denen andere von uns lernen können, eine reichliche Ausſtellung vornehmen. Ich emp⸗ fehle Ihnen alſo, die Magiſtratsvorlage zu bewilligen. Der Ausſchuß iſt darüber noch hinausgegangen und hat auf Grund eines Briefes des Herrn Pro⸗ feſſor Gärtner aus Jena, des Vorſtandes der Ab⸗ teilung für Waſſerverſorgung — der darum gebeten hatte, es möge ein Modell oder eine inſtruktive Zeichnung des hieſigen Waſſerwerks als Aus⸗ ſtellungsobjekt zur Verfügung geſtellt werden den Beſchluß gefaßt, daß auch die Pläne des Waſſer⸗ werkes Jungfernheide mit der Maßgabe auszu⸗ ſtellen wären, daß durch das Hinzutreten dieſer Ausſtellungspläne eine Erhöhung der Geſamt⸗ ſumme von 11 000 ℳ nicht eintreten ſoll. Der Herr Vertreter des Magiſtrats hat auch zugeſagt, daß die Koſten ſich keineswegs erhöhen werden. Ich möchte nun um eine Auskunft bitten. In den Akten finde ich eine Notiz vom 11. Juni, in der ſteht: Modelle des Waſſerwerkes Jungfern⸗ heide ſind nicht vorhanden, auch reichen die vorgenommenen Bohrproben nicht aus, um das gewünſchte Modell der Bohrſchichten zuſammenzuſtellen; jedoch können inſtruk⸗ tive Pläne des Waſſerwerkes, insbeſondere des Brunnens, mit ſorgfältigen zeichneriſchen Darſtellungen angefertigt werden. Da hierzu eigenes Perſonal nicht zur Verfügung ſteht, würden die Koſten für dieſe Zeichnungen etwa 300 ℳ betragen. Es iſt aber doch geſagt worden, es würden keine beſonderen Koſten daraus erwachſen. Ich möchte um Aufklärung bitten, wie ſich die Sache verhält. Im übrigen beantrage ich die Annahme der Magiſtratsvorlage. Stadtrat Seydel: Die gewünſchte Auskunft kann ich gleich erteilen. Allerdings entſtehen durch die Zeichnungen für das Waſſerwerk Koſten, und zwar im Betrage von etwa 300 ℳ. Einmal haben wir aber die 11 000 ℳ nicht auf den Pfennig genau berechnen können, ſondern nur geſchätzt, ſo daß an⸗ zunehmen iſt, daß an irgendeiner Stelle noch etwas übrig bleiben wird. Anderſeits möchte ich ausdrück⸗ lich feſtſtellen, daß bei der Berechnung der Unkoſten für die von der Tiefbauverwaltung vorgeſchlagenen Gegenſtände inſofern ein Irrtum obwaltet, als da einige hundert Mark für Generalunkoſten, wie Ver⸗ packung, Transport uſw., eingeſetzt ſind, während dieſe Generalunkoſten in der Vorlage ſchon an anderer Stelle mit einer Pauſchalſumme berück⸗ ſichtigt ſind. Es iſt alſo mit Sicherheit darauf zu rechnen, daß bei der Tiefbauverwaltung mehrere hundert Mark geſpart werden; dieſe können dann vom Waſſerwerk verbraucht werden. Die Endſumme kann danach ſo bleiben, wie ſie iſt. Stadtv. Jaſtrow: In Übereinſtimmung mit meinen Freunden möchte ich erklären, daß wir bei