300 Aber das habe ich gar nicht geſagt. Nun weiß ich nicht, ob ich im Rahmen der perſönlichen Bemerkung das aus dem ſtenographiſchen Bericht vorleſen darf, was ich geſagt habe. (Rufe: Nein!) — Das geht alſo nicht; dann muß ich darauf ver⸗ zichten. Ich möchte nur noch bemerken — das kann ich ſagen —, daß ich ſeinerzeit behauptet habe: 25 000 von 300 000 ℳ ſind 8¾%. 25 000 ℳ von 100 000 ℳ ſind immer 25%, Herr Kollege Borchardt. Sie brauchen mir wirklich einen derartigen Mangel an Rechenkunſt nicht vorzuwerfen. Stadtv. Dr. Borchardt (perſönliche Bemer⸗ kung): Meine Herren, es iſt etwas eigentümlich: Herr Kollege Jolenberg hat, das wird Ihnen allen erinnerlich ſein, in ſeiner erſten Rede geſagt, daß er ſogar beim Magiſtrat nachgefragt habe, ob bei dem von ihm angeführten Beiſpiel — das war ſo: 100 000 ℳm Grundſtückswert, 200 000 ℳ. Gebäude⸗ wert, 325 000 ℳ. Verkaufswert, Wertzuwachs 25 000 ℳ —, daß er in ſeiner Umgebung ſowohl wie beim Magiſtrat angefragt habe, ob denn nun dieſer Wertzuwachs nach unſerer Steuerordnung berechnet 8/¼ % oder 25% ſei. Nachdem er das vorher ſelbſt angegeben hat — der unkorrigierte ſtenographiſche Bericht wird ja ausweiſen, daß er das vorhin geſagt hat —, war ich doch vollkommen be⸗ rechtigt, anzunehmen, daß er der Meinung iſt nach dem Leſen unſerer Steuerordnung, daß eben dieſe 25 000 ℳ unter Umſtänden nur 8¾% ſein können, d. h. von 100 000 ℳ berechnet 8½¼“% geben. — I habe übrigens den Herren (zu den Liberalen) in keiner Weiſe den Vorwurf gemacht, etwa Unſinn zu ſprechen, ſondern Herr Kollege Jolenberg hat Ihnen den Vorwurf gemacht, übereilte Beſchlüſſe gefaßt zu haben. Ich freue mich ſehr, konſtatieren zu können, daß alle Ihre Beſchlüſſe nur nach ſehr reiflicher Uberlegung gefaßt worden ſind. Antragſteller Stadtv. Brode (Schlußwort): Meine Herren, ich habe Ihnen ſchon eingangs meiner Ausführungen geſagt, aus welchen Gründen und unter welchen Umſtänden damals die ein⸗ ſtimmige Beſchlußfaſſung über die Wertzuwachs⸗ ſteuerordnung erfolgt iſt. Es wäre alſo ganz unnötig geweſen, daß uns Herr Kollege Borchardt in ſtunden⸗ langer Ausführung vorgehalten hat, daß wir uns übereilt haben. Wenn er das Referat des Herrn Kollegen Frentzel durchgeleſen hätte, dann hätte er gefunden, daß wir uns voll bewußt waren, eine Wertzuwachsſteuerordnung zu beſchließen, nicht weil wir dieſe Wertzuwachsſteuerordnung für die richtige halten, ſondern weil wir in dem gegen⸗ wärtigen Moment überhaupt nur eine Wertzuwachs⸗ ſteuerordnung haben wollten. Was die Beiſpiele betrifft, die Herr Kollege Borchardt angeführt hat, um uns von ſeiner Auf⸗ faſſung zu überzeugen, ſo muß ich ſagen, daß ich, der ich einigermaßen auf dieſem Gebiete verſiert bin, den Kopf darüber geſchüttelt habe, wie ein logiſch denkender Menſch derartige Behauptungen aufſtellen kann. Jemand, der ein Terrain für 50 000 ℳ kauft und einen Bau für 150 000 ℳ darauf aufführt, hat doch außer der Hergabe der 150 000 ℳ Baukoſten dadurch, daß er das Haus gebaut hat, auch noch viel geleiſtet; wenn er dann die Summe von 50 000 ℳ verdient hat, ſo würde er nach Anſicht des Herrn Kollegen Borchardt dieſe Summe nur am Terrain verdient haben. Wenn ch ſerer Wertzuwachsſteuerordnung einzutreten. Sitzung vom 22. Juni 1910 jemand für 50 000 ℳ ein Terrain kauft und es für 100 000 ℳ. verkauft, alſo daran 50 000 ℳ ver⸗ dient, dann hätte Herr Kollege Borchardt recht. Wenn aber jemand in dem Falle, wo er ein Haus baut, zu dem er Arbeit, Intelligenz und Kapital aufgewendet hat, einen Teil des Gewinns als Ver⸗ dienſt und nicht als Wertzuwachs aufgefaßt haben will, dagegen iſt doch meiner Anſicht nach nichts einzuwenden. Ich will dies an einem andern Bei⸗ ſpiele noch näher erklären. Jemand kauft ein Terrain für 50 000 ℳ und baut darauf ein Haus für 150 000 ℳ. Der Nachbar kauft das gleiche Terrain nebenan zu demſelben Preiſe und baut unter Aufwendung derſelben Mittel; er hat aber einen ungünſtigen Grundriß, er hat nicht das Be⸗ dürfnis der betreffenden Gegend erkannt, er iſt nicht intelligent genug, um in ſachgemäßer Weiſe zu bauen. Dann kann der eine unter Umſtänden das Haus für 300 000 ℳ. verkaufen, d. h. mit 50 000 ℳd Nutzen, der andere verkauft es dagegen unter Umſtänden mit Verluſt. Wie iſt nun daraus zu ſchließen, daß der Verdienſt des einen lediglich auf den Wertzuwachs des Terrains zurückzuführen iſt? Ich könnte noch ſehr viel mehr anführen; da aber der Schlußantrag angenommen worden iſt, will ich weitere Ausührungen unterlaſſen. Ich mache nur noch darauf aufmerkſam, daß auch die Gemeinde Rixdorf nachträglich bereits ihre Wert⸗ zuwachsſteuerordnung geändert hat, ſo daß es alſo durchaus nichts auf ſich haben würde, wenn wir auch den Magiſtrat erſuchen, in eine Reviſion % I bitte daher um Annahme des Antrags. (Die Verſammlung ſtimmt dem Antrage der Stadtv. Brode und Gen. zu.) Borſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das Pro⸗ tokoll vollziehen heute die Herren Kollegen Boll⸗ mann, Braune und Dzialoszynski. 2 Meine Herren, ehe wir zu dem folgenden Punkt übergehen, möchte ich mir erlauben, Ihnen eine gewiſſe Rückſicht auf den Herrn Stenographen zu empfehlen. Der Herr ſitzt ſeit ¼27 und ſtenographiert bereits ununterbrochen 3 Stunden. Ich glaube, es liegt auch im Intereſſe der Redner ſelbſt, ſich zu den folgenden Punkten etwas kürzer zu faſſen, damit das Stenogramm zuverläſſig iſt. Es wird kaum dem Herrn möglich ſein, wenn er noch mehrere Stunden zu ſtenographieren hat, mit der Gewiſſenhaftigkeit und Genauigkeit ſeines Amtes zu walten, wie es zu wünſchen iſt. (Bravo!) Stadtv. Meyer (zur Geſchäftsordnung): Ich bitte um die Erlaubnis, zu Punkt 7 noch nach⸗ träglich eine perſönliche Bemerkung machen zu dürfen. Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Das iſt zwar ungewöhnlich, aber wenn niemand widerſpricht, ſo kann es, glaube ich, geſchehen. — Es widerſpricht niemand. Stadtv. Meyer (perſönliche Bemerkung): Auf die letzte perſönliche Bemerkung des Herrn Kollegen Hirſch habe ich vorhin geſchwiegen, um die per⸗ ſönlichen Angriffe nicht zum Schaden der Sache zu häufen. Nach Rückſprache mit Herrn Hirſch ſtelle ich aber nachträglich feſt, daß der Vertreter der ſozial⸗