302 dadurch die Teilung des zur Bebauung frei blei⸗ benden Geländes in drei Baublocks: in einen kleineren, der zwiſchen der verlängerten Sophie⸗ Charlotte⸗Straße und dem Witzlebenplatz liegt, den Hauptblock der Front des Königswegs entlang und den dritten, ebenfalls wieder kleineren Block, der zwiſchen der Riehlſtraße und der Neuen Kantſtraße gelegen iſt. Meine Herren, die Grundſtücke, die zum Ver⸗ kauf ſtehen und durch dieſe Fluchtlinien von dem im ſtädtiſchen Beſitz verbleibenden Grundbeſitz abgetrennt werden, haben eine Breite, die zwiſchen 38 und 36m ſchwankt. Man kann alſo wohl ſagen, daß ſie das Optimum eines Baugeländes darſtellen und daß deswegen zu erwarten iſt, daß ein ver⸗ hältnismäßig hoher Preis erzielt werden wird. Zu bedauern iſt es, daß ein Punkt, über den wir uns im Ausſchuß und auch damals in geheimer Sitzung im Plenum ziemlich ausführlich unter⸗ halten haben, bisher noch nicht hat zur Aus⸗ führung kommen können, nämlich der Erwerb des Eckgrundſtücks, des jetzigen Garnſchen Grund⸗ ſtücks, von dem wir annehmen, daß vielleicht der am Waſſer gelegene Teil zu kaufen ſein würde, um auf dieſe Weiſe auch vom Witzlebenplatz her einen direkten Zugang zu unſerer Anlage zu erhalten. Das hat ſich bisher noch nicht durchführen laſſen, und dieſe vorläufige Undurchführbarteit nötigt uns auch, neben dieſem Hauſe noch einen zweiten Baublock, von dem ich ſchon geſprochen habe, vor⸗ zuſehen. 0 Die verbleibende Parkfläche hat, wie Sie aus der Zeichnung erſehen, eine verſchiedene Breite, an der breiteſten Stelle, da, wo der See winkelartig vorſpringt, faſt 80 m, während ſie an der ſchmalſten Stelle, neben der Riehlſtraße, eine Breite von 20 m etwa aufweiſt. Immerhin werden Sie ſich auf dieſem Plan, worin die vorläufige Geſtaltung des Grundſtücks angedeutet iſt, überzeugen, daß der Charakter der ganzen Gegend, den wir wahren wollten, in reichem Maße gewahrt bleibt, und dem ganzen Lietzenſee, ſoweit er nicht bereits bebaut iſt, der Charakter als freier See, wie man hier geſagt hat, als Naturdenkmal, das von allen Seiten zu⸗ gänglich iſt, erhalten bleibt. Über eins finde ich in der Vorlage keine Aus⸗ kunft, und ich möchte deswegen den Magiſtrat da⸗ nach fragen, keine Auskunft nämlich darüber, wie die zu verkaufenden Grundſtücke ihre Hinterfront zu geſtalten haben. Man kann ſagen, das gehört in dieſe Vorlage nicht hinein, ſondern das wäre Sache einer beſonderen Vorlage, in welcher der Verkauf behandelt wird. Es iſt hier nur davon die Rede, daß entgegen einem früheren Projekt an der Flucht⸗ linie keine Straße angelegt werden ſoll, daß alſo auf dieſe Weiſe auch kein Ausgang für die Beſitzer der Grundſtücke nach dem Parkgrundſtücke geſchaffen werden ſoll. Es iſt aber nicht davon die Rede, ob die zukünftigen Käufer gehalten werden ſollen, dort etwa Hintergärten anzulegen, oder ob die hohen Brandmauern über unſere Parkanlage hinwegſehen werden. Hierüber möchte ich gern vom Magiſtrat noch Auskunft haben. Meine Herren, es iſt angeregt worden, auch dieſe Sache in einem Ausſchuſſe weiter zu behandeln. Erſtens ſteht der Behandlung im Ausſchuß das Be⸗ denken gegenüber, daß bis zum kommenden Mittwoch kein Tag mehr für eine Ausſchußberatung in größerem Stile frei iſt. Es würde ſich die Not⸗ wendigkeit ergeben, die Sache bis über die Ferien Sitzung vom 22. Juni 1910 zu vertagen, und das geht nicht; denn ich habe aus den Akten erſehen, daß Verkaufsverhandlungen ſchweben, und dieſe können nach meiner Meinung nicht zu Ende gebracht werden, wenn nicht die Fluchtlinien feſtgeſetzt ſind und die Leute gar nicht wiſſen, was ſie wirklich kaufen ſollen und wie ſich der ganze Plan geſtalten wird. Deswegen möchte ich glauben, daß wir bei der verhältnismäßig ein⸗ fachen Sachlage, die im weſentlichen nur das be⸗ trifft, was Sie bereits durch Ihren Beſchluß ge⸗ nehmigt haben, von einer Ausſchußberatung ab⸗ ſehen können. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, ich verſtehe die Anfrage des Herrn Referenten dahin, ob beabſichtigt iſt, die Gebäude unmittelbar in die Fluchtlinie, wie ſie Ihnen vorgelegt worden iſt, nach der Seeſeite hin zu verſetzen, ſo daß dieſe Ge⸗ bäude dann frontmäßig nach jenem Platze hin ent⸗ wickelt werden. Nach den Vorprojekten, die bisher aufgeſtellt worden ſind, iſt dieſe Abſicht nicht vor⸗ handen. Wir wollen vielmehr den allergrößten Teil jener Fronten gegenüber der Fluchtlinie derartig zurückſtellen, daß ein bis zu 6 m entwickelter Vor⸗ garten verbleibt (Berichterſtatter Stadtv. Dr Frentzel: Hintergarten!) — oder Vorgarten; der ſo geſchaffene Vorgarten iſt, wie ein beauungsplanmäßiger Vorgarten zu betrachten, weil ja die Fluchtlinie auch als eine wirk⸗ liche Fluchtlinie etabliert wird. Dieſer Vorgarten kann nur nicht durch Feſtſetzung einer beſonderen, von der Straßenfluchtlinie abweichenden Bauflucht⸗ linie in dem Bebauungsplan eingetragen, ſondern kann lediglich im Wege der privatrechtlichen Be⸗ ſchränkung begründet werden. Es wird alſo beim Verkauf dieſer Flächen in das Grundbuch einge⸗ tragen, daß die beſonders auszuweiſenden Flächen nicht bebaut werden dürfen, vielmehr wie be⸗ bauungsplanmäßige Vorgärten angelegt und unter⸗ halten werden müſſen. Der Grund für dieſe Re⸗ gelung liegt darin, daß die Baublocks an ſich nur eine Tiefe beſitzen, die unbedingt notwendig iſt, um eine rationelle Bebauung zu erzielen. Wenn wir alſo eine beſondere Vorgartenfluchtlinie nicht feſt⸗ ſetzen, ſo wird dadurch erreicht, daß dieſe tatſächlich als Vorgärten ausgewieſenen Flächen als be⸗ bauungsfähige Baulandflächen in Anrechnung ge⸗ bracht werden. Dadurch wird der Nutzeffekt aus der Veräußerung dieſer Flächen naturgemäß ge⸗ ſteigert. Sie werden zugeben, daß dieſe Maßnahme durchaus zweckmäßig iſt. Dieſe Regelung iſt auch nur möglich, weil wir Eigentümer des ganzen Ge⸗ ländes ſind. Durch privatrechtliche Maßnahmen, Eintragung im Grundbuch an erſter Stelle, kann vollſtändig derſelbe Effekt herbeigeführt werden, wie durch die Feſtſetzung einer beſonderen von der Baufluchtlinie abweichenden Straßenfluchtlinie. Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren, da ich entgegen meiner gewohnheitsmäßigen Haltung, Sparſamkeit zu empfehlen, einen Antrag einbringen will, der dieſem Prinzip zu widerſprechen ſcheint, ſo muß ich auf meine frühere Haltung hinſichtlich dieſer Lietzenſee⸗Frage etwas zurückkommen. Trotz⸗ dem meine Freunde und ich anerkannt haben, daß der Lietzenſee ein ſchönes „Naturdenkmal“ iſt, wie vom Magiſtratstiſch geſagt wurde, und t m wir auch anerkennen, daß ein Mangel an Park⸗ gelände und Spielplätzen beſteht, haben wir doch