Sitzung vom 22. Juni 1910 gegen den Antrag, auch gegen die modifizierte Vor⸗ lage, wonach ein Teil der Koſten durch Verkauf eingebracht werden ſoll, geſtimmt. Wir haben das einmal deshalb getan, weil wir glaubten, daß wir uns in der jetzigen Zeit nicht zu beſonders großen Ausgaben verleiten laſſen dürfen, zweitens, weil wir den Terrainpreis für viel zu teuer hielten. Jetzt, wo wir nun einmal dieſes ſchöne Gelände erworben haben, kommen aber andere Geſichts⸗ punkte in Betracht. Jetzt ſind wir auf dieſes Terrain feſtgelegt, für das wir 3 Millionen aus⸗ gegeben haben und das doch unſerer Stadt zum Nutzen und zur Zierde gereichen ſoll. Wir haben nicht nur die Ufer des Sees, ſondern auch den See ſelbſt erworben, und wenn der See auch nicht raſt, ſo wird er ſchon ſein Opfer verlangen, ſeine Opfer an Koſten, größer als die Zinſen von 100 000 ℳ, die wir dafür bekommen haben. Trotzdem macht mich die Vorlage, hier die Baufluchtlinien feſtzuſetzen und zu dem Verkauf zu ſchreiten, doch ſehr bedenklich. Der herrliche Baum⸗ beſtand, der ſich jetzt ganz anders macht als damals zu winterlicher Zeit, als ihn der Herr Be⸗ richterſtatter weniger gut kritiſierte, müßte fallen. An der breiteſten Stelle würde ſchließlich ein Strei⸗ fen von nur 60 m bleiben, und nach meiner Schät⸗ zung würde ſich an manchen anderen Stellen der verbleibende Streifen bis unter 25 m verringern. Dahinter würde eine hohe Mauer von Miets⸗ kaſernen — nennen Sie es meinetwegen von Miets⸗ paläſten, die aber 5 Stock haben — den Zugang von Luft und den Durchblick verſchließen. Wenn man ſich das Bild der zukünftigen Geſtaltung, wie es in der Städtebauausſtellung iſt, anſieht, dann iſt p es allerdings ſchwer, eine richtige Vorſtellung davon zu bekommen; denn ich finde, daß dieſe Skizze mehr ausſieht wie eine Gemüſeausſtellung bei Gewitter⸗ ſtimmung als die Darſtellung eines Sees mit hei⸗ terer, hübſcher Umgebung. Ich möchte auf eine in der Ausſtellung nahebei befindliche Abbildung des Amalienparks in Pankow hinweiſen; daran ſieht man, daß es beſſer gemacht werden kann und ſelbſt hohe Häuſer in Gartenumgebung ganz reizvoll wiedergegeben werden können. Trotzdem war aus der unzulänglichen Skizze ſo viel für mich er⸗ ſichtlich, daß durch die hohen Mauern, die um den See gezogen werden ſollen, und durch die erhebliche Verkleinerung, die das der Offentlichkeit zugängliche Parkgelände erleiden würde, ſehr viel von den guten Zwecken, die die Mehrheit der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu dem Ankaufe leiteten, verloren ginge und daß der Hauptzweck kaum erreicht würde. Der übrig bleibende Streifen wird dann nur einen öffentlichen Vorgarten für die hohen Häuſer abgeben und weder viel Platz für die Er⸗ wachſenen, um ſich in dem Gelände zu ergehen, noch Platz für die Kinder zum Herumtummeln übrig laſſen. Deswegen, meine Herren, möchte ich anregen, noch einmal die Frage zu überdenken, ob es richtig iſt, mit dieſer Eile hier vorzugehen und das Gelände einer ſolchen Bebauung zu erſchließen. Wir brauchen ja nicht in jedem Fall den Beſchluß, den wir gefaßt haben, umzuſtoßen, daß ein Teil des Geländes zum Zweck der Bebauung verkauft werden ſoll, obgleich wir es heute ja ſchon einmal für richtig befunden haben, einen Beſchluß, der erſt kürzlich gefaßt worden iſt, umzuſtoßen. Ich meinerſeits hätte gar kein Bedenken, es nochmals zu tun. Wir könnten aber auch dazu kommen, die Bebauung wenigſtens 303 nicht in der vorgeſchlagenen umfaſſenden Weiſe vorzunehmen und entweder landhausmäßige Be⸗ bauung mit Bauwichen zwiſchen den einzelnen Ge⸗ bäuden vorzuſehen, wodurch doch mehr Luft er⸗ zielt und mehr Ausblick gefördert wird, oder eine verminderte Bebauung in die Wege zu leiten. Aus dieſem Grunde beantrage ich, daß wir noch einmal die Vorlage an einen Ausſchuß verweiſen, und zwar möchte ich bitten, an einen größeren Aus⸗ ſchuß, damit es eventuell auch meinen Freunden ermöglicht wird, in dieſem Ausſchuſſe mitzuberaten. Stadtſyndikus Dr. Maier: Meine Herren, gegen eine Ausſchußberatung hat der Magiſtrat natürlich gar nichts einzuwenden, um ſo weniger, als ja zweifellos zutrifft, daß durch den Bebauungs⸗ plan, wie er aufgeſtellt iſt, ein großer Teil des vor⸗ handenen Baumbeſtandes zerſtört werden muß. Aber, m. H., auf der andern Seite dürfen Sie nicht überſehen, daß es immerhin möglich ſein wird, auf den freien Flächen einen neuen Baumbeſtand an⸗ zupflanzen; es wird auch möglich ſein, ältere Bäume dorthin zu bringen, ſo daß die großen Befürchtungen, die an die Beſeitigung des vorhandenen Baum⸗ beſtandes geknüpft werden, doch wohl nicht zu⸗ treffen. Nun habe ich Herrn Stadtv. Dr. Liepmann dahin verſtanden, daß er gar nicht beabſichtigt, etwa die zur Veräußerung zu ſtellende Fläche einzu⸗ ſchränken, ſondern daß er lediglich Erwägungen darüber anzuſtellen wünſcht, in welcher Weiſe eine Bebauung der verbleibenden Fläche ſtattfinden ſoll. Meine Herren, dieſe Frage hat mit dem Bebauungs⸗ lan an ſich gar nichts zu tun, dieſe Frage kann durchaus ſelbſtändig erörtert werden. Es müßte uns nur rechtzeitig eine Willensentſchließung der Stadtverordnetenverſammlung darüber zugehen, daß eine Beſchränkung der beſtehenden Bauordnung eventuell im Sinne der Ausführung des Herrn Stadtv. Dr Liepmann beabſichtigt iſt. Ich möchte dazu gleich bemerken, daß die einfache Schaffung von Bauwichen unter Beibehaltung der 98er Bau⸗ ordnung keineswegs zu irgendwelchen Ver⸗ beſſerungen führen kann; im Gegenteil, ein Bauwich bei fünfſtöckiger Bebauung iſt ein Unding. Man hat verſucht, das in dieſer Form durchzuführen, iſt aber ganz allgemein davon abgekommen. Wollen Sie aber eine niedrigere Bebauung haben, etwa eine villenmäßige, dann müſſen Sie ſich darüber klar werden, daß eine derartige Bebauung den Wert des verbleibenden Geländes ſehr weſentlich beeinträch⸗ tigt. Bei einer villenmäßigen Bebauung müßte auch die Flachheit der Bauſtellen auf den Ertrag vermindernd einwirken. Der Begriff der Villa ſetzt voraus, daß ein gewiſſer Bewegungsraum um die Villa vorhanden iſt, und dieſer iſt ſehr ſchwer bei dem Schnitt der Bauſtellen zu finden. Die Bau⸗ ſtellen ſind ſo geſchnitten, daß ſie nur bei einer Be⸗ bauung nach Maßgabe der 98er Bauordnung rationell verwertet werden können; der Schnitt iſt nach meinem Dafürhalten für eine Villenbebauung nicht geeignet. Wenn Sie alſo an dieſem Be⸗ bauungsplan an ſich feſthalten, nicht mehr Fläche fordern, ſondern lediglich etwa eine landhausmäßige Bebauung im Wege der privatrechtlichen Verein⸗ barung hineinbringen wollen, dann würden Sie, aube ich, einen Verſuch mit völlig untauglichen Meitteln unternehmen. Wollen Sie aber weitere Flächen ausſparen und ſich zu dem Entſchluß auf⸗ raffen, mehr zu tun, als hier beabſichtigt iſt, dann,