312 II. In Höhe dieſer Summe ſind Pflanzen und Blumen aus den Beſtänden der ſtädtiſchen Baumſchulen dem Verein gegen Erſtattung der Selbſtkoſten zur Verfügung zu ſtellen.) Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Aſphaltierung der Scharrenſtraße am Einlauf der Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße. Druckſache 209. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Die Aſphaltierung der Scharrenſtraße am Einlauf der Kaiſer⸗Friedrich⸗Straße wird ge⸗ nehmigt. b) Die Mittel im Betrage von 11 500 ℳ werden aus dem Dispoſitionsfonds für 1910 be⸗ willigt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Borlage betr. Aenderung der Fluchtlinien der Spielhagenſtraße am Einlauf in die Wilmers⸗ dorfer Straße. — Druckſache 210. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, es iſt Ihnen vielleicht bekannt, daß ſich in der Wilmersdorfer Straße ein Eckhaus be⸗ findet, vom Charlottenburger Rathaus aus auf der rechten Seite, wenn man in die Spielhagen⸗ ſtraße kommt, das eigentlich gar kein Eckhaus iſt, wenigſtens nicht für den Laien, inſofern als ſich in der Spielhagenſtraße kein Fenſter in dem Hauſe findet und das Haus nach dorthin keine Faſſade hat. Das liegt daran, daß die Spielhagen⸗ ſtraße nach der Wilmersdorfer Straße ſpäter durch⸗ gelegt worden iſt; das Haus, das in der Flucht der Spielhagenſtraße ſtand, iſt abgeriſſen worden, und es iſt ein ſolches Haus ſtehen geblieben, wie wir es in der Bismarckſtraße mehrfach haben, das mit der Giebelwand nach der Spielhagenſtraße liegt. Jetzt tritt der Beſitzer des Grundſtücks an die Stadt heran: er will das ganze Haus richtig ausbauen und damit den Schandfleck beſeitigen. Er führt, nach meiner Anſicht mit Recht, an, daß das Haus einen Bruch in der Faſſade hat, der dadurch veranlaßt iſt, daß die Spielhagenſtraße an einer Stelle, die in das Eckhaus fällt, einen Winkel bildet; ſie wird dort breiter, als ihrer normalen Breite von 19 m ent⸗ ſprechen würde. Die Durchlegung dieſer 19 m breiten Straße würde bedingen, daß zu dieſem Eckhauſe eine dreieckige Fläche hinzugekauft werden müßte, die ungefähr 2 Ruten ausmacht. Unter der Vorausſetzung, daß ihm dieſe beiden Ruten für 2800 ℳ. von der Satdt überlaſſen werden, ver⸗ pflichtet ſich der Beſitzer dieſes Hauſes, erſtens den Umbau des Hauſes als Eck haus auszuführen, ſich den Anforderungen des Magiſtrats zu fügen, alſo die Faſſade vorzulegen uſw., zweitens die immerhin recht bedeutenden Koſten für die Regulierung der Seitenſtraße zu übernehmen. Meine Herren, der Preis von 1400 ℳ für die Rute iſt ſicher nicht hoch, er iſt vielleicht niedrig; aber es ſind überhaupt nur zwei Ruten. Die ganze Sache iſt wohl nicht von dem Standpunkte aus aufzufaſſen, daß es ein Geſchäft für die Stadt werden müßte und ſein könnte, vielmehr wird der Hauptwert darauf zu legen ſein, daß wir endlich ein Sitzung vom 29. Juni 1910 anſtändiges Eckhaus dort bekommen. Für die Regulierungskoſten wird mehr gezahlt als für den Grunderwerb. Aus dieſen Gründen ſind, glaube ich, die Wünſche, die der betreffende Eigentümer hat, gerechtfertigt, und ebenſo iſt es der Stand⸗ punkt, auf den ſich der Magiſtrat ſtellt. Ich bitte Sie, unter Würdigung dieſer Umſtände der Magiſtrats⸗ vorlage zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats faſt einſtimmig, wie folgt: 1. Dem Fluchtlinienplan betr. Anderung der Fluchtlinie des Grundſtücks Spielhagenſtr. 21 Ecke Wilmersdorfer Straße 32 — Abt. v Sekt. 3 — vom 11. Juni 1910 wird zuge⸗ ſtimmt. Die infolge der Anderung der Fluchtlinie zu a frei werdende Straßenlandfläche von etwa 28 qm Flächeninhalt iſt dem Eigentümer des Grundſtücks Band 148 Blatt Nr. 5266, Kaufmann S. Hornung, hier — zum Preiſe von 100 ℳ für das qm zu übereignen. Der Erlös aus dem Verkauf zu a iſt dem Hauptetat Ordinarium Kapitel VvIII zuzu⸗ führen.) Vorſteher⸗Stellv. Dr. Hubatſch: Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Feſtſetzung von Fluchtlinien für den Kirchplatz. — Druckſache 211. Berichterſtatter Stadtv. Harniſch: Meine Herren, Sie werden aus der Vorlage vielleicht zu Ihrem Verwundern erſehen haben, daß es in Teilen von Charlottenburg überhaupt noch keine Fluchtlinien gibt. Das wird im allgemeinen nicht ſo auffallend ſein bei der Errichtung von Neu⸗ bauten, und darum handelt es ſich hier, weil ja die bereits errichteten Häuſer gewöhnlich in der Flucht⸗ linie ſtehen; rechts und links vom Neubau befinden ſich Nachbarhäuſer, und die Verbindungslinie zwiſchen beiden wird im allgemeinen die Flucht⸗ linie ſein und als ſolche auch anerkannt werden. Hier handelt es ſich um ein Grundſtück, das an einem Platze ſteht, in einem Knick liegt und das der betreffende Beſitzer wieder neu bebauen will. Er iſt in der eigentümlichen Lage, gar nicht zu wiſſen, wieweit er die Bebauungsmöglichkeit ſeines Grund⸗ ſtücks ausdehnen kann. Der Bau wird ſchon in Angriff genommen und eine ſchnelle Erledigung dieſer Frage iſt daher von größter Wichtigkeit. Die Fluchtlinie, die der Magiſtrat uns vorgelegt hat, iſt derartig, daß ſie ſich ſicherlich zweckmäßiger nicht wünſchen läßt. Mit der Feſtlegung dieſer Fluchtlinie ſoll nicht die Fluchtlinienfeſtlegung der Straße verbunden werden — wahrſcheinlich, um ſich in der kurzen Zeit nicht überſchnell binden zu müſſen —, ſondern es kommt vorläufig nur die Feſt⸗ ſetzung der Bauflucht für den Neubau in Frage, weder die Feſtlegung der Vorgartenflucht noch die der Straßenflucht. Wie Sie aus dem Plane er⸗ ſehen, iſt die Bauflucht ſo feſtgelegt, daß der Platz annähernd ſymmetriſch erſcheint. Dagegen liegen nach meiner Anſicht keinerlei Bedenken vor. Da die Sache für den betreffenden Beſitzer, der, ſchon am Bauen iſt, ſehr eilt, glaube ich, auch hier Ihnen die 4 der Magiſtratsvorlage empfehlen zu en. 1