Sitzung vom 29. Juni 1910 Eine längere Debatte hat entſponnen, ob es ſich ermöglichen ließe, das Gehalt anders zu normieren und vielleicht eine andere Ver⸗ teilung der Wohnungspfleger und der Wohnungs⸗ pflegergehilfen herbeizuführen. Nach eingehenden Erwägungen iſt der Ausſchuß zu dem Entſchluß ge⸗ kommen, es in dieſem Falle bei der Magiſtrats⸗ vorlage zu belaſſen, ſowohl was die Zahl der Be⸗ amten, als was die Höhe des in Ausſicht genommenen Gehalts betrifft. Zu dieſem Punkte lag, wie ich bereits in der früheren Sitzung erwähnt habe, eine Petition des kommunalen Frauenvereins vor, wo⸗ nach eine Frau von vornherein als Beamtin an⸗ geſtellt werden ſollte. Der Ausſchuß war nicht der Anſicht, daß es ſich empfehle, dieſem Antrage nach⸗ zugehen. Es iſt in Ausſicht geſtellt, wenn man etwa einen dritten Wohnungspfleger brauchen und ſich eine Ergänzung als zweckmäßig erweiſen ſollte, eine Frau heranzuziehen, ſo daß dann vielleicht die Stelle des dritten Wohnungspflegers durch eine Frau be⸗ ſetzt werden könnte. In dieſer Hinſicht hat alſo der Ausſchuß die Petition des kommunalen Frauen⸗ vereins abgelehnt. Den zweiten Teil der Organiſation, wo das Prinzip der freien Mitarbeit der Bürger durch⸗ geführt worden iſt, bilden die Wohnungsausſchüſſe. Sie wiſſen aus meinen früheren Darlegungen, da die Wohnungsausſchüſſe kleine Arbeitsorganiſationen ſein ſollen, die ſich über die Bezirke der Stadt ver⸗ teilen und ſich möglichſt den Stadtarztbezirken an⸗ ſchließen ſollen. Hier hat der Ausſchuß einer Petition des kommunalen Frauenvereins inſofern Rechnung getragen, als er geſagt hat, daß dem Wohnungsausſchuß eine Frau angehören ſoll. Er hat dieſer Anſicht dadurch Ausdruck gegeben, daß er in dem § 6 der „Organiſation“ einen Punkt 4 angenommen hat. Dadurch iſt die Möglichkeit und ſogar die Wahrſcheinlichkeit gegeben, daß die Wohnungsausſchüſſe mit einer geraden Zahl von Mitgliedern beſetzt werden. Infolgedeſſen ſtellte ſich die Anderung in dem §7 Abſatz 2 als notwendig heraus, daß bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorſitzenden des Wohnungsausſchuſſes den Aus⸗ ſchlag zu geben hat. Ich komme nun zu demjenigen Teile der Orga⸗ niſation, der ganz an der Spitze ſteht, nämlich zur Deputation für die Wohnungspflege. Nach dem Bericht des Ausſchuſſes beſteht die Deputation für die Wohnungspflege aus 5 Magiſtratsmitgliedern, 7 Stadtverordneten, 9 Bürgerdeputierten und 3 Frauen mit beratender Stimme. Hier iſt der Aus⸗ ſchuß noch etwas weiter gegangen, als es die Petition des kommunalen Frauenvereins verlangte. Er hat ſich auf drei Frauen mit beratender Stimme ein⸗ gelaſſen, weil er ſich ſagte, daß es für die Arbeiten ſehr wertvoll wäre, wenn man diejenigen unſerer weiblichen Mitbürger, die auf dieſem Gebiete ſach⸗ verſtändig ſind, zu den Arbeiten der Deputation mit heranziehen könnte. Was die Wahl der Bürgerdeputierten und der drei Frauen mit be⸗ ratender Stimme betrifft, ſo iſt ausgeſprochen worden, daß dieſe Wahlen von der Stadtverord⸗ netenverſammlung vorzunehmen ſind, und zwar vom Wahlausſchuß nach Anhörung derjenigen Mit⸗ glieder der Deputation, die aus den 5 Magiſtrats⸗ mitgliedern und 7 Stadtverordneten beſtehen. Im Ausſchuß iſt feſtgeſtellt worden, daß bei dem Worte „anhören“ für den Wahlausſchuß der Stadtverord⸗ netenverſammlung an keine Bindung auf die etwa ſich dann darüber von dieſer ß vorliegt und Sie ja bereits aus der 315 Mitgliederkategorie der Deputation vor⸗ gebrachten Vorſchläge gedacht ſei. Ich muß noch nachtragen, was mir vorhin beim Wohnungsausſchuß im Moment aus dem Gedächtnis entſchwunden war, daß hierbei eben⸗ falls von einem Mitgliede des Ausſchuſſes der An⸗ trag geſtellt wurde, daß die Mitglieder des Woh⸗ nungsausſchuſſes von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung gewählt werden ſollten. Der Ausſchuß hat ſich in ſeiner Mehrheit nicht auf dieſen Stand⸗ punkt geſtellt, ausgehend von der Überlegung, daß die Wohnungsausſchüſſe Arbeitsausſchüſſe ſein ſollen, die auf freier und freiwilliger Mitarbeit der Bürger beruhen, und daß es ſachgemäß wäre, wenn die Beſetzung dieſer Wohnungsausſchüſſe von der⸗ jenigen Inſtanz vorgenommen würde, die an der Spitze der ganzen Organiſation ſteht, nämlich von der Deputation für die Wohnungspflege. Infolge⸗ deſſen iſt der Ausſchuß zur Ablehnung des Antrags gekommen, die Mitglieder des Wohnungsausſchuſſes durch die Stadtverordnetenverſammlung wählen zu laſſen, und zwar zur Ablehnung mit dem Stimmenverhältnis von / zu 4. Meine Herren, ich bin ziemlich am Schluſſe des Referats, das ich abſichtlich kurz gehalten habe, da Ihnen ja der ausführliche Bericht des Ausſchuſſes Magiſtrats⸗ vorlage und aus meinen Ausführungen in der Sitzung vom 8. Juni ſowie aus dem, was ich eingangs geſagt habe, die Idee der Organiſation und der Tätigteit dieſer Neueinrichtung kennen. Ich möchte nunmehr darauf noch hinweiſen, daß die Zuſtändigkeit der Deputation für die Wohnungs⸗ pflege ſich außer auf die Wohnungsaufſicht auf alle Angelegenheiten erſtrecken ſoll, die die Fürſorge für das Wohnungsweſen im Stadtgebiet von Char⸗ lottenburg betreffen, alſo auch auf das Wohnungs⸗ meldeweſen, den Wohnungsnachweis, die Woh⸗ nungsſtatiſtik, die Fürſorge für die Bereitſtellung von Wohnungen für Minderbemittelte. Gerade weil ſich in den Geſchäftsbereich des Wohnungs⸗ amts die poſitive Wohnungsfürſorge, wie es an anderer Stelle ausgedrückt worden iſt, hinein⸗ gliedert, war der Ausſchuß der Anſicht, daß damit das Mandat der Deputation für die Schaffung von Wohnungen minderbemittelter Klaſſen erloſchen iſt; er iſt daher zu dem Schluſſe gekommen, Ihnen die Aufhebung dieſer Deputation zu empfehlen. ch möchte Sie bitten, meine Herren, den von dem Ausſchuſſe angenommenen Anderungen in der Organiſation, den Grundſätzen und der Geſchäfts⸗ ordnung zuzuſtimmen. Es war die Anſicht des Aus⸗ ſchuſſes, daß es dem Magiſtrat vorbehalten ſein müßte, dieſe vorgeſchlagenen Anderungen redaktio⸗ nell zu überarbeiten, ohne daß natürlich der Sinn dadurch berührt würde. möchte kurz die Anträge rekapitulieren, zu denen der Ausſchuß gekommen iſt, und die ich Ihnen hiermit zur Annahme empfehle. Der Aus⸗ ſchuß empfiehlt der Stadtverordnetenverſammlung, zu beſchließen: 1. Der „Organiſation der Wohnungspflege“ wird in der auf Druckſeite 366 der Vorlagen abgedruckten Faſſung zugeſtimmt. 2 Der Neuſchaffung folgender Beamtenſtellen zum 1 Oktober 1910: 2 Wohnungspfleger — Klaſſe F IIb 2 — Klaſſe