Sitzung vom ſetzung der Wohnungsausſchüſſe gewahrt. Ich möchte Sie dringend bitten, ſich auch in dieſem Sinne auf den Boden des Ausſchußantrages zu ſtellen und die Beſetzungsart der Wohnungsaus⸗ ſchüſſe ſo zu laſſen, wie ſie in der Vorlage und im Ausſchußbericht vorgeſchlagen wird. Endlich noch eine kurze Bemerkung zu den Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Liepmann. Er hat geſagt, daß die Vorlage ſowohl wie der Herr Referent ſich bemüht haben, durch eine gewiſſe Schönfärberei darüber hinwegzukommen, daß doch vielleicht eine polizeiliche Drangſalierung der Bürger⸗ ſchaft mit der Durchführung verbunden ſein könne. Dringend möchte ich mich für meine Perſon und auch für den Ausſchuß dagegen verwahren, daß in meinem Berichte irgendeine Schönfärberei erfolgt iſt. Ich habe in dem Berichte der Anſicht des Aus⸗ ſchuſſes und meiner Anſicht Ausdruck gegeben, daß der Ausſchuß und ich der feſten Überzeugung ſind, daß irgendwelche Bedenken wegen polizeilicher Erſchwerungen, die vielleicht in der Bürgerſchaft noch beſtehen könnten, haltlos ſind und ſich als halt⸗ los erweiſen werden, wenn erſt das Wohnungs⸗ amt in Tätigkeit iſt und erſt das Vertrauen in der Bürgerſchaft gewonnen hat, das es im Intereſſe ſeiner Wirtſamkeit und im Intereſſe der Allgemein⸗ heit verdient. Sta dtv. Jacobi (perſönliche Bemerkung): Meine Herren, ich möchte die Erklärung des Herrn Kollegen Dr Frentzel als höchſt überflüſſig be⸗ zeichnen, da ich ſelbſt erklärt habe, daß ich die An⸗ träge, die ich hätte ſtellen können, hier nicht ein⸗ bringe, weil ſie in meiner Fraktion ſchon abgelehnt worden ſind. Daraus geht doch zur Genüge hervor, daß ich nicht im Namen der Fraktion geſprochen habe. Es war gar nicht nötig, daß Herr Dr Frentzel das noch beſonders hervorhob. Sta dtv. Dr. Frentzel (perſönliche Bemerkung): Ich muß mir eine derartige Kritik von Herrn Jacobi ernſtlich verbitten. Daß meine Bemerkung nicht überflüſſig geweſen iſt, wird er vielleicht daraus er⸗ ſehen, daß ich die Feſtſtellung nicht aus meiner Initiative, ſondern auf Wunſch verſchiedener Frak⸗ tionskollegen gemacht habe. Jedenfalls war doch dieſen Herren das, was hier feſtgeſtellt werden ſollte, nicht ſo deutlich zum Bewußtſein gekommen, wie es allſeitig gewünſcht wurde. Die Worte des Herrn Jacobi waren in dieſer Beziehung mindeſtens zwei⸗ deutig; infolgedeſſen war die Feſtſtellung von meiner Seite nötig. Sta dtu. Holz (perſönliche Bemerkung): Ich muß das auch noch beſonders unterſtreichen, weil ich mit dem Herrn Kollegen Frentzel darin überein⸗ ſtimme und außerdem aus den Worten des Herrn Kollegen Jacobi entnommen habe, daß ich ſelbſt damit getroffen werden ſoll. Er hat die Sache ſo dargeſtellt, als ob in meiner Fraktion eine große Anzahl von Freunden für ſeine Anregung ſtimmen, während die Feſtſtellung des Herrn Kollegen Dr Frentzel richtig iſt. Vorſteher Kaufmann: Meine Herren, wir kommen zur Abſtimmung. Die Anträge des Ausſchuſſes liegen Ihnen vor. Zu dieſen Ausſchuß⸗ anträgen iſt ein Abänderungsantrag vom Herrn Referenten dahin geſtellt worden, daß es ſtatt des 29. Juni 1910 321 Ausdruckes: „Wohnungspflegergehilfe“ heißen ſoll: „Wohnungsamtsgehilfe.“ Dann iſt von Herrn Kollegen Bollmann be⸗ antragt worden, im § 6 als Nr. 5 hinzuzufügen: Die zu wählenden Ausſchußmitglieder ſollen durch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung auf Grund des § 30 der Geſchäftsordnung gewählt werden. Ich mache darauf aufmerkſam, daß für den Fall der Annahme dieſes Antrages noch eine Abänderung in dem Texte des zweiten Abſatzes des § 6 vorge⸗ nommen werden müßte. Es heißt darin: „Die Aus⸗ ſchüſſe werden durch die Deputation gebildet, und zwar folgendermaßen“. Dieſer Satz müßte für den Fall der Annahme des Antrages Bollmann ge⸗ ſtrichen werden. Das iſt die logiſche Folge. Ich nehme an, daß wir über die Ausſchuß⸗ anträge insgeſamt und nicht im einzelnen ab⸗ ſtimmen werden. Ich ſtelle nunmehr die Amen⸗ dementsanträge zur Abſtimmung. Zunächſt iſt beantragt worden, für den Fall der Annahme der Ausſchußanträge die Bezeichnung „Wohnungspflegergehilfe“ in „Wohnungsamts⸗ gehilfe“ umzuändern. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Wir kommen zur Abſtimmung über den Antrag Bollmann, der im § 6 unter Streichung der Worte: „Die Ausſchüſſe werden durch die Deputation gebildet, und zwar folgendermaßen“, folgenden Nachſatz einfügen will: Die zu wählenden Ausſchußmitglieder ſollen durch die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung auf Grund des § 30 der Geſchäftsordnung gewählt werden. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Ich ſtelle nunmehr die Geſamtanträge des Ausſchuſſes mit den eben beſchloſſenen Anderungen zur Abſtimmung und ſtelle noch feſt, daß ein Widerſpruch gegen die als Folge des Antrages Vollmann notwendig werdende Streichung des eben verleſenen Satzes nicht geltend gemacht worden iſt. (Die Verſammlung ſtimmt mit großer Mehr⸗ heit den vom Berichterſtatter vorgetragenen, durch die eben beſchloſſenen Abänderungen ergänzten Anträgen des Ausſchuſſes zu.) Von Herrn Kollegen Gredy iſt mit Unter⸗ ſtützung einer genügenden Anzahl von Kollegen von ſämtlichen Seiten des Hauſes folgender Antrag eingegangen: Die Stadtverordnetenverſammlung möge be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, möglichſt bald eine Schwimm⸗ und Badeanſtalt auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in der Nürnberger Straße zu errichten. In Anbetracht, daß die kleinen und mitt⸗ leren Wohnungen im Oſtviertel nicht mit Bade⸗ einrichtungen ausgerüſtet ſind und dieſe von Tauſenden aus der unbemittelten, arbeitenden und dienenden Bevölkerung jener Stadt⸗ gegend ſehr vermißt werden, ſoll die ſtädtiſche Badeanſtalt eine genügende Anzahl von