Sitzung vom 14. ſation. Sie haben ſelbſt beſchloſſen, daß die der Deputation angehörenden Bürgerdeputier⸗ ten erſt nach Anhörung der Deputation gewählt werden ſollen. Es würde in einem gewiſſen Wider⸗ ſpruch dazu ſtehen, wenn die Mitglieder der Woh⸗ nungsausſchüſſe, die der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung doch erheblich ferner ſtehen als die Bürger⸗ deputierten, ohne Anhörung der Deputation gewählt werden ſollten; zumal wenn man bedenkt, daß die Wohnungsausſchüſſe doch weiter nichts ſind als Hilfsorgane der Deputation, und daß es dem⸗ zufolge nur billig iſt, der Deputation einen ge⸗ wiſſen Einfluß auf die Wahl der Ausſchußmitglieder einzuräumen. Ich bin auch feſt überzeugt, daß, wenn wir Gelegenheit gehabt hätten, uns im Aus⸗ ſchuß über dieſe Frage zu unterhalten, Sie ent⸗ ſprechend beſchloſſen haben würden. (Zuruf des Stadtv. Bollmann: Haben wir ſehr eingehend getan!) — Nein, Herr Bollmann hat ſich vorhin geirrt; im Ausſchuß iſt, wie das Protokoll ergibt, nichts weiter geſchehen als ein Antrag abgelehnt, wonach die Ausſchußmitglieder durch den Wahlausſchuß gewählt werden ſollten; es iſt alſo nichts an der Vorlage geändert worden, wonach die Ausſchuß⸗ mitglieder von der Deputat ion gewählt wer⸗ den ſollten. Im Gegenſatze zu dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes hat dann die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ganz unerwartet den Antrag Bollmann, der im Ausſchuß gefallen war, angenommen. Es war uns alſo nicht möglich, uns im Ausſchuß hier⸗ über zu verſtändigen. Sonſt hätten Sie, ſchon um des gleichmäßigen Aufbaues der Organiſation willen, in der letzten Sitzung das beſchloſſen, was wir heute beantragen. 4 Es ſind aber nicht bloß formale Gründe, die den Magiſtrat dahin führen, an ſeinem Antrage feſtzuhalten. Ich glaube erklären zu dürfen, daß der Magiſtrat auf eine Einſchränkung des Be⸗ ſchluſſes vom 29. Juni das allergrößte Gewicht legt, und daß er für die ſtrikte und ſorgfältige Durchführung der Wohnungsaufſicht die Verant⸗ wortung nicht übernehmen kann, wenn ihm ſein heutiger Antrag abgelehnt wird. Wenn wir dies erklären, ſo wird wohl auch die Stadtverordneten⸗ verſammlung, die doch das gleiche große Intereſſe daran haben muß, daß der Magiſtrat in der Lage iſt, die Beſchlüſſe der Gemeindekörperſchaften auch durchzuführen, nicht umhin können, uns in dieſem Punkte entgegenzukommen, und nicht um verhält⸗ nismäßig geringfügiger Kompetenzfragen wegen — denn darum handelt es ſich nur — uns die Aus⸗ führung der Gemeindebeſchlüſſe erſchweren. Daß uns die Durchführung der Wohnungsaufſicht tat⸗ ſächlich erſchwert werden würde, wenn der Antrag heute abgelehnt würde, davon bin ich feſt überzeugt, und Sie würden uns in eine ſehr ſchwierige Lage bringen, wenn Sie uns nötigten, zu einem ab⸗ lehnenden Beſchluſſe Stellung zu nehmen. Denn wir würden ſorgfältig erwägen müſſen, ob wir unter ſolchen Umſtänden nicht Bedenken tragen müßten, die Organiſation des Wohnungsamtes überhaupt ins Leben zu rufen. Ich bitte Sie des⸗ halb nochmals: lehnen Sie unſeren Kompromiß⸗ vorſchlag nicht ab, nehmen Sie unſeren Antrag an! Denn wir ſind nicht in der Lage, die Verant⸗ wortung für die Folgen einer Ablehnung unſeres Antrages zu übernehmen. 7 4 September 1910 355 Bürgermeiſter Matting: Meine Herren, ge⸗ ſtatten Sie mir noch ein paar Worte gegenüber den Worten des Herrn Referenten. Ich kann mir den gereizten Ton des Herrn Referenten wirklich nur dadurch erklären, daß vermutet worden iſt, der Magiſtrat habe verſucht, in irgendeiner Weiſe die Rechte der Stadtverordnetenverſammlung zu ſchmälern und in die Prärogative der Stadtverord⸗ netenverſammlung einzugreifen. Ich kann ver⸗ ſichern, meine Herren daß davon auch nicht im ent⸗ fernteſten die Rede ſein kann. (Stadtv. Dr Landsberger: Sehr richtig!) Herr Stadtrat Seydel hat bereits darauf hingewieſen, daß wir früher nicht Gelegenheit gehabt haben, die Angelegenheit mit Ihnen in der jetzigen Form zu behandeln. Ich habe den Ausſchußberatungen nicht beigewohnt, habe mich alſo nur aus den ſteno⸗ graphiſchen Berichten informieren können, und daraus geht hervor, daß bisher nur über die Frage diskutiert worden iſt, ob dieſe Mitglieder von der Deputation oder von der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung gewählt werden ſollen. In dem Aus⸗ ſchuß war ſchließlich nach Ablehnung des Antrages Bollmann empfohlen worden, die Wahl nach dem Antrage des Magiſtrats durch die Deputation vor⸗ nehmen zu laſſen, und hier in der Stadtverordneten⸗ verſammlung iſt dann der Antrag Bollmann wieder aufgenommen und von Ihnen die Wahl für die Stadtverordnetenverſammlung in Anſpruch ge⸗ nommen worden. Nun tritt der Magiſtrat auf dieſen Ihren Standpunkt und ſagt: ſchön, die Stadt⸗ verordnetenverſammlung wünſcht es, legt großes Gewicht darauf, wir wollen uns darüber nicht ſtreiten, wer die Wahlen ausüben ſoll, aber wir glauben, daß die Deputation ein ſo großes Intereſſe an der Auswahl dieſer Perſonen hat, daß man es wohl wird in Kauf nehmen können, die Deputation wenigſtens über ihre Vorſchläge für die Wahl zu hören. In keiner Weiſe wird dadurch natürlich das Wahlrecht der Stadtverordnetenverſammlung be⸗ einträchtigt. Wenn Ihnen dieſe Vorſchläge nicht genehm ſind, ſo können Sie ja natürlich trotzdem wählen, wen Sie wollen. Aber ein Entgegen⸗ kommen gegen die Geſichtspunkte, die Herr Stadt⸗ rat Seydel, der Magiſtratsvertreter, hier ausgeführt hat, läßt es als billig erſcheinen, daß man auf dieſes Kompromiß ſich einläßt. Das zu dem wichtigſten Gegenſtande, der unter Nr. 2 in der Vorlage be⸗ handelt wird. Meine Herren, wie die ganz untergeordnete Frage in Nr. 1, ob Sie hinzuſetzen wollen: „die zur Mitarbeit bereit ſind“, überhaupt eine Diskuſſion veranlaſſen kann, iſt mir unverſtändlich. Daß wir in dieſe Deputation, noch dazu in einer Zeit, wo mit großer Vorſicht gearbeitet werden muß, nur diejenigen Leute hineinnehmen können, die bereit ſind, ein ſolches Amt auszuüben, die ſich dazu er⸗ bieten, das iſt ja ganz ſelbſtverſtändlich. Wenn Sie bedenken, daß Sie Frauen hineinnehmen wollen, und daß dieſe nicht gezwungen werden können, ſo ergibt ſich ganz von ſelbſt, daß ſi e jedenfalls ihre Bereitwilligkeit erklären müſſen. Ich möchte Sie jedenfalls bitten, ohne Voreingenommenheit die Frage zu prüfen und zu entſcheiden und ſich zu überlegen, daß Sie bei der Annahme des Magiſtrats⸗ antrages in keiner Weiſe ein Recht der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung preisgeben. Stadtv. Vogel: Meine Herren, Herr Kollege Stein hat uns ſchon an einem draſtiſchen Beipiel