356 gezeigt, wie die Anträge von Mitgliedern des Wahl⸗ ausſchuſſes auf Annahme irgendeines Amtes von den Betreffenden oft aufgenommen werden, wie ſie oft ſchroff abgewieſen werden. Das geſchieht nicht immer; manche nehmen das Amt, wenn auch ungern, an; wie ſie es dann ausführen, iſt eine andere Frage. Gerade für dieſes Amt, für das Wohnungsamt, iſt es durchaus notwendig, daß wir Männer und Frauen haben, die vollſtändig an dem⸗ ſelben Strang ziehen, die von demſelben Wunſch und Trieb erfüllt ſind, etwas zu ſchaffen. Es hat wirklich lange genug gedauert, bis wir die Vorlage bekommen haben; Sie wiſſen ja, daß es viele Jahre waren. Nun haben wir ſie, und da kommen Sie gleich mit Schwierigkeiten! Schwierigkeiten werden von anderer Seite genug gemacht werden: von den Hausbeſitzern und auch von manchen Mietern; das iſt keine Frage, das können wir uns ſchon vorher ſagen. Deshalb iſt auch der Vorſchlag des Herrn Kollegen Haack (Stadtv. Haack: Was21) — Sie haben keinen Antrag geſtellt, ſondern nur angeregt, Mitglieder von Hausbeſitzervereinen zu den Beratungen zuzuziehen; das iſt abgelehnt worden, und Herr Haack iſt auch nicht darauf zurück⸗ gekommen, weil wir eben Schwierigkeiten davon erwarteten. Wir können das Wohnungsamt und ſeine Tätigkeit nur fördern, wenn wir keine Gegner haben, und es iſt nun einmal ſo: von den Haus⸗ beſitzern iſt doch ein großer Teil Gegner des Woh⸗ nungsamts; das liegt in ihrer Natur. Ich bin vielleicht eine kleine Ausnahme; aber im allgemeinen ſind die Hausbeſitzer Gegner. Ich möchte doch ent⸗ ſchieden wünſchen, damit das Ganze gefördert wird und wir wirklich vorwärts kommen, damit wir an⸗ fangen können, bei dem Antrage des Magiſtrats zu bleiben und den Bollmannſchen Antrag abzulehnen. Stadtv. Bollmann: Meine Herren, Herr Stadtrat Seydel ſagte, wenn ich ihn recht verſtanden habe, daß der Ausſchuß ſich gar nicht mit dem § 6 bezüglich der Wahl durch die Stadtverordneten⸗ verſammlung beſchäftigt habe, es wäre ſonſt dort jedenfalls eine Aufklärung im Sinne der Magiſtrats⸗ vorlage erfolgt. Ich möchte nur betonen, daß der Ausſchuß ſich ſehr eingehend damit be⸗ ſchäftigt hat und wir in der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung am 29. Juni d. I. ſchon gehört haben, was heute wieder angeführt worden iſt. Meine Herren, „nach Anhörung“, das klingt ſo harmlos; Tatſache iſt aber doch nach dem, was wir vom Magiſtrat gehört haben, daß ein großer Wert darauf gelegt wird, daß das hineinkommt, ſo daß die Anhörung der Deputation unter Umſtänden eine moraliſche Verpflichtung der Stadtverordneten⸗ verſammlung werden kann. Können wir das aber jederzeit ändern, was ja wieder beſtätigt wurde, ſo iſt es keine Verpflichtung, und der beantragte Zu⸗ ſatz hat abſolut keinen Wert. Der Wahlaus⸗ ſchuß wird es ſich doch nicht nehmen laſſen, auch ſeinerſeits Vorſchläge zu machen. Herr Bürgermeiſter Matting meinte, daß unter allen Umſtänden eine ſorgfältige Auswahl erfolgen müßte, und dieſe würde die Deputation treffen. Meine Herren, die berufenſte Inſtanz für die Auswahl iſt der Wahlausſchuß, der aus 15 Mitgliedern be⸗ ſteht, Mitgliedern, die zum Teil ſchon über 10 Jahre im Wahlausſchuß tätig ſind und zweifellos die größte Perſonenkenntnis haben. Wir haben gar Sitzung vom 14. September 1910 keine Gewähr dafür, daß die Deputation ſo zuſammengeſetzt wird; gewiß werden wohl tüchtige Theoretiker u. a. hineinkommen, aber ſie haben doch nicht entfernt die Erfahrung bezüglich der Perſonen⸗ kenntnis, wie ſie der Wahlausſchuß beſitzt. Ich bitte nochmals, die Vorlage des Magiſtrats ab⸗ zulehnen. Stadtv. Guttmann: Meine Herren, ich muß ſagen, daß ich ſehr erſtaunt bin, daß dieſe Vorlage eine ſo ausgiebige Diskuſſion hervorgerufen hat, und wenn ich dazu beitrage, die Diskuſſion noch weiter zu führen, ſo geſchieht es, weil es mir ſcheint, als ob hier einc Vorlage, die zweifellos nur aus ganz praktiſchen, guten Geſichtspunkten gemacht worden iſt, zu einer tendenziöſen geſtaltet werden 41 Ich verſtehe dieſe Gereiztheit eigentlich gar nicht. Was den erſten Punkt betrifft, den Zuſatz: „die zur Mitarbeit bereit ſind“, ſo iſt das doch nichts anderes als die Deklaration eines Rechtszuſtandes, den wir nicht beſtreiten können. Nachdem der Magiſtrat ſich wiederholt zu der Auffaſſung bekannt hat, daß die Mitglieder der Wohnungsausſchüſſe keine Ehrenbeamten im Sinne des Geſetzes ſind, müſſen wir auch, um das klar und richtig aus⸗ zudrücken, in der Vorlage dieſen Zuſatz machen. Was den zweiten Zuſatz betrifft: „nach An⸗ hörung der Deputation für die Wohnungspflege“, ſo iſt der Vorgang — das werden ja auch die Protokolle beſtätigen — nach meiner Erinnerung ſo geweſen, daß die Mehrheit des Ausſchuſſes zur Beratung der Vorlage für das Wohnungsamt be⸗ ſtimmt hat, daß die Mitglieder des Wohnungs⸗ ausſchuſſes durch die Deputation gewählt werden, und zwar iſt dieſe Mehrheit der Meinung geweſen, daß die Deputation durch ihre Tätigkeit am beſten in der Lage iſt, die geeigneten Perſonen für dieſe Tätigkeit vorzuſchlagen. Das Plenum hat anders entſchieden; es hat geſagt, daß die Mitglieder des Wohnungsausſchuſſes durch das Plenum der Stadt⸗ verordnetenverſammlung nach dem Vorſchlage des Wahlausſchuſſes gewählt werden ſollen. Nun hat der Magiſtrat ſich dem nicht entgegengeſetzt; er ſchlägt vor, daß die Wohnungsdeputation gehört werden ſoll. Wie dadurch ein Recht der Stadt⸗ verordnetenverſammlung verletzt werden ſoll, ver⸗ ſtehe ich nicht; die Anhörung verpflichtet doch zu nichts, und durch dieſe Beſtimmung wird ſicher kein Recht der Stadtverordneten verkürzt. Ich finde, daß es ſehr vernünftig iſt, daß man eine Deputation, die ſachverſtändig iſt, anhört, daß man ihre Vor⸗ ſchläge hört. Wenn der Wahlausſchuß zu einer anderen Meinung kommt und dieſe abweichende Meinung dem Plenum mitteilt, ſo wird wahr⸗ ſcheinlich die Stadtverordnetenverſammlung dem Wahlausſchuß folgen. Aber das ſind keine tenden⸗ ziöſen Sachen, ſondern vernünftige und praktiſche Vorſchläge, und ich empfehle Ihnen, den Antrag des Magiſtrats anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen.) Berichterſtatter Stadtv. Stein (Schlußwort): Meine Herren, erſtens will ich eine Berichtigung machen. Es war geſagt, Herr Kollege Bollmann habe im Ausſchuß den Antrag geſtellt, die Magi⸗ ſtratsvorlage zu ändern. Im Ausſchuß wurde der Antrag von mir geſtellt; er wurde im Ausſchuß abgelehnt, infolgedeſſen habe ich nachher hier in