Sitzung vom 14. die endliche Abwicklung ſtattfinden muß, war wohl im Vertrage nicht vorgeſehen. Alſo es wird einfacher ſein, wir erledigen jetzt die Zahlung des Gewinn⸗ anteils an den bereits verkauften Grundſtücken und die Zahlung der Zinſen, ſoweit ſie fällig ſind. Wir haben als Gegenleiſtungen für dieſes Ent⸗ gegenkommen der Berliniſchen Bodengeſellſchaft, daß ſie ſich verpflichtet, zunächſt für fünf Jahre, dieſe Baumasken nur auf Grund einer Bebauungs⸗ verpflichtung zu verkaufen. Ich bitte Sie alſo, die Vorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſammlung nimmt von dem Antrag der Berliniſchen Boden⸗ geſellſchaft Kenntnis, durch den ſie um Aus⸗ zahlung des geſamten gegenwärtig feſtſtell⸗ baren Gewinnanteils erſucht, der auf ſie aus dem Verkauf der Reſtgrundſtücke an der Bis⸗ marckſtraße entfällt, und erklärt ſich damit einverſtanden, daß dieſem Antrage ent⸗ ſprochen wird. Die Verſammlung ermächtigt demgemäß den Magiſtrat, der Geſellſchaft den bisher zurückgehaltenen Gewinnanteil von 115 348,42 ℳd mit 4% Zinſen ſeit dem 1. Juli d. I. an die Berliniſche Bodengeſell⸗ ſchaft zu zahlen, wenn die Geſellſchaft die Verpflichtung übernimmt, die noch nicht ver⸗ äußerten Baumasken, mindeſtens innerhalb der nächſten fünf Jahre nicht ohne Bau⸗ verpflichtung, zu verkaufen.) Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): Ich bitte, an Stelle des Herrn Kollegen Wolffenſtein Herrn Kollegen Klau in den vorhin gewählten Ausſchuß zu entſenden, da die Ausſchußſitzung ſchon am 19. d. M. ſein ſoll und Herr Kollege Wolffenſtein bis Ende dieſes Monats beurlaubt iſt. Vorſteher Kaufmann: Die Verſammlung iſt — wenn ich keinen Widerſpruch höre — einver⸗ ſtanden, daß an Stelle des Herrn Kollegen Wolffen⸗ ſtein Herr Kollege Klau in den Ausſchuß gewählt wird. Ich ſtelle das feſt. Punkt 17 der Tagesordnung: Vorlage betr. übertragung der Vertragsrechte über die Spandauer Straßenbahn auf die Stadt⸗ gemeinde Spandaun. Druckſache 242. Berichterſtatter Stadtv. Holz: Meine Herren, es handelt ſich bei dieſer Vorlage betr. UÜbertragung der Vertragsrechte über die Spandauer Straßen⸗ bahn auf die Stadtgemeinde Spandau eigentlich nur um eine formelle Erledigung, indem nämlich im § 15 des Vertrages zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und der Allgemeinen Glektrizitäts⸗ geſellſchaft die Möglichkeit dieſer Übertragung bereits vorgeſehen war. Die Stadt Spandau iſt ein Rechtsnachfolger, bei dem es nach Auffaſſung des Magiſtrats nicht notwendig iſt, von der Be⸗ ſtimmung des § 18 des Vertrages wegen eines Haftgeldes Gebrauch zu machen. Es war in dem Vertrage mit der Allgemeinen Elektrizitätsgeſell⸗ ſchaft vorgeſehen, daß zur Sicherung der in dem Vertrage ſeitens der Allgemeinen Elettrizitäts⸗ September 1910 361 geſellſchaft übernommenen Verpflichtungen ein Haftgeld eventuell beanſprucht werden könnte. Da die Stadtgemeinde Spandau, alſo ein potenter Faktor, ſich verpflichtet hat, in alle Beſtimmungen des urſprünglichen Vertrages einzutreten, liegt für uns keine Veranlaſſung vor, ein Haftgeld einzu⸗ fordern. Ich bitte Sie, dem Antrage des Magiſtrats zuzuſtimmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magi⸗ ſtrats, wie folgt: Der Übertragung des mit der Allgemeinen Elektrizitätsgeſellſchaft abgeſchloſſenen Zu⸗ ſtimmungsvertrages über die Benutzung der Straße Spandauer Chauſſee zwiſchen der früheren Gemarkungsgrenze mit Ruhleben und dem Streckenzeichen 10,5— 75 durch die 2 Straßenbahn nach Spandau vom e 1906 auf die Stadtgemeinde Spandau wird zu⸗ geſtimmt. Von der Stellung eines Haftgeldes gemäß § 18 des Vertrages durch die Stadt Spandau wird abgeſehen.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen nun zu Punkt 18 der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Gredy und Gen. betr. Bade⸗ anſtalt. — Druckſache 243. Ich teile der Verſammlung mit, daß Herr Kollege Gredy ſeinen Antrag auf den erſten Satz desſelben beſchränkt hat. Der Antrag lautet nun⸗ mehr nur: Der Magiſtrat wird erſucht, möglichſt bald eine Schwimm⸗ und Badeanſtalt auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in der Nürnberger Straße zu errichten. Antragſteller Stadtv. Gredy: Meine Herren, ich habe mich auf Wunſch der verſchiedenen Mit⸗ antragſteller dazu bewegen laſſen, auf die längere Ausführung des Antrages zu verzichten, nicht etwa, weil dieſe Herren oder ich ſelbſt dieſe Ausführung für gegenſtandslos hielten, ſondern bloß, weil wir glaubten, daß ſie vielleicht zu Diskuſſionen Ver⸗ anlaſſung gäbe, die jetzt noch gar nicht nötig ſind. Ich gebe zu, daß in meinem Antrage etwas ſtark ins Detail hineingegangen iſt, und ich glaube nicht, daß wir den Magiſtrat damit zu beläſtigen haben. Mein Antrag lautet alſo nunmehr ſo, wie der Herr Stadt⸗ verordnetenvorſteher die Güte hatte, ihn vorzuleſen. Ich möchte bloß mit Einwilligung des Herrn Stadt⸗ verordnetenvorſtehers den Antrag ſo formulieren: Der Magiſtrat wird erſucht, möglichſt bald eine Vorlage über die Errichtung einer Schwimm⸗ und Badeanſtalt auf dem ſtädti⸗ ſchen Grundſtück in der Nürnberger Straße vorzulegen. Meine Herren, ich glaube, wir ſind ſelten im Laufe der Jahre über ein uns vorſchwebendes Ziel ſo einig geweſen wie gerade über die Errichtung dieſer Badeanſtalt im Oſten. Ich habe mich mittler⸗ weile informiert und auch gefunden, daß ſie kaum in irgend einem Stadtteil ſo nötig iſt wie dort. Denn nach der Volkszählung vom Jahre 1905 war dort von etwa 8000 Wohnungen nur die Hälfte mit Badevorrichtungen ausgerüſtet. Sie können ſich