386 Sitzung vom 19. Oktober 1910 (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. einer Verurteilung in erſter Inſtanz für die Stadt Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehrheit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Das abgedruckte Ortsſtatut betr. den Stun⸗ denplan der Fortbildungsſchule für männliche Perſonen und Mädchen in Charlottenburg für das Winterhalbjahr 1910/11 wird ge⸗ nehmigt.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung eines Zuſchlages zum Witwengeld. — Druckſache 265. (Die Beratung wird eröffnet und geſchloſſen. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 2) Von dem Urteil des Königlichen Kammer⸗ gerichts vom 5. Juli 1910 in Sachen der Lehrerwitwe Hanſel gegen die Stadtgemeinde wird Kenntnis genommen. d) Der der Witwe des Gemeindeſchullehrers Hanſel, Emilie geb. Meiſel hiernach zu⸗ ſtehende Zuſchlag zum Gnadenquartal in Höhe von 175 ℳ— nebſt 4%h Zinſen vom 1. Ottober 1907 bis 1. Auguſt 1910 mit 19,83 ℳ, ſowie der ihr zuſtehende Zuſchlag zum Witwengeld für die Zeit vom 1. Jannar 1908 bis 31. März 1911 mit 682,50 ℳ, zu⸗ ſammen 877,33 ℳ, ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 7 der Tagesordnung: Vorlage betr. Herſtellung eines Verbindungs⸗ ganges von der Schöneberger untergrund bahn nach der Hochbahn auf dem Nollendorfplatz. Druckſachen 214, 266. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, obgleich dieſe Vorlage den Titel trägt: Herſtellung eines Verbindungsganges, ſich alſo nach dieſem Titel mit einem Dinge beſchäftigt, das erſt verhältnismäßig ſeit kurzem die ſtädtiſchen Körperſchaften von Schöneberg und Charlottenburg veranlaßt hat, in Verhandlungen zu treten, ſo iſt doch dieſe ganze Vorlage, die hier Ihrer Ge⸗ nehmigung unterbreitet wird, nicht recht ver⸗ ſtändlich, wenn wir nicht auf jene Vorlage zurück⸗ gehen, die uns im Juni des Jahres 1909, alſo jetzt vor etwa 15 Monaten hier beſchäftigt hat. Dieſe Vorlage behandelte damals einen Vertrag, den wir mit der Stadt Schöneberg abſchließen ſollten und wollten, den wir aber ſchließlich nicht ab⸗ ſchließen konnten, und zwar deswegen nicht ab⸗ ſchließen konnten, weil die Schöneberger Stadtver⸗ ordnetenverſammlung die von uns im Einver⸗ ſtändnis mit dem Schöneberger Magiſtrat ge⸗ pflogenen Verhandlungen, die zu einem Gemeinde⸗ beſchluß erhoben wurden, nicht ratifizierte, ſondern es vielmehr für richtig hielt, die Verhandlungen ab⸗ zubrechen und gegen die Stadt Charlottenburg das Ergänzungsverfahren einzuleiten. Es wird Ihnen allen wohl noch erinnerlich ſein, daß dieſes Ver⸗ fahren mit einer, ich möchte ſagen, beiſpielsloſen Schnelligkeit zu einer Zeit geführt wurde, wo die Herren, welche in dieſer Beziehung für uns maß⸗ gebend ſind, die Dezernenten, nicht anweſend waren, und daß dieſes Ergänzungsverfahren mit Magiſtrat zur Genehmigung vorlegt. Charlottenburg endete. Sie werden ſich weiter erinnern, daß unter dem Drucke dieſer Umſtände uns nichts anderes übrig blieb, als gleichſam einen proviſoriſchen und einen nur für vorübergehende Verhältniſſe gedachten Vertrag für diejenige Strecke der Schöneberger Untergrundbahn abzuſchließen, die auf Charlottenburger Gebiet in der Länge, wie ſie heute beſteht, verläuft. Man könnte nach dieſen Vorgängen zunächſt fragen, ob man überhaupt mit Schöneberg weiter in Verhandlungen über irgendeinen Vertrag eintreten ſollte. Nun, meine Herren, die Frage iſt aus dem Grunde müßig, weil diesmal glücklicherweiſe bereits von Schöneberg ein Gemeindebeſchluß vorliegt, ſo daß alſo ein ratifizierter Vertrag damit zuſtande kommt, wenn Sie dem Vorſchlage des Magiſtrats Ihre Ge⸗ nehmigung erteilen. Der uns jetzt vorliegende Vertrag knüpft an die Beſtimmung jener Vorlage an und nimmt die⸗ jenigen Punkte wieder auf und bringt ſie zur end⸗ gültigen Regelung und Durchführung, die bei dem damals ſo überhaſteten Verfahren, das unter dem Drucke der Umſtände notwendig war, unerledigt und ungeregelt geblieben waren. Es iſt nicht mit Unrecht aus dieſer Verſammlung bereits damals hervorgehoben worden, daß es ein Mangel des Vertrags ſei, daß wichtige Punkte, die zu regeln wären, nicht geregelt werden konnten. Dieſe wichtigen Punkte betrafen vor allen Dingen die Fortführung der Schöneberger Untergrundbahn auf Charlottenburger Gebiet in ihrem weiteren Verlauf und die Regelung bezüglich eines Ge⸗ meinſchaftsbahnhofs ſowie den Entgelt, den wir uns für dieſe Zuſtimmung ausbedungen hatten, nämlich die Umgemeindung der Wieſen. Der Magiſtrat hat ſehr recht daran getan, dieſe Punkte weiter im Auge zu behalten und die erſte Ge⸗ legenheit, die ſich zu einer definitiven Regelung bot, zu benutzen. Dieſe bot ſich, als der Schöneberger Magiſtrat an die Stadt Charlottenburg mit dem Erſuchen herantrat, ihm die Anlegung eines Ver⸗ bindungsganges von der jetzt beſtehenden End⸗ ſtation am Bahnhof Nollendorfplatz zu der ſchon beſtehenden Hochbahnſtation zu geſtatten. Meine Herren, der damalige Vertrag ſah vor: die Konzeſſionserteilung für die Motzſtraße nördlich und ſüdlich des Nollendorfplatzes, für den Nollen⸗ dorfplatz ſelber und die Regelung des Verhältniſſes bezüglich der Anlegung eines Gemeinſchafts⸗ bahnhofs; er ſah als Entgelt vor im weſentlichen die Umgemeindung der Schöneberger Wieſen. Nehmen Sie von dieſen Punkten denjenigen weg, der bereits erledigt iſt, nämlich die Regelung bezüglich des Ver⸗ hältniſſes der ſüdlichen Motzſtraße, und fügen Sie den Bau des Verbindungsganges hinzu, ſo haben Sie das Skelett des Vertrags, den Ihnen heute der Dieſer Ver⸗ trag ſieht alſo vor: erſtens die Genehmigung zur Anlage des Verbindungsganges, zweitens die Ge⸗ nehmigung zur Weiterführung der Schöneberger Bahn auf unſer Gebiet, drittens den Anſchluß an eine zu erbauende Untergrundbahn am Bahnhof Nollendorfplatz nach Gemäßheit der durch den beſtehenden Vertrag vereinfachten Verhältniſſe — dadurch vereinfacht, daß jetzt zwiſchen uns und der Hochbahn bereits direkte Abmachungen beſtehen — und endlich noch den Gegenwert, nämlich das Recht auf die Schöneberger Wieſen und die Eigentums⸗