392 Vorſteher Kaufmann: Punkt 14 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. bauliche Veränderungen in ſtädtiſchen Häuſern. — Druckſache 273. Berichterſtatter Stadtv. Lehmann: Auch hier ſtelle ich den Antrag, der Magiſtratsvorlage zuzu⸗ ſtimmen. Die Summe von 32 800 ℳ, die hier verlangt wird, iſt für Arbeiten beſtimmt, die nicht zu vermeiden ſind. Ich betrachte die Arbeiten, die hier für die geforderte Summe ausgeführt werden ſollen, als Vorboten des in Ausſicht ſtehenden Erweiterungsbaues des Rathauſes. Für den Erweiterungsbau des Rathauſes kommen die Grundſtücke Berliner Straße 70 und 71 in Frage, in denen verſchiedene Reſſorts untergebracht ſind, die wo anders hin verlegt werden müſſen, wenn am 1. Januar die Häuſer abgebrochen werden ſollen. Nun ſollen aber außer⸗ dem für das Wohnungsamt und die Druckerei Räume geſchaffen werden. Das Wohnungsamt wird ja neu eingerichtet, und die Druckerei muß aus dem Rathauſe heraus, weil ihr durch den Er⸗ weiterungsbau das Licht entzogen wird. Für die Unterbringung dieſer Verwaltungszweige kommen nun drei Grundſtücke in Betracht: die Häuſer Lützower Straße §a und 15 ſowie Lützow 12a. Die größte Summe entfällt auf den Umbau des Hauſes Lützower Straße 8a, und zwar 25 000 ℳ. In dem Parterre dieſes Hauſes ſoll das Wohnungsamt, die Druckerei und die Pfandkammer untergebracht werden, im erſten Stock das Bureau für Brücken⸗ bauten, das Standesamt und die Pförtnerwohnung und im zweiten und dritten Stock das ſtatiſtiſche Amt. Das Haus Lützower Straße 15. erfordert 1 600 für den Umbau; in dieſem wird nur das Parterre und das erſte Stockwerk verändert, wo die Stelle XII ihr Unterkommen finden ſoll. Endlich ſoll in dem alten kleinen Hauſe Lützow 12a das techniſche Laboratorium der Tiefbauverwaltung unterge⸗ bracht werden, und dieſe Einrichtung erfordert 6 200 ℳ. Die Koſten ſind etwas höher, als ſie hier in der Vorlage vorgeſehen ſind, für einige Arbeiten werden die Gelder den laufenden. Mitteln entnommen. Dann iſt weiter in der Vorlage geſagt, daß von den 25 000 ℳ für das Haus Lützower Straße §a noch nicht einmal die Hälfte als verloren anzuſehen iſt, weil die Einrichtungen, die durch den Umbau geſchaffen werden, auch nachher noch zu verwerten ſind, wenn dasHaus nach Fertigſtellung des Erweiterungs⸗ baues des Rathauſes wieder Wohnzwecken dienen ſollte. Ich bitte, die Magiſtratsvorlage anzunehmen. (Die Beratung wird geſchloſſen. Die Ver⸗ ſammlung beſchließt nach dem Antrage des Ma⸗ giſtrats, wie folgt: Für bauliche Veränderungen in den ſtädtiſchen Häuſern Lützower Straße 8a und 15, ſowie Lützow 12a werden 32 800 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt.) Vorſteher Kaufmann: Punkt 15 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Anmietung von Schulräumen. Druckſache 274. Sitzung vom 19. Oktober 1910 Berichterſtatter Stadtv. Neukranz: Meine Herren, was hier eben von der Fortbildungsſchule I geſagt worden iſt, kann ich jetzt mit bezug auf die Fortbildungsſchule II fortſetzen. Die Räume ſind dort ſehr unzureichend, ſie ſind in einem ſehr ſchlechten Zuſtande, ſo daß, wie ich aus den Akten erſehen habe, die Vorſteherin eine große Anzahl von Räumen namentlich bei dem jetzigen Zudrang als Pflichtfortbildungsſchule fordert, um überhaupt den Unterricht gedeihlich erteilen zu können. Hier dieſe Vorlage iſt eine kleine Abſchlagszahlung. Die Schule ſoll ſechs Klaſſenräume bekommen und je einen Raum für die Lehrer und die Apparate. Die Anmietung dieſer Räume iſt ſehr günſtig. Wir erhalten hier direkt Schulräume, die durch die Auflöſung der Begemannſchen Schule frei ge⸗ worden find. Der Mietspreis iſt auch nicht ſehr hoch. Die Einrichtungsgegenſtände, die wir ſpäter auch wieder verwerten können, müſſen angeſchafft werden. Alſo auch dieſe Summe würde nicht zu bedeutend ſein. Die einzige Forderung, die neu hervortritt, iſt der Bau einer zweiten Treppe. Ich glaube, jeder, der von dem Unglück in der Neuen Friedrichſtraße zu Berlin gehört hat, wird davon überzeugt ſein, daß eine zweite Treppe im Schul⸗ hauſe nötig iſt. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, die Vorlage anzunehmen. Aber ich muß zum Schluß an den Magiſtrat die Frage richten, wann mit dem Neubau einer Pflichtfortbildungsſchule vorgegangen werden ſoll. Es ſind in der Anleihe von 1908 bereits Mittel für eine männliche und auch für eine weibliche Pflicht⸗ fortbildungsſchule vorgeſehen. Die Sache wird, glaube ich, um ſo dringender, als wir jetzt eben die Pflichtfortbildungsſchule für Mädchen beſchloſſen haben. Ich möchte deshalb um eine Antwort darauf bitten, ob es nicht möglich iſt, recht bald andere Räume zu beſorgen; denn wie ich aus den Akten erſehen habe, braucht die Dame einige 20 Räume. Sie bekommt jetzt aber nur 6; es iſt alſo ein drin⸗ gender Notſtand vorhanden. Stadſchulrat Dr. Neufert: Meine Herren, auf die Frage, wann mit dem Bau der Mädchenfort⸗ bildungsſchule begonnen werden wird, kann ich nicht gut eine beſtimmte Antwort geben. Es iſt allerdings in der letzten Anleihe ſchon eine Summe dafür ausgeworfen worden, aber nur 300 000 . Das war nicht für eine Zentral⸗Fortbildungs⸗ ſchule für Mädchen, ſondern für eine im Oſten be⸗ legene Teilſchule. Inzwiſchen iſt der Magiſtrat auf den Vorſchlag der Fortbildungsſchuldeputation von dem Gedanken abgekommen, eine Schule im Oſten und eine im Weſten, zu errichten; man will dafür eine größere im Zentrum von Charlottenburg ins Leben rufen. Dieſe wird ganz erheblich mehr koſten. Es werden mindeſtens noch 1 Millionen Mark nötig ſein, wenn wir eine dem weiteren Aus⸗ bau von Eharlottenburg Rechnung tragende große Fortbildungsſchule, ausgeſtattet mit allen not⸗ wendigen Nebenräumen, Werkſtätten, Maſchinen uſw., errichten wollen. Die Fortbildungsſchul⸗ deputation hat ſich im vorigen Jahre wiederholt mit dieſer Frage beſchäftigt, und ſie hat auch einen Antrag geſtellt, eine entſprechende Summe in die letzte Anleihe einzuſtellen. Im Magiſtrat wurde die Summe jedoch nicht in die Anleihe aufgenommen und der nächſten vorbehalten. Aus welchen Gründen dies geſchah, wiſſen ja die Herren der Stadtver⸗ ordnetenverſammlung genau. Wir werden uns