416 ich überall, wo ich Herrn Kollegen Stadthagen genannt habe, den Berichterſtatter des Petitions⸗ ausſchuſſes gemeint habe. (Heiterkeit.) Vorſteher Kaufmann: Wir kommen zur Abſtimmung. Die Petition lautet folgendermaßen: Die Stadt möge ihren Einfluß für die Ab⸗ ſtellung folgender Übelſtände einſetzen: 1. Die Untergrundbahn iſt meiſt überfüllt. Es müßten daher durchgehende Züge verkehren, der 5⸗Minutenverkehr während des Taaes eingerichtet und der Betrieb bis 2 Uhr nachts aufrecht erhalten werden. Weitere Verkehrsmittel ſind zu ſchaffen, insbeſondere iſt die baldige Eröffnung der Ringbahnſtation Witzleben dringend not⸗ wendig. Zur Beſeitigung der Staubplage am Kaiſerdamm und auch aus Verkehrs⸗ rückſichten iſt die Regulierung der Knobels⸗ dorff⸗, Rognitz⸗, Meerſcheid⸗, Soorſtraße, der Straße 32 b und der Königin⸗Eliſabeth⸗ Straße dringendes Bedürfnis. Der Ausſchuß hat beantragt, Ziffer 1 und 3 der Petition an den Magiſtrat als Material zu über⸗ weiſen und Ziffer 2 zur Berückſichtigung. Herr Kollege Hirſch hat beantragt, auch die Ziffer 1 zur Berückſichtigung zu überweiſen, und Herr Kollege Jolenberg hat beantragt, die Ziffer 3 zur Berückſichtigung zu überweiſen. Ich werde zuerſt abſtimmen laſſen über den Antrag Hirſch zu Ziffer 1, dieſe Ziffer dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Damit iſt der Antrag des Petitionsausſchuſſes erledigt. 3u Ziffer 2 beantragt der Petitionsausſchuß UÜberweiſung zur Berückſichtigung. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Endlich empfiehlt der Petitionsausſchuß, Zif⸗ fer 3 als Material zu überweiſen; Herr Kollege Jolenberg wünſcht dagegen dieſe Ziffer zur Be⸗ rückſichtigung zu überweiſen, und wenn die Stadt⸗ verordnetenverſammlung — wenn ich ihn recht verſtanden habe — die Überweiſung zur Berück⸗ ſichtigung ablehnt, dann wünſcht er eventuell dar⸗ über abgeſtimmt zu ſehen, daß der folgende Teil der Petition: Sollte die Regulierung der Straßen zur⸗ zeit nicht angängig ſein, ſo müſſen dieſe drei Straßen in der Länge von mindeſtens 50 Metern vom Kaiſerdamm aus reguliert wer⸗ den, damit die betreffenden Eckgebäude des Kaiſerdammes nicht zum Teil in der un⸗ regulierten Straße liegen, zur Berückſichtigung überwieſen wird. Ich werde zuerſt abſtimmen laſſen über die Überweiſung der Ziffer 3 zur Berückſichtigung; iſt dieſer Antrag gefallen, dann über den Antrag des Petitionsausſchuſſes, die Ziffer als Material zu überweiſen, und endlich, wenn auch die Über⸗ weiſung als Material abgelehnt werden ſollte, über den beſonderen Wunſch des Herrn Kollegen Jolenberg, den ich nicht als einen Antrag auf⸗ faſſe, ſondern als eine Reſolution. 62 (Stadtv. Jolenberg: Amendement!) Sitzung vom 9. November 1910 Sie wollen beſtimmt jetzt ſchon dahin beſchließen laſſen, daß wir dem Magiſtrat das empfehlen? (Stadtv. Jolenberg: Ja!) Dann würde der Antrag alſo heißen: Wir emp⸗ fehlen dem Magiſtrat, dieſe Regulierung vorzu⸗ nehmen. — So werde ich die Abſtimmung vor⸗ nehmen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Stadtv. Jolenberg, die Ziffer 3 der Petition dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu über⸗ weiſen.) Damit wäre der Antrag des Petitionsausſchuſſes erledigt. Wir kommen zu: X. Petition des Allgemelnen Deutſchen Gärtnervereins, Ortsverwaltung Charlotten⸗ burg, betr. Fortbildungsſchul⸗ pflicht der Gärtnerlehrlinge, Krankenverſicherungspflich t d e 5 Gärtnereiarbeitsperſo⸗ nals und Teilnahme desſelben an den Gewerbegerichtsbei⸗ ſitze rwahlen. Hierzu liegt ein Antrag des Herrn Kollegen Hirſch und ſeiner Freunde vor: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen, die Petition dem Magiſtrat zur Berückſitchigung zu überweiſen. Berichterſtatter Stadtv. Dr. Flatau: Meine Herren, hier liegt eine Petition des Allgemeinen Deutſchen Gärtnervereins vor — einer Vereini⸗ gung von Arbeitnehmern der Gärtnereibetriebe —, die der Stadtverordnetenverſammlung und zugleich dem Magiſtrat zugegangen iſt und in der gleichen Faſſung, wie mir anderweit betannt geworden iſt, ſich auch bei verſchiedenen anderen Kommunen und Behörden eingeſtellt hat. Die Petenten beantragen: es möge beſchloſſen werden, daß a) auf Grund der Gewerbeordnung § 120 die in der Erwerbsgärtnerei tätigen Lehrlinge und Arbeiter unter 18 Jahren zur Fortbildungsſchule herangezogen werden⸗ b) auf das Arbeitsperſonal der Erwer b 8⸗ gärtnerei das Krankenverſicherungs⸗ geſetz angewendet und c) dem Arbeitsperſonal in der Erwerbs⸗ gärtnerei das Recht eingeräumt wird, an den vorkommenden Gewerbegerichtsbei⸗ ſitzerwahlen als Wähler aktiv und paſſiv teizunehmen. Der Petitionsausſchuß hat in Übereinſtimmung mit dem Magiſtrat den Übergang zur Tagesord⸗ nung vorgeſchlagen, und ich glaube, daß man zu keinem andern Reſultat gelangen kann, weil die Geſetzgebung des Reiches jeder andern Ordnung der Dinge entgegenſteht. (Widerſpruch des Stadtv. Hirſch.) Die Petenten operieren in ihrer Eingabe mit dem Begriff: „Erwerbsgärtnerei“. Das iſt ein Ausdruck, der, wie ohne weiteres erhellt, ſehr un⸗ klar iſt — ja ſogar, wie mir ſcheint, eine bewußte Zweideutigkeit enthält. Die Gewerbeordnung — das iſt wohl allen Herren hier bekannt findet keine Anwendung auf die landwirtſchaftlichen Be⸗ triebe. Auf der andern Seite iſt es klar, daß man