442 Sitzung vom 23. November 1910 geben müſſen, daß es für beide Teile, zum mindeſten] punkt, dem gegenteiligen Standpunkt, wird über⸗ aber für den Magiſtrat, außerordentlich ſchwierig iſt, auf der Baſis des gegenwärtigen Normaletats eine Verſtändigung mit Ihnen zu finden, bei der grundverſchiedenen Auffaſſung gerade der grund⸗ legenden Geſichtspunkte. Wenn ein ſolcher Aus⸗ gleich der Meinungen in dieſem Augenblick nicht zu erreichen iſt, ſo wird cs nach meiner Meinung auch von Ihnen als durchaus zweckmäßig anzuſehen jein und als eine Handlung, durch die Sie ſich in Ihrer Stellung nichts zu vergeben brauchen, wenn Sie die Entwicklung der Angelegenheit zunächſt einmal einige Jahre abwarten und vielleicht bei der nächſten Reviſion des Normaletats eine Ver⸗ ſtändigung mit dem Magiſtrat ſuchen. Das iſt der Standpunkt, den der Magiſtrat, wie ich überzeugt bin, auch in Zukunft aufrechterhalten wird. Stadtv. Dr. Stadthagen: Meine Herren, ich kann es auch nur bedauern, daß der Magiſtrat an ſeinem prinzipiellen Standpunkt immer noch feſt⸗ gehalten hat. Im möchte ganz kurz, da doch vielen die Grundlagen der Frage entſchwunden ſind, darauf eingehen, worin die Differenz liegt. Wir haben angenommen, daß ſämtliche Aſſiſtenten, nachdem ſie ein Dienſtalter von 12 Jahren erreicht haben, den Titel Sekretär be⸗ kommen, wie ſie in Schöneberg ihn ſämtlich nach 10 Jahren bekommen, und daß ſie auch dement⸗ ſprechend nach 12 Jahren in eine Gehaltsſtufe ge⸗ langen, die ihnen im Durchſchnitt 150 ℳ mehr Gehalt gewährt. Gleichzeitig hat das die Folge, daß dieſe älteren Beamten ſämtlich vier Wochen Urlaub erhalten, was in Schöneberg die betreffenden Beamten nach 10 Jahren erlangen, während ſie ſonſt nur drei Wochen haben. Das ſind ungefähr die Kernpunkte der Sachlage. Der Magiſtrat ſteht auf dem Standpunkt, daß er einem Teil dieſer Beamten, die mindeſtens 12 Jahre hinter ſich haben — aber eben nur einem Teil —, dieſe Vorteile zubilligen will. Über dieſe grundſätzliche Frage wird ſich ja der Ausſchuß zu unterhalten haben. Meine Herren, ich möchte den Magiſtrat darauf hinweiſen, daß es nötig ſein wird, im Ausſchuſſe darüber eine Aufklärung zu erhalten — darum habe ich hauptſächlich das Wort ergriffen —, inwie⸗ fern die Berechnung, die er angeſtellt hat, auf der Bedürfnisfrage baſiert. Das würde meines Erachtens eine der wichtigſten Fragen ſein, die im Ausſchuß zu klären ſind. Ich habe das nicht recht begriffen. Die Bedürfnisfrage ſcheint mir kaum in Betracht zu kommen, da doch die Aſſiſtenten nach der Beförderung zum Sekretär genau dieſelbe Arbeit tun wie vorher, ſoviel mir bekannt iſt, und daraus folgen würde, daß ſo viel Aſſiſtenten, wie nach 12 Jahren im Dienſte ſind, in dieſe Stufe einrücken können. Dieſe Frage wird namentlich zu prüfen ſein Ich habe den Magiſtrat bereits vor der Ausſchußſitzung darauf hinweiſen wollen, damit er das nötige Material evtl. bei⸗ bringt. Stadtv. Dr. Frentzel: Meine Herren, ich ſtimme dem Herrn Stadtv. Stadthagen zunächſt darin vollkommen zu, daß die Bedürfnisfrage hier nicht gerade mit beſonderem Glück angeſchnitten iſt, und ich muß es den weiteren Ausführungen des Magiſtrats überlaſſen, die im Ausſchuſſe zu er⸗ folgen haben, wie weit er uns von ſeinem Stand⸗ zeugen können. Im übrigen möchte ich aber doch hier namens meiner Freunde, und zwar namens meiner ſämtlichen Freunde, die Erklärung abgeben, daß die Auffaſſung, die Herr Kollege Meyer früher hier bekundet und die er heute in überaus vor⸗ ſichtiger Weiſe noch einmal wiederholt hat, genau die Auffaſſung iſt, die wir alle über dieſe Ange⸗ le genheit haben. Wenn der Magiſtrat hofft, daß er uns im Ausſchuſſe Erklärungen geben wird, die uns davon überzeugen, daß ſein Standpunkt richtig iſt, ſo teilen wir, und zwar ſämtliche meiner Freunde, nicht minder die Hoffnung, daß es uns gelingen wird, den Magiſtrat davon zu überzeugen, daß wir auf dem richtigen Wege ſind. Das wird ja die Ausſchußverhandlung zeigen. Dem Herrn Bürgermeiſter muß ich entgegnen, daß er darin irrt, wenn er das Verſehen des Ma⸗ giſtrats nur darin ſieht, daß er einer Behauptung des Herrn Referenten, nämlich des Herrn Stadtv. Meyer nicht widerſprochen hat, ſondern wir gründen unſer Recht vielmehr auf den Inhalt der Vorlage ſelber, der Vorlage, die wir in Ver⸗ bindung mit dem ganzen Normaletat beraten, beſchloſſen und angenommen und dadurch zu einem Gemeindebeſchluß erhoben haben. Der Magiſtrat weicht unſerer Auffaſſung nach jetzt von dieſem Gemeindebeſchluß ab, indem er, ohne uns die verſprochene Vorlage zu machen, ſich lediglich auf eine Mitteilung beſchränkt, wie er nun dieſen Gemeindebeſchluß auslegen und ausführen will. Wir hoffen, ihn davon überzeugen zu können, daß er in dieſem Punkte nicht das tut, was wir für das Richtige halten. Das weitere werden ja die Aus⸗ ſchußverhandlungen ergeben Stadtv. Marquardt: Meine Herren, nach Bekanntwerden der hier vorliegenden Mitteilungen müſſen die Sekretariatsaſſiſtenten es als unver⸗ diente Zurückſetzung empfinden, wenn der Magiſtrat beabſichtigt, weniger Beförderungsſtellen zu ſchaffen, d. h. ihnen ein geringeres Gehalt zu ge⸗ währen, als ihre Kollegen in den anderen Berliner Vororten beziehen. Dieſen Standpunkt hat die Stadtverordnetenverſammlung nicht vertreten; aber ſie hat jedenfalls gewollt, daß unſere Beamten mindeſtens ebenſo, wenn nicht beſſer als ihre Kollegen in den Vororten Berlins, geſtellt werden. Sparſamkeitsrückſichten können hier nicht in Frage kommen; falls hier geſpart werden ſollte, würde das eine Sparſamkeit am falſchen Orte bedeuten. Wenn ich auch auf dem Standpunkt ſtehe, daß der Mehrbedarf an Beamtenſtellen ſich auf einen Zeit⸗ raum von drei Jahren nicht ohne weiteres voraus⸗ beſtimmen läßt, ſo bin ich trotzdem für Über⸗ weiſung der Vorlage an einen Ausſchuß, in dem wir Mittel und Wege finden müſſen, um endlich aus dieſem Dilemma herauszukommen. Aufgefallen iſt mir, daß die Mitteilung vom 3. November, die auf der Tagesordnung der vorigen Sitzung ſtand, heute nicht mit auf der Tagesordnung erſcheint und eigentlich nicht zur Beſprechung ge⸗ ſtellt wird. Ich möchte aber doch betonen, daß in der letzten Mitteilung, wo es ſich um die 5 Stellen für das Etatsjahr 1910 handelte, der Magiſtrat zum Ausdruck gebracht hat, daß die Beſetzung dieſer Stellen erſt vom 1. Oktober ab erfolgt. Auch das widerſpricht unſerer Auffaſſung. Dadurch, daß die Beamten erſt vom 1. Oktober ab zur Anſtellung gelangen, ſind ſie nicht allein inſofern geſchädigt,